Ist unseren öffentlich-rechtlichen Journalisten eigentlich noch bewusst, wofür sie von unseren Gebühren bezahlt werden? Laut Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. Von Sicherung der Meinungsvielfalt kann schon längst keine Rede mehr sein. Frontal 21 des ZDF und Correctiv, ein Recherchekollektiv, welches sich nach eigenen Angaben gegen gezielte Falschmeldungen einsetzen will, tragen mit ihren Beiträgen zur Zerstörung der Meinungsfreiheit bei, indem sie Bürger, die ihre Meinung frei und öffentlich äußern, an den Medien-Pranger stellen. So geschehen in der Sendung Frontal 21 vom 22. Oktober und dem gestern von Correctiv veröffentlichten Beitrag zu unserem Wahlhelfer zur Landtagswahl in Thüringen, wobei Correctiv als Mutmaßung getarnte Falschmeldungen in die Welt setzt.
Der Wahlhelfer entstand als Idee während eines Treffens mit der Dialog-Gruppe Thüringens, die sich für eine bürgerliche Regierungskoalition in Thüringen einsetzt. Aus dieser Gruppe heraus wurden zwei unabhängige Kandidaten für die Landtagswahl aufgestellt, die bewusst parteiunabhängig sind. In der Zeitung wurden Themen behandelt, die den Thüringern auf den Nägeln brennen, aber von den Altparteien (eine Bezeichnung, die von der ehemaligen Spitzenfrau der Grünen Petra Kelly stammt) vernachlässigt werden.
Enthalten ist eine an Deutlichkeit kaum zu übertreffende Kritik am Spitzenkandidaten der AfD Björn Höcke und seinem Flügel, der als Haupthindernis für die Politikfähigkeit der Partei bezeichnet wird. Diese Kritik ist eingebettet in eine Kritik an einem Buch “Deutschland rechts außen”, welches vom Direktor eines Ablegers der Amadeu-Antonio-Stiftung in Jena, Matthias Quent verfasst wurde. In meiner Rezension komme ich zu dem Schluss, dass es den Rahmen dieser Rezension sprengen würde, wollte ich auf alle Ungereimtheiten und Fehldarstellungen in diesem Machwerk eingehen. Quent, der erst einen Monat schwieg, versuchte am letztmöglichen Tag mithilfe der Androhung einer einstweiligen Verfügung die Verteilung des Wahlhelfers zu stoppen, was nicht gelungen zu sein scheint.
Die Begründung war, dass eine Quelle, die ich vermisste, doch vorhanden gewesen wäre, denn ein in einer Fußnote erwähnter Artikel sei eine Kurzfassung eines von ihm erstellten Gutachtens, das als Quelle anzusehen sei. Ich hätte damit eine Persönlichkeitsverletzung begangen. Das macht ein Mann, der bedenkenlos Menschen, deren Ansichten seinen ideologischen Scheuklappen widersprechen, als Rechte, was nahelegen soll als Rechtsextreme, stigmatisiert und damit im Falle der Gemeinsamen Erklärung 2018 das Persönlichkeitsrecht von über 160.000 Petenten verletzt!
Ausgerechnet Quent wird von Frontal 21 als „Experte“ in der Sendung zum Wahlhelfer interviewt, ohne die Zuschauer darüber zu informieren, dass diesem Quent darin zahllose Fehler und Falschdarstellungen in seinem Buch nachgewiesen werden. Mit seriösem Journalismus hat das nichts mehr zu tun.
Obwohl im Wahlhelfer deutliche Kritik an Höcke geübt wird, bemühen sich die Macher von Frontal 21 in Relotius-Manier, den Eindruck zu erwecken, die AfD stünde hinter dieser Schrift. Sie beginnen ihren Beitrag mit einer Rede von Höcke, der über diese ‘Wahlhilfe’ hoch erfreut sein wird, und fahren fort, indem sie von Personen berichten, die gar nichts mit dem Wahlhelfer zu tun haben, aber gezeigt werden, weil sie, wie „Experte“ Quent behauptet, eine „Scharnierfunktion“ zwischen Rechten und Rechtsextremen ausfüllen sollen. Dabei behauptet Quent, eine dieser Personen sei mehrfach wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt worden. Quent, dem rechtsstaatliche Regeln fremd zu sein scheinen, hätte wenigstens die Plakataktion des Justizministeriums auffallen können, in der propagiert wird, dass als unschuldig zu gelten hat, wer nicht rechtskräftig verurteilt ist. Solange ein Berufungsverfahren läuft, ist man nicht rechtskräftig verurteilt, ergo unschuldig. Das scheint aber für „Rechte“ nicht zu gelten.
Weiter wird im Beitrag gemunkelt, die Finanzierung des Wahlhelfers wäre undurchsichtig. Dabei wurde Frontal 21 mitgeteilt, dass es sich um Spenden von Unterstützern handelt. Offenbar können sich Leute, die von Zwangsgebühren oder Steuergeldern aus staatlichen Programmen leben, nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, unabhängige Stimmen auch finanziell zu unterstützen – ohne jeden Zwang.
Gänzlich lächerlich ist die Hintermänner-Theorie. Die kenne ich aus der DDR. Die Staatssicherheit hat sich auch nie vorstellen können, dass es Menschen gibt, die selbstständig und unabhängig denken und handeln, und hat unablässig nach Hintermännern und Auftraggebern gefahndet – ohne Erfolg. So ist es Frontal 21 und Correctiv ergangen, die keine Hintermänner ausfindig machen konnten.
Die unerbittlichen Wahrheitsverdreher von Correctiv haben bei ihrer unermüdlichen Recherche zwei „Insider“ ausfindig gemacht, die bereit waren, falsch Zeugnis gegen ihre ehemaligen Mitstreiter abzulegen. Einer soll sogar bereit sein, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass es sich um ein Privatkonto handeln soll, auf das Geld für den Wahlhelfer geflossen sei. Das macht vor allem auf Zuschauer Eindruck, die sich in Rechtsfragen nicht so genau auskennen und nicht wissen, dass eidesstattliche Erklärungen, die außerhalb eines Gerichtsprozesses abgegeben werden, juristisch irrelevant sind.
Sowohl die ZDF-Sendung als auch der Text von Correctiv sind reiner Gesinnungs- und Denunziationsjournalismus. Wie wenig dahinter steckt, kann man schon daran sehen, dass der ZDF-Beitrag nur 5 Minuten dauerte, was weit unter dem Durchschnitt der sonstigen Beiträge liegt. Wenn man das Füllmaterial und das reine Gemunkel abzieht, bleibt keine Substanz übrig. Frontal 21 hat gerade mal 4,1% Marktanteil, obwohl sie eine günstige Sendezeit haben. Offensichtlich wenden sich immer mehr Zuschauer von dieser Art Journalismus ab. Man kann es ihnen nicht verdenken.