Der Widerspenstigen Zähmung im Islam

Veröffentlicht am

von Gastautor Dr. Wolfgang Hintze

Es ist verblüffend, dass über die Vereinbarkeit des Islams mit den Werten des Grundgesetzes und unserer westlichen Gesellschaft allen Ernstes immer noch kontrovers gestritten wird. Dabei ist die Unvereinbarkeit leicht nachzuweisen.

Dazu reicht eigentlich ein Beispiel.

Ein aktueller Fall aus dem bekannten Themenkreis “Gleichberechtigung der Frau” ist hier typisch sowohl für das, was der Islam sagt aber vor allem auch für die Art der Rezeption in unserer Gesellschaft.

Worum geht es?

Die “Welt” (im Folgenden kursiv zitiert) schreibt heute unter der Überschrift: “Für Islamisches Zentrum hat Schlagen von Frauen „symbolischen Charakter“”

Bei Problemen mit der Ehefrau empfiehlt die Internetseite einer Münchner Moschee: „Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen“. Die Mitglieder des Münchner Stadtrats sind entsetzt.

Nach Ansicht der „Gelehrten“ habe das Schlagen allerdings „eher einen symbolischen Charakter“.

Bemerkenswert ist hier nicht unbedingt, dass im Islam widerspenstige Ehefrauen in der genannten Dreistufigkeit vom Ehemann sanktioniert werden sollen, denn das steht genau so in Sure 4 Vers 34 des Korans, sondern dass “Die Mitglieder des Münchner Stadtrates entsetzt” sind.

Präziser formuliert, ist man im Stadtrat über das IZM entsetzt, das die Empfehlung zum Frauenschlagen auf ihrer Internetseite abgegeben hat.

Vermutlich weiß man im Stadtrat nicht, dass diese Verhaltensregeln keine Erfindung des IZM, sondern integraler Bestandteil des Islams, genauer des Korans, sind.

Jedenfalls prügelt der Stadtrat den Überbringer der Nachricht und nicht die Nachricht.

Aber es geht noch weiter

So sagte SPD-Stadtrat Cumali Naz, Fachsprecher für Migration: „Wenn das IZM propagiert, Gewalt sei ein legitimes Mittel zur Lösung von Ehekonflikten, widerspricht das fundamental den Werten unserer Gesellschaft.“

Quod erat demonstrandum. Danke, Herr Naz. Damit haben Sie einen entscheidenden Beitrag zur eingangs genannten Debatte geleistet.

Aber natürlich ist man über diesen “Geheimnisverrat” durch das IZM – also zu verbreiten, was tatsächlich im Koran steht – besorgt und sinnt auf Schadensbegrenzung:

Der Verband Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) kündigte dem BR gegenüber an, die Website zu überarbeiten. Laut „Bild“ will das IZM nun eine neue Internetseite erstellen. Auf der soll dann stehen, dass es nicht erlaubt sei, Frauen zu schlagen.

Dazu eine Anmerkung, die die Absurdität dieser “Reparaturmaßnahme” verdeutlicht: das IZM kann auf seiner Internetseite korrigieren und behaupten was es will. Damit kann man den Menschen Sand in die Augen streuen und die Sache temporär unter den Teppich kehren. Was aber weder das IZM, noch die “Gelehrten”, noch sonst irgend jemand anderes auf der Welt kann, ist, einen Vers im heiligen Buch des Islam, dem Koran, zu verändern, denn dieses Buch gibt in den Augen aller Muslime das unveränderliche und vom Propheten offenbarte Wort Gottes wieder.

Zum guten Schluss kommt noch eine weitere Steigerung des Absurditätspegels hinzu:

Die Staatsanwaltschaft München I sieht laut BR keine Anhaltspunkte, dass im Fall der zitierten Äußerungen eine Straftat vorliegt. Es liege keine Anstiftung zu Körperverletzungshandlungen vor.

“Schlagt eure Frau” ist also keine Anstiftung zur Körperverletzung; habe ich das richtig verstanden? In Zeiten der zunehmenden und zunehmend thematisierten häuslichen Gewalt eine kühne “Rechtsauffassung” …

Dieser Vorfall zeigt wieder einmal eindringlich die katastrophale Unwissenheit über den Islam in allen Gesellschaftsschichten. Und das in einem Land, in dem die Islamisierung mit Siebenmeilenstiefeln voranschreitet.

Hat eigentlich Angela Merkel einen Koran im Kanzleramt?



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