Vor wenigen Tagen legten Linksextremisten an 13 Stellen Kabelbrände bei der Bahn und sorgten für einschneidende Behinderungen im Bahnverkehr. Tausende Reisende waren betroffen. In Berlin dauerte es zwei Tage, ehe die S-Bahn wieder planmäßig fuhr. In einem Bekennerschreiben, das auf der berüchtigten linksradikalen Plattform indymedia veröffentlicht wurde heißt es: “Heute Morgen haben wir die Kabelstränge entlang mehrerer Hauptstrecken der Bahn in Brand gesetzt”. Das Bekenntnis wurde verfasst von “Shutdown G20 – Hamburg vom Netz nehmen”. Die Bahn als „zentrales Nervenorgan des Kapitalismus“, sei mit der Aktion angegriffen worden. “Wir rufen unseren Widerspruch in das Gedächtnis der Maschinisten. So wie im Juli beim Gipfel der G20 in Hamburg.” Für den G20-Gipfel wird wie unlängst in Köln, die „Hölle“ angedroht.
Zeitgleich randalierten Linksradikale in Berlin tagelang in der Rigaer Straße und verletzen zahlreiche Polizisten. Mehr höllische Gewaltaktionen werden angekündigt.
Gestern ( 20.06.2017) fand eine bundesweite Großaktion der Polizei statt. 23 Dienstellen der Polizei durchsuchten unter Führung des Bundeskriminalamtes die Wohnungen von mutmaßlichen Kriminellen. Wer einen Augenblick lang geglaubt hat, es würde jetzt endlich einmal gegen linksradikale Gewalttäter durchgegriffen, sah sich getäuscht. Es handelte sich um den zweiten bundesweiten „Aktionstag gegen Hasspostings“ im Netz. Gerichtet gegen „rechts motivierte Volksverhetzung“, zwei linke Hassposter als Alibi und einen nicht näher bezeichneten Fall, wo die sexuelle Orientierung des Opfers das Angriffsziel gewesen sei. Islamistische Hasspostings scheint es nicht zu geben.
Der Hass im Netz vergifte das gesellschaftliche Klima und könnte zu einer „Radikalisierung von Einzelnen oder Gruppen führen“, warnte das BKA. Während die bereits aktiven Radikalen ungeschoren bleiben, sorgt man sich um die mögliche Radikalisierung Einzelner. Eine mehr als seltsame Prioritätensetzung. Merkwürdig, oder soll man besser sagen bezeichnend, ist das Timing. Am Tag zuvor fand im Bundestag eine Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgestz von Heiko Maas statt, die verheerender für den Justizminister nicht ausgehen konnte. Von den zehn geladenen Experten lehnten sieben das Gesetz ab, zwei stimmten ihm zu, forderten aber Nachbesserungen, nur einer meldete keine Vorbehalte an. Noch nie ist eine Gesetzesvorlage einer Bundesregierung so vernichtend verrissen worden.
Heute, am Tag nach der bundesweiten Aktion, über die in allen Medien breiter berichtet wurde, als über die Kabelbrände, die Millionenschäden angerichtet und zehntausende Bahnreisende erheblich beeinträchtigt haben, wird der Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten. Alles deutet darauf hin, dass trotz aller schwerwiegenden Bedenken das Gesetz durchgepeitscht werden soll. Mit dem Aktionstag sollte offensichtlich die angebliche Notwendigkeit dafür unterstrichen werden.
Zusätzlich rief der BKA-Präsident Holger Münch die Bürger zur Denunziation auf. Die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet sei eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Nahezu jeder kann einen Beitrag leisten. Unterstützen Sie die Bekämpfung von strafbaren Hasspostings, indem Sie Strafanzeige erstatten oder die Internetunternehmen, Meldestellen, Verbände und Vereine über anstößige Internetinhalte informieren.“
Sollen Polizei und Staatsanwaltschaft, die nicht mehr in der Lage sind, angemessen Wohnungseinbrüche und andere kriminelle Delikte zu verfolgen, flächendeckend mit vermuteten Straftaten im Netz beschäftigt werden?
Nein, nach dem Maasschen Zensurgestz sollen Privatunternehmen diese Arbeit leisten. Die Aufforderung des BKA-Präsidenten gleicht einer Einladung zur Hexenjagd. Nach der Logik des „Hexenhammers“, jenes theologischen Traktats, das die Verfahrensregeln für die Hexenjagd aufstellte, war jede angezeigte Frau schuldig. Das Schuldeingeständnis wurde spätestens unter der Folter geliefert. Jeder wachsame Bürger war aufgerufen, die Machenschaften der Hexen weiter zu melden. Während der Hexenjagd hat das dazu geführt, dass in manchen Dörfern keine Frau überlebt hat, weil es zu massenweisen Anzeigen kam,die aus Rache für vorhergehende Anzeigen gemacht wurden.
Indem der BKA-Präsident zum fleißigen Denunzieren aufruft, legt er die Beurteilung, ob eine Äußerung strafwürdig ist, in das Ermessen des Anzeigenden. Das wird zu einer Anzeigenorgie führen.
Natürlich haben alle von den ermunterten Internet-Spitzeln Angezeigten nicht den Feuertod zu befürchten, aber die gesellschaftliche Ächtung schon. Wehren kann man sich dagegen kaum. Wie mit unrechtmäßig gelöschten Äußerungen umgegangen werden soll, ist im Gesetzentwurf bisher nicht festgelegt.
So werden durch das Maassche Gesetz Verhältnisse hergestellt, die denen in einer Diktatur eher gleichen, als denen in einer demokratischen Gesellschaft. Kein Geringerer als der Autokrat Alexander Lukaschenko hat das erkannt und den Gesetzentwurf unseres Justizministers als Blaupause für eine Gesetzgebung in Weißrussland gelobt, die geeignet ist, die Opposition in seinem Land wirksam zu bekämpfen.