Das Direktorchen Quent und seine Einstweilige Verfügung

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Direktor ist kein geschützter Begriff. Auch bei nur anderthalb oder fünf Mitarbeitern kann man diesen Titel führen. Ich könnte mich zur Direktorin oder zum CEO meines Blogs machen. Aber ich brauche das für mein Selbstbewusstsein nicht.

Der Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena, Ableger der von einer ehemaligen Stasi-Informantin geleiteten Amadeu Antonio Stiftung,  ist vor das Berliner Landgericht gezogen. Das wirft mehrere Fragen auf.

Es geht um meine Rezension seines Buches „Deutschland rechts außen“, die bereits am 16. 09. 2019 auf meinem Blog erschienen ist. Gleichzeitig hatte ich den Text seiner Lektorin zur Verfügung gestellt. Das Resümee meiner Lektüre ist zugegebenermaßen nicht sehr freundlich. Ich schrieb, dass ich ein eigenes Buch schreiben müsste, um alle Falschdarstellungen Quents zu berichtigen. In der Rezension hatte ich etliche Kostproben aufgezählt. Aber nicht darum geht es, sondern um eine Fußnote, die ich vermisst habe, obwohl sie vorhanden sein soll. Quent hatte einen Monat Zeit, die Richtigstellung meines angeblichen Fehlers, dass ich zu einer seiner Behauptungen die Quelle vermisste, anzumahnen. Er tat es nicht.

Warum fällt Quent erst am 15.10., dem letztmöglichen Tag ein, seinen Anwalt in Bewegung zu setzen, weil er sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht? Es gehe ihm darum, die Verbreitung des Wahlhelfers, der Zeitung einer überparteilichen Initiative, zu unterbinden, in der meine Rezension abgedruckt wurde, weil wir es wichtig fanden, die Thüringer über die Qualität der Publikationen des Direktors eines mit Landesmitteln, also ihren Steuergeldern, geförderten Instituts zu unterrichten. Allerdings wusste er, dass die Verteilung längst im Gange war. Vorsorglich hatten wir ihn noch einmal darauf hingewiesen. Dass er mit der Unterbindung der Verbreitung des Wahlhelfers gleichzeitig die Verbreitung einer deutlichen Kritik am Spitzenkandidaten der AfD Höcke verhindert hätte, ist mehr als kurios. Könnte man darin nicht auch eine verdeckte Wahlkampfhilfe für die AfD sehen? Das war natürlich ein Scherz.

Warum zieht Quent noch am Freitag, dem 25. 10. vor Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die gar nicht mehr relevant ist, weil die Verteilung des Wahlhelfers längst abgeschlossen war? Wer sich diese Frage stellt, kommt schnell zu dem Schluss, dass es sich um teure Symbolpolitik handelt. Eine einstweilige Verfügung ist übrigens erst mit Zustellung rechtswirksam. Sie wurde verfügt, ohne die Gegenseite anzuhören. Wir werden Widerspruch einlegen.

Wer bezahlt die teuren juristischen Feldzüge Quents?



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