Nachtrag zur Berlin-Wahl

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Von Gastautor A.S.

Die Berlin-Wahl ist gelaufen. Die CDU ist erstmals seit Diepgen stärkste Partei und scheint nichts davon zu haben. Wie kann das sein? Sowohl im Bund als auch in den Ländern wählt der Wähler nicht den Regierungschef, sondern Parteien und Abgeordnete in ein Parlament und diese Abgeordneten wählen dann den Regierungschef. In Berlin wird es wohl die Spitzenkandidatin der zweitstärksten Partei auch wenn die stark verloren hat. Das ist zwar nicht üblich, aber auch nicht ungewöhnlich. Im Bund war 1969 CDU/CSU die stärkste Partei, Bundeskanzler wurde aber Willy Brandt von der SPD, weil diese zusammen mit der FDP mehr Sitze hatte. Der Vorsprung schmolz dann wegen der Querelen um die neue Ostpolitik dahin und 1972 musste vorzeitig neu gewählt werden. Da wurde dann die SPD stärkste Partei und die Koalition konnte fortgesetzt werden – nach der Affäre Guillaume und dem Rücktritt Brandts übernahm Helmut Schmidt das Kanzleramt. Bei der nächsten Wahl 1976 und der darauf 1980 waren wieder CDU/CSU die Nummer 1, aber Schmidt blieb bis die FDP dzur CDU und Kohl wechselte. Auch in Baden-Württemberg war in der ersten Legislatur von Winfreid Kretschmann die CDU stärkste Partei, aber die Grünen koalierten damals mit der SPD. Erst bei der darauffolgenden Wahl wurden die Grünen stärkste Partei und regierten dann mit der CDU.

Auch in der Weimarer Republik, wechselten die Regierungen dauernd. Bei den Reichstagswahlen in der Weimarer Republik gab es nur zwei stärkste Parteien: Bis 1930 die SPD und danach die NSDAP. In der Zeit bis 1930 war mehrheitlich kein SPD-Kanzler an der Regierung. Teilweise war die SPD an einer Koalition beteiligt, teilweise nicht, aber auch in der Zeit, in der sie mitregierte, stellte sie nicht immer den Kanzler. Also: Dass die stärkste Partei den Regierungschef stellt, ist definitiv nicht zwingend. Es hat sich nur bei uns so eingebürgert.

Nun aber auch zu dem anderen Punkt. Es war eine Wiederholungswahl, weil die vorherige nicht rechtmäßig verlaufen ist. Diese fand gleichzeitig zur Bundestagswahl statt, die ja in Berlin auch nicht rechtmäßig verlaufen sein kann. Warum gibt es da keine Wiederholungswahl? Der Berliner Verfassungsgerichtshof, der die Wiederholung angeordnet hat, ist nur für das Land Berlin zuständig. Die Bundestagswahl ist aber Bundeskompetenz und da konnte er gar nichts entscheiden!

Ich erinnere mich sehr gut an den Tag der Bundestagswahl. Bereits ein oder zwei Tage vorher bekamen Youtuber eine Mitteilung, dass Berichte über Unregelmäßigkeiten der Wahlen nicht verbreitet werden dürfen: Alles “Fake News”. Wie kann man so etwas anordnen? Das macht es schwierig bis unmöglich, Unregelmäßigkeiten  aufzuklären. Im Falle Berlins ist so viel falsch gelaufen, dass selbst die damalige Landeswahlleiterin Unregelmäßigkeiten eingestehen musste – und so konnte man durch ein Zitat die Anweisung von Youtube unterlaufen. Die können nicht verbieten, die Landeswahlleiterin zu zitieren. Es sprangen dann später andere Medien auf, weil es wirklich zu offensichtlich war und nach der Gerichtsentscheidung war dann alles klar. Nur was, wenn alle nicht über Unregelmäßigkeiten berichtet hätten?

 



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