Heute wird am sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig über die Klage der AfD wegen der Kürzung ihrer Landtagsliste durch die sächsische Wahlkommission verhandelt.
Ausgerechnet in der TAZ erschein dazu ein Interview mit dem grünen Wahlexperten Wilko Zicht, der feststellte: „Nach allem, was wir wissen, hätte die AfD-Liste zur sächsischen Landtagswahl nicht gekürzt werden dürfen.“
Dennoch wird die AFD heute vor Gericht voraussichtlich scheitern, hat aber nach der Wahl beste Aussichten für ihren Einspruch. Zicht verweist auf das Beispiel eines sächsischen AfD-Kandidaten, der vor der Wahl mit seinem Einspruch scheiterte, nach der Wahl aber Recht bekam.