Die Würde des Menschen ist unantastbar? Nicht in Corona-Deutschland!

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Um ihr Totalversagen zu bemänteln, greifen Politiker zu immer absurderen Maßnahmen, um die von ihnen verursachte Corona-Krise zu „bekämpfen“. Jüngst forderte Sachsens Ministerpräsident Kretschmer „autoritäre Maßnahmen“. In Berlin ist man bereits einen Schritt weiter. Die willigen Helfer einer völlig verfehlten Politik scheren sich nicht mehr um die Würde des Menschen, die in Artikel 1 unseres Grundgesetzes als unantastbares Recht verankert ist. Sie treffen autoritäre Maßnahmen, wie sie bislang nur in Diktaturen praktiziert wurden. An einer Berliner Schule wurde eine Schülerin vom Maske tragen befreit. Nachdem der erfolgte Schulrausschmiss rückgängig gemacht werden musste, wird die Schülerin aufs Schlimmste isoliert und diffamiert. Davon zeugt ein Brief, den die Schulleitung an die Eltern der Mitschüler dieses Mädchens verschickt hat. Der Name der Eltern und der Schule sind mir bekannt.

 

Sehr geehrte Eltern der 10Gb,

eine Schülerin der Klasse, die von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, wird vom heutigen Dienstag an die …schule wieder besuchen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren und die Schulgemeinschaft zu schützen, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, die Sie und Ihre Kinder kennen müssen, um verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen zu können. Der Klasse habe ich diese Regeln heute früh mündlich vorgetragen.

–          Die Schülerin wird in den Pausen allein im Klassenraum verbleiben, wenn die anderen Schülerinnen und Schüler auf dem Hof sind.

–          Die Schülerin wird einen Platz am Fenster erhalten. Es ist auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen von ihr zu allen anderen Personen immer ein Mindestabstand von 1.50 Metern einzuhalten.

–          Die Schülerin wird den Klassenraum zur ersten Stunde als letzte erst nach dem zweiten Klingeln  betreten.

–          Beim Wechsel von Fachräumen hat die Schülerin einen eigenen Weg, der ihr bekannt ist, zu wählen. Sie darf dabei von keiner Schülerin bzw. keinem Schüler begleitet werden.

–          Für alle Schülerinnen und Schüler der 10 Gb gilt, dass sie bei offensichtlicher Missachtung des Abstandsgebots mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen haben.

Um das beträchtliche Infektionsrisiko, das in den letzten Wochen gerade auch in die Schule getragen wurde, zu reduzieren, gehe ich von Ihrem Verständnis für diese Maßnahmen aus. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Einen konkretisierenden Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch anbringen. In den vergangenen Wochen mussten wir immer wieder Klassen, Kurse und in der Gesamtzahl viele Schülerinnen und Schüler in Quarantäne schicken. Dazu sind wir gesetzlich nach bestimmten Kriterien verpflichtet. Eine Quarantäne ist für sich schon nicht angenehm, aber für einige Schülerinnen und Schüler ist viel Präsenzunterricht ausgefallen, so dass die Bildungsziele verfehlt werden könnten. Das betrifft z.B. Abschlüsse wie das Abitur oder den MSA. Den Wunsch nach freiwilliger Wiederholung eines Jahrgangs werden wir aber zumeist nicht genehmigen können, weil uns dafür die Raum- und Personalkapazitäten fehlen. Daher ist Infektionsschutz nicht nur notwendig, um Risikogruppen zu schützen, sondern auch im Interesse aller Schülerinnen und Schüler,
 

 



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