Am gestrigen Mittwoch hat der Chef der AfD-Landtagsfraktion mal wieder eine Bombe platzen lassen. Er sprach sich gegenüber dem Tagesspiegel für einen eigenen Kandidaten der AfD für die Ministerpräsidentenwahl aus. Daran kann die AfD natürlich niemanden hindern, aber klar ist, dass ein AfD-Kandidat mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit bekommt. Zur Erinnerung: CDU, FDP und AfD haben eine Mehrheit von 48 Stimmen. Wenn dieser Stimmenblock dreimal mit Nein stimmt, ist die Wahl von Ramelow strittig. Denn wie die Bestimmungen des dritten Wahlgangs zu werten sind, darüber gibt es gegensätzliche Auffassungen. Ein Gutachter stellt die steile These auf, der Ministerpräsident könnte, falls er im dritten Wahlgang ohne Gegenkandidaten anträte, mit nur einer Stimme gewählt werden, weil alle Enthaltungen und Nein-Stimmen nicht mehr zählen, bzw. gar nicht auf dem Wahlzettel erscheinen sollen. Es ist klar, dass die Minderheiteskoalition dieser Auslegung folgen wird. Das Gegengutachten sagt, dass auch im dritten Wahlgang die Nein-Stimmen zählen und der Kandidat nur gewählt ist, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Ramelow muss nun nicht mehr eine Klage vor dem Verfassungsgericht fürchten. Er kann sich herzlichst bei Höcke für die solidarische Hilfe bedanken.
En passant brachte Höcke noch Hans-Georg Maaßen als für die AfD wählbaren Kandidaten ins Spiel, was prompt im linken Lager zu der Spekulation führte, ob es irgendwelche Gespräche zwischen Maaßen und der AfD gegeben hätte. Damit hat Höcke Maaßen geschadet und bewiesen, dass er nicht politikfähig ist.