Von Gerd Seidel auf PAZ
Nach dem Gipfel der EU mit der Arabischen Liga in Sharm-el-Sheikh erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Pressestatement am 26. Februar zum Thema Syrien, dass dort ein politischer Veränderungsprozesses nötig sei und führte dazu aus: „Ich habe die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga gebeten, mit uns gemeinsam auf diesen politischen Veränderungsprozess hinzuwirken. Das heißt für mich: Verfassungskomitee und dann eine inklusive Beratung darüber, wie die Ordnung Syriens in Zukunft aussehen kann.“
Diese Erklärung wirft eine Reihe von Fragen auf. Zuerst stellt sich die nach der Vereinbarkeit des für Syrien von außen beabsichtigten Regimewechsels mit dem völkerrechtlichen Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates. Dieses Interventionsverbot dient dem Schutz der Souveränität der Staaten und des Selbstbestimmungsrechts der darin lebenden Völker.
Der Schutzbereich dieses Verbotes ist aufgrund der zunehmenden Zusammenarbeit der Staaten in den vergangenen Jahrzehnten tendenziell zwar kleiner geworden. Es besteht jedoch im Völkerrecht Einigkeit darin, dass ein Aufruf zum Regierungswechsel ebenso wie die darauf abzielenden Aktivitäten jedenfalls dann diesem Verbot unterfallen, wenn die Initiative von der Regierung eines anderen Staates ausgeht. Dies ist durch Merkels Aufforderung zur Einleitung „eines politischen Veränderungsprozesses“ erfolgt. Damit hat die Bundesregierung ein in der UN-Charta fixiertes Grundprinzip des Völkerrechts erkennbar verletzt.
Sodann stellt sich die Frage, was Merkel veranlassen könnte, gerade jetzt die Forderung nach einem Regimewechsel in Syrien zu stellen.
Immerhin sind dort mittlerweile die Kämpfe zwischen den Bürgerkriegsparteien weitgehend beendet. Der Islamische Staat (IS) ist besiegt, und man diskutiert nun über die Frage der Rückführung der islamischen Terroristen in die Herkunftsländer. Hunderttausende Syrer, die in der Türkei Zuflucht gefunden hatten, sind bereits in ihre Heimat zurückgekehrt. Die syrische Regierung hat die Kontrolle über den allergrößten Teil des Staatsterritoriums zurück gewonnen. Sie fordert die ins Ausland geflüchteten Staatsangehörigen auf heimzukehren, um am Wiederaufbau ihres zerstörten Landes mitzuwirken. Arabische Nachbarstaaten, welche die diplomatischen Beziehungen nach 2011 unterbrochen hatten, beziehen sukzessive wieder ihre Botschaften in Damaskus. Sogar der Tourismus kommt langsam in Gang. Der französische Reiseveranstalter Clio bietet Reisen zu kulturhistorischen Stätten in Syrien an. Daraus folgt: Syrer sind weder zu Hause noch in Deutschland noch schutzbedürftig. Mit ihrer Rückführung nach Syrien kann begonnen werden. Ein Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz besteht nur so lange, wie die fluchtbegründende Situation im Heimatstaat anhält.
Allerdings zeichnet im Widerspruch dazu das Auswärtige Amt in Berlin immer noch ein Bild von Syrien in den düstersten Farben mit dem Ergebnis, dass die Innenminister der Bundesländer Abschiebungen nach Syrien weiterhin nicht zulassen wollen. Da Deutschland derzeit in Syrien keine diplomatische Vertretung hat, fragt es sich, aus welchen Quellen dieses verheerende Bild gespeist werden könnte. Liegt es vielleicht einfach darin begründet, dass hier das ideologisch-propagandistisch geprägte Amtsverständnis von Außenminister Heiko Joseph Maas (SPD) seinen Niederschlag gefunden hat?
Vor diesem Hintergrund drängt sich der Verdacht auf, dass die Bundesregierung um jeden Preis die Rückführung der echten und vorgeblichen Syrer verhindern will. Dafür spräche auch, dass das Programm des Familiennachzugs nach Deutschland unvermindert weitergeführt wird, statt die Familien in ihrer Heimat zu vereinen. Um eine geordnete Rückführung zu erreichen, bedürfte es der Kontaktaufnahme mit der syrischen Regierung, um die echten Syrer zu identifizieren und um eine vertragliche Garantie für die Sicherheit der zurückgeführten Personen zu erhalten. Dies wird jedoch mit der Begründung abgelehnt, das Assad-Regime habe sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht. Zugleich aber unterhält die Bundesregierung gute Beziehungen zu anderen Staaten der Region, wie beispielweise Saudi-Arabien oder den Iran, deren Liste mit schweren Menschenrechtsverletzungen mindestens ebenso lang ist wie diejenige des Assad-Clans.
Mehr noch: Der Aufruf der Bundeskanzlerin zur Regimeänderung in Syrien bedeutet nichts anderes als die Aufforderung zur Fortsetzung des Bürgerkriegs, der gerade zur Ruhe kommt. Will sie damit erreichen, dass die Rückkehr der seit 2015 in Deutschland lebenden Syrer auf lange Sicht unmöglich wird und dass durch ein Wiederaufleben der Kämpfe erneut Flüchtlingswellen in Richtung Europa und insbesondere Deutschland entstehen? In wessen Auftrag handelt sie dabei? Jedenfalls nicht im Auftrag der Mehrheit des deutschen Volkes und offensichtlich auch nicht der Mehrheit der Menschen in der EU. Wen meint sie eigentlich, wenn sie die arabischen Staaten auffordert, „mit uns gemeinsam“ auf politische Veränderungen in Syrien hinzuwirken?
Schließlich bleibt auch die Frage offen, woraus die Kanzlerin die Legitimation ableitet, für ein Volk auf einem anderen Kontinent zu sprechen und von welchem Demokratieverständnis sie sich leiten lässt, wenn sie dem syrischen Volk vorschreiben will, wie seine politische Ordnung Syriens auszusehen hat. Hat sie nichts gelernt aus den desas-trösen westlichen Versuchen, anderen, insbesondere islamischen Staaten, ein ihnen fremdes Regierungssystem aufzuzwingen? Sie endeten stets in einer Katastrophe, ob in Afghanistan, dem Irak oder Libyen. Chaos und Fluchtbewegungen sind heute noch allerorten zu spüren. Jedes Volk muss für sich selbst entscheiden, welches das geeignete politische System für sein Land ist. Dazu braucht es keine Einmischung von außen, schon gar nicht von einer Regierungschefin, die nicht nur ihr Land, sondern ganz Europa gespalten hat. Die Kanzlerin sollte in der ihr noch verbleibenden Zeit lieber Ordnung in dem Land schaffen, das sie seit 13 Jahren – inzwischen mit merklichen Demokratiedefiziten behaftet – verwaltet, dessen Grenzen offen sind, dessen Armee wehrunfähig ist, dessen Bildungs- und Pflegesysteme notleidend sind, ein Land, in dem die seit 2015 von ihr unter Verletzung von nationalem und EU-Recht ins Land geholten etwa 1,5 Millionen Ausländer zum Teil unkontrolliert mit mehreren Identitäten rechtswidrig mehrfach Sozialleistungen beziehen, während gleichzeitig die Alters- und Kinderarmut der Deutschen evident zunimmt. Es ist ein Land, das viele der „schon länger hier Lebenden“ mit einem Irrenhaus vergleichen.