Gemeinsame Erklärung zur Rechtsstaatlichkeit in Zeiten von Covid 19

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Unsere Gemeinsame Erklärung zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an unseren Grenzen von 2018 hat eine große Schwester in der EU bekommen. Sie kann seit gestern auf der Seite des Bundesaußenministeriums aufgerufen werden.
Es heißt in der Erklärung, „dass die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte durch das Ergreifen von Notfallmaßnahmen“ nicht verletzt werden dürften. Es sollte nicht „die freie Meinungsäußerung oder die Pressefreiheit“ eingeschränkt werden. Deutschland hat diese Gemeinsame Erklärung unterschrieben.

Jeder kann sich seine Gedanken machen, wie es um die freie Meinungsäußerung bestellt ist, wenn Blogs von Andersdenkenden, wie Wolfgang Wodarg, einfach abgeschaltet werden, wie es heute Nacht anscheinend geschah oder Petitionen, die sich für die Bewahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte, die innerhalb von drei Tagen über 20.000 Unterstützer bekommen haben, willkürlich vom Netz genommen werden.
Was die Gemeinsame Erklärung für die Zukunft der EU bedeutet, hat science files analysiert. Die sehr lesenswerte Analyse finden Sie hier.



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