„Multilemma“

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Von Gastautorin Annette Henisch

Ein Dilemma ist bekanntlich eine Situation, in der man gezwungen ist, eine von zwei gleichermaßen schlechten Lösungen zu wählen. Aus heutiger Sicht würde ich sagen, glücklich der Staat, der ein Dilemma hat. Wir haben davon reichlich, sozusagen Multilemmas.

Das Dilemma beim Thema Energie ist derzeit in aller Munde. Zumindest wird es als Dilemma dargestellt, aber das kann es nicht sein, denn dann würde die Politik doch ernsthaft versuchen, es zu entschärfen. Energieabhängigkeit ist ja kein Schicksal, besonders nicht in einem Land, welches bewusst Kernkraftwerke abschaltet, eines der modernsten Kohlekraftwerke (Moorburg) stillgelegt hat und über eigene Energievorräte verfügt, die es autark machen könnten, die es aber nicht nutzt.  All dies sind bewusste Entscheidungen. In dieser Not- und Gefahrensituation muss man zwingend alles, aber auch wirklich alles tun, damit wir schnellstmöglich unabhängig werden und unsere lebensnotwendige Energie sicherstellen. Dies ist wirklich „alternativlos“. Das heißt natürlich, Kernkraftwerke länger betreiben und alte wieder hochfahren, natürlich Moorburg wieder ans Netz bringen und natürlich Gas in allen Formen, also als konventionelles Gas, als Kohleflözgas und als Schiefergas fördern. Niedersachsen verfügt im Ländervergleich mit knapp 99 % der gesamten sicheren Rohgasreserven über die größten Erdgasvorkommen und stellt mit rund 97 % auch den größten Anteil an der deutschen Förderung. Selbst 0,02 Bill. m³ konventionelles Gas sind vorhanden, die inländische Förderung ist jedoch kontinuierlich gesunken (!), im Jahr 2021 allein um 15 %. Die könnte man in kürzester Zeit wieder ausbauen. Das würde uns über die nächsten Monate helfen, jeder Kubikmeter Gas zählt. Aber die Politik tut – nichts.

Anders als wir erhöht unser Nachbar Norwegen seine Fördermenge. Dort wurde sogar ein Streik der Öl – und Gasförderer unterbunden, um weiter liefern zu können. Unser Nachbar rackert sich ab, bei uns aber passiert nichts, außer dass Politiker leere Worthülsen und Betroffenheitsnoten von sich geben. Ist denen das nicht einmal peinlich?

Wir könnten unsere Abhängigkeit zügig beenden oder zumindest entscheidend verringern. Zusätzliche Bohrungen zur erhöhten Gasförderung sind schnell möglich, das dauert maximal drei Monate. In der Atacama – Wüste in Chile, also fern ab von jeder Zivilisation, hat man 2010 in 69 Tagen ein relativ breites Loch 700 m tief durch hartes Gestein gebohrt, um verschüttete Grubenarbeiter zu retten. Aber in Niedersachsen geht das nicht? Stattdessen bereiten Ministerpräsident Weil (SPD) und Wirtschaftsminister Althusmann (CDU) das Land auf drohende Energieengpässe vor. Das ist schon mehr als peinlich.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb der AKW sowie für Fracking kann man in Nacht – und Nebelaktionen schaffen. Wenn man denn wollte. Corona hat ja gezeigt, wie schnell das politische Berlin handeln kann, wenn es will. Wenn….Für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren hat es doch auch geklappt, es geht also. Nur dass diese kein Gas ersetzen. Sie liefern nicht einmal zuverlässig Strom.

Wer so handelt, will nicht, dass wir von russischer Energie unabhängig werden. Es ist ähnlich wie bei den Waffenlieferungen, die vollmundig zugesagt wurden, aber allenfalls tröpfchenweise erfolgen. Worte werden benutzt, um die Wahrheit zu verschleiern und Aktionen, um Untätigkeit zu verbergen.

Wenn es also jetzt zu Gasmangellagen oder eventuell Blackouts kommt, dann liegt das nicht daran, dass wir Russland sanktioniert haben und Putin uns den Gashahn zudreht. Es liegt einzig und allein daran, dass die jetzige Regierung die verantwortungslose Politik der Vorgängerregierung konsequent weiterführt und jetzt (!) keine der möglichen, effektiven Maßnahmen für die Verminderung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen durchführt.

Der Sozialstaat

Die Energiekrise ist also kein wirkliches Dilemma, der Sozialstaat schon.

Die Bevölkerung wurde an einen alles regelnden und abfedernden Sozialstaat gewöhnt. Alles leere Versprechungen: Der Sozialstaat geht den Weg des Sozialismus, nur eben etwas langsamer. Den Wählern zu sagen, dass sie Höchstabgaben zahlen, dabei lang und hart arbeiten müssen, dennoch geringe Renten, weniger Leistungen im Krankheits – und Pflegefall sowie in sonstigen Sozialbereichen erhalten (also die Wahrheit), ist politischer Selbstmord. Sagt man die Wahrheit, verliert man Wahlen. Lügt man, gewinnt man sie, darf aber nichts tun, was weh tut, auch wenn es nötig ist. Damit verschrottet man das Land und verliert das Vertrauen der Bürger. Wahrheit gleich Vertrauen, auch wenn es die eine oder andere Wahl kostet. Führung funktioniert nicht ohne Vertrauen.

Wie konnte es so weit kommen?

Der Sozialstaat in seiner heutigen Form ist im Gegensatz zur weitverbreiteten Ansicht nicht im Grundgesetz verankert. In Art. 20 Abs. 1 GG heißt es nur: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Das ist sozusagen ein Dreikomponentenkleber aus föderal, sozial und demokratisch. Wie genau der Staat sozial sein soll, regelt unsere Verfassung jedoch nicht.

Bei Gründung der Bundesrepublik wurde die Sozialversicherung übernommen. Bekanntlich hat Reichskanzler Bismarck das Sozialversicherungssystem eingeführt. Es wird oft irrtümlich angenommen, vor Bismarck habe es keine Versicherung gegen Alter, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit gegeben, weshalb er als sozialer Erneuerer gefeiert wird. Das ist falsch, es gab ein breitgefächertes Netz kollektiver Selbsthilfeeinrichtungen, welches durchaus effizient war. Da es aber selbstorganisiert war, hatte der Staat wenig Einfluss, was den Machtmenschen Bismarck störte. Außerdem sollte so der aufkommenden kommunistischen Arbeiterbewegung der Wind aus den Segeln genommen werden. Die Verstaatlichung führte also nicht zur besseren Absicherung der Bürger, sie führte nur zu mehr Abhängigkeit vom Staat. Im Jahre 1883 wurde die Zwangskrankenversicherung zunächst nur für Arbeiter eingeführt, 1884 die Unfallversicherung, 1889 kam die Rentenversicherung hinzu. Die Reichsversicherungsordnung von 1911 umfasste dann die gesetzliche Renten-, Invaliden-, Kranken- und Arbeitsunfallversicherung insgesamt, 1927 ergänzt um die Arbeitslosenversicherung.

Die reine Fürsorge für Arme war weitgehend freiwillige Aufgabe des Regenten und der Kirchen als Ausfluss christlicher Barmherzigkeit oder auch von Selbsthilfeeinrichtungen, bis die „Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 und Reichsgrundsätze über Voraussetzg., Art u. Maß d. öffentl. Fürsorge vom 4. Dez. 1924“ erlassen wurde. Üppig war es nicht, was dort vorgesehen war, meist „ein Viertel des allgemeinen Richtsatzes“, wie hoch auch immer dieser war. Einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen bestand nach der Rechtsprechung jedoch nicht.

Diese Verordnung galt auch nach dem Krieg in der Bundesrepublik fort. Erst 1954 entschied das Bundesverwaltungsgericht:

“ Soweit das Gesetz dem Träger der Fürsorge zugunsten des Bedürftigen Pflichten auferlegt, hat der Bedürftige entsprechende Rechte. (Leitsatz)…

„Das Verfassungsrecht besteht nicht nur aus den einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung, sondern auch aus gewissen, sie verbindenden, innerlich zusammenhaltenden allgemeinen Grundsätzen und Leitideen, die der Verfassungsgeber, weil sie das vorverfassungsmäßige Gesamtbild geprägt haben, von dem er ausgegangen ist, nicht in einem besonderen Rechtssatz konkretisiert hat.” (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1953 – Samml. Bd. 2 S. 380 -). Eine solche Leitidee ist die Auffassung über das Verhältnis des Menschen zum Staat: Der Einzelne ist zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen, aber nicht Untertan, sondern Bürger. Darum darf er in der Regel nicht lediglich Gegenstand staatlichen Handelns sein. Er wird vielmehr als selbständige sittlich verantwortliche Persönlichkeit und deshalb als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt.“

Eine wunderbare Leitidee, die ich inhaltlich voll teile. Allerdings basiert sie darauf, dass der Bürger Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat haben soll, eben um ihm die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Es gibt aber einen grundlegenden Unterschied zwischen einem Recht gegen und einem Recht auf etwas, also einem Anspruch. Die Übertragung des Leitgedankens, auf den sich das Abwehrrecht gegen den Staat gründet, auf die Postulierung eines Anspruchs auf Existenzsicherung hatte paradoxe Folgen. Da es keine Almosen mehr waren, sondern Ansprüche, war es nicht mehr ehrenrührig, sondern das gute Recht, Unterstützung zu fordern. Ich habe einen Anspruch darauf, dass mich „der Staat“, dieses Fabelwesen, unterstützt!

Damit wurde ein grundlegender Wandel im Denken eingeläutet. Die Mentalität wandelte sich vom abwehrenden, selbstbewussten Bürger zum anspruchsvollen, abhängig Alimentierten.

Für die Politik eröffneten sich ungeahnte Möglichkeiten. Sieht man „den Staat“ als Selbstbedienungsladen an, ist der Weg frei, Wählerstimmen mit „Wahlgeschenken“ zu kaufen. „Free lunch“ für möglichst viele, der Rest wird mit irgendeiner Subvention ruhiggestellt.

Dass der Staat mit Geldentzug einerseits und Geschenken andererseits weitreichende Maßnahmen der Verhaltenssteuerung in die Hand bekam, die Bürger wie Kinder mit Taschengeldentzug oder Belohnungen lenken kann und sie damit zu infantilen, quengeligen Wesen degradiert, fiel den meisten zunächst nicht auf. Bis heute ist es auch nur wenigen bewusst, wie demokratiegefährdend diese Einstellung ist, denn „der Staat“, dieses amorphe Wesen, schwebt irgendwo gottgleich über uns, ist unfassbar und unendlich. Er ist das Wesen, an das man seine Forderungen und Ansprüche richtet, die er zu erfüllen hat.  „Der Staat“ ist immer ein anderer, jedenfalls eines definitiv nicht: Wir. Ohne „wir“ ist aber jeder Staat undenkbar, ein demokratischer erst recht.

Es ist also einer immanenten Logik geschuldet, dass der Sozialstaat expandiert. Selbst bei Vollbeschäftigung und boomender Wirtschaft frisst er fast ein Drittel der Wirtschaftsleistung auf, obwohl eigentlich in einer solchen Situation die Sozialleistungen, würden sie nur der Not geschuldet sein, gegen Null tendieren müssten. 2020 wanderten erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik aufgrund der oft sinnfreien oder sogar schädlichen Corona – Maßnahmen mehr als ein Drittel der Wirtschaftsleistung in Soziales.

Dafür muss der deutsche Steuerzahler fast die Hälfte seines Einkommens abgeben, er schultert die zweithöchste Abgabenbelastung weltweit.

Die Realität

Der Sozialstaat finanziert sich vom Überschuss, d. h. es muss wie bei der EU Nettozahler geben, die mehr einzahlen als sie erhalten. Mit diesem Überschuss werden die anderen mitfinanziert. Nun ist es eine simple Überlegung, dass je mehr Menschen Nettozahler sind und je weniger es gibt, die kosten, desto weniger muss der Einzelne zahlen. Gibt es gleich viel oder mehr Nettoempfänger als Nettozahler, funktioniert das System nicht.

Das aber ist die Situation, vor der wir stehen.

Dass die Rente nicht funktioniert, ist seit langem bekannt. Hans – Werner Sinn hat darauf hingewiesen, dass seit der Einführung der Bismarckschen Sozialversicherung die Geburtenrate stetig zurückging und zweifellos ist die Vorstellung, der Staat würde für jeden sorgen, ein Faktor für die Kinderarmut. Hartnäckig hält sich dabei die Illusion, man würde für „seine“ Rente arbeiten, obgleich bekannt sein müsste, dass man für die derzeitigen Rentner zahlt, die nachfolgenden Generationen dann für die eigene. Aber es ist ja nicht nur die Rente, es geht um alle Sozialleistungen, von der Grundsicherung bis hin zu Kindergartenzuschüssen. Tatsächlich haben auch umfassende Betreuungsangebote für Kinder nicht zu einer erhöhten Geburtenrate geführt, ganz abgesehen davon, dass das Absinken des Bildungsniveaus korreliert mit der zunehmenden Fremdbetreuung. Bekanntlich ist individuelle Förderung ein wesentlicher Schlüssel zum Bildungserfolg.

Der gesamte Sozialstaat basiert auf dem deutlichen Überwiegen leistungsstarker Bürger, die Nettozahler sind und er gerät u. a. wegen der katastrophalen demographischen Entwicklung in eine derartige Schieflage, dass das Kentern absehbar ist.

Als Lösung wird uns nun unbegrenzte Einwanderung angepriesen, auch illegal Eingereiste sollen nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Zudem führt der FDP – Fraktionschef Christian Dürr aus: „Heute muss die Devise lauten: Jeder, der von seiner eigenen Hände Arbeit leben kann, muss sofort arbeiten dürfen. …Es geht um dringend nötige Einwanderung auf allen Ebenen in den Arbeitsmarkt. Wer von eigener Hände Arbeit leben kann, der ist willkommen. Denn der zahlt schließlich Steuern und in die Rente ein.“ Damit meint er ausdrücklich auch Geringqualifizierte.

Noch einmal zu Erinnerung: Der Sozialstaat kann nur überleben, wenn ein Überschuss erwirtschaftet wird. Es kommt also nicht darauf an, wie viele einzahlen, entscheidend ist die Bilanz.  Geringqualifizierte oder Menschen, die überhaupt nicht Fuß fassen (können), kosten mehr als sie einzahlen.

Wieder einmal liegt der Fall vor, wo mit wohlklingenden Worten und Aktionismus eine Nichtlösung verschleiert wird. Statt mehr Leistungsschwache zu holen, wäre es zwingend, die Abwanderung von hochqualifizierten Deutschen zu minimieren und die Zuwanderung Qualifizierter zu erleichtern. Beides passiert nicht.

2015, als wir eine Massenzuwanderung von wenig oder gar nicht Qualifizierten in unsere Sozialsysteme hatten, erfolgte zeitgleich eine Massenabwanderung von 1.365.178  Mio. meist hochqualifizierter Deutscher, die hier für sich keine Zukunft sahen. Jährlich wandern ca. 1 Mio. Deutsche aus, Tendenz steigend, was bei einem Land, welches ohnehin unter Bevölkerungsschwund leidet, mehr als schmerzhaft ist. Ändern könnte man das nur mit einer drastischen Senkung der Abgabenlast und interessanten beruflichen Entwicklungsperspektiven ohne tägliches, bürokratisches Spießrutenlaufen. Dies gilt auch oder gerade im wissenschaftlichen Umfeld.

Bei der derzeitigen Situation, d. h. die Hochqualifizierten wandern ab und gering oder gar nicht Qualifizierte ein, wird der Zusammenbruch nicht verhindert, sondern beschleunigt.

An der Gewinnung von Hochqualifizierten, die sich gesetzeskonform verhalten, scheint allerdings kein Interesse zu bestehen. Nehmen wir als Beispiel einen realen Fall:

Eine junge Inderin studiert in Deutschland den Studiengang Mechatronische und Cyberphysische Systeme. Ihre Familie gehört in Indien dem gebildeten, aber keineswegs reichen Mittelstand an, sie kann also nicht ohne Weiteres den Lebensunterhalt nebst den Gebühren für die Uni bezahlen. Also möchte sie nebenbei arbeiten. Das aber geht nur sehr beschränkt, denn im Visum heißt es:

„Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für ein Studium an der Hochschule….im Masterstudiengang Mechatronische und Cyberphysische Systeme. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt vorzeitig bei Studiumende bzw. Studiumabbruch oder Wechsel des Studienganges, bei Exmatrikulation, bei fehlendem Krankenversicherungsschutz sowie bei Bezug von öffentlichen Mitteln. Selbstständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten, zur Beschäftigung im Rahmen studienbezogener Praktika sowie zur Beschäftigung im Rahmen des studienbezogenen Pflichtpraktikums gem. 15 Nr. 2 BeschV.“

Es bleibt ihr also vor allem die geringfügige Beschäftigung als Werkstudentin, allerdings nur, bis sie ihren Abschluss hat, denn dann muss sie Deutschland umgehend verlassen. Wäre es nicht deutlich klüger, Kinder aus gebildeten, aber nicht reichen Familien z. B. aus Indien oder anderen asiatischen Ländern gezielt mit Bafög und sonstiger finanzieller Unterstützung hierher zu holen, statt vorhandenen, leistungsstarken Studenten das Leben so schwer wie möglich zu machen und sie nach Abschluss des Studiums hochkant hinauszuwerfen? Wäre die Studentin illegal hier, könnte sie einen Asylantrag stellen und sich drei Jahre lang durch die Instanzen klagen, dann deutsche Staatsbürgerin werden. Verhält sie sich legal, muss die in Deutschland ausgebildete Cyberexpertin das Land verlassen – klingt das vernünftig?

Die Diskrepanz zwischen der Größe und der Dringlichkeit der Probleme und der Unfähigkeit oder dem Unwillen der Regierung, diese zu lösen, ist atemberaubend. Das dürfte das größte Lemma der Multilemmas sein!



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