Die Irreführung der Wähler
durch die Volksvertreter

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Mitte Februar hatte Donald Trump, wie immer per Twitter, Deutschland, Frankreich und Großbritannien aufgefordert, 800 in Syrien inhaftierte IS-Kämpfer zurückzunehmen, verbunden mit der unsägliche Drohung, die IS-Kämpfer ansonsten frei zu lassen.

Linke und Grüne stimmten dem ansonsten gehassten Präsidenten begeistert zu, entsprach seine Forderung doch ihrer Politik. Auch die meisten Qualitätsmedien waren Trumps Meinung.

„In der Sache hat er aber vollkommen recht“, verkündete der stern. Selbstverständlich müsse bei einer Rückführung sichergestellt sein, dass die IS-Kämpfer nicht frei herumliefen, sondern dass ihre Verbrechen vor einem Gericht verhandelt würden. Es sei die Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen!

Die mit statistisch angeblich sinkenden Kriminalitätsraten beglückte, aber leider durch steigende „Rohheitsdelikte“ geplagte Bevölkerung unseres Landes sah das mehrheitlich ganz anders und meldete in Mails an die Redaktionen, in den sozialen Netzwerken und bei ihren Volksvertretern massenhaft Bedenken und sogar Widerstand an. Die Angst, dass mit ganzer Härte des Rechtsstaates entschieden würde, dass man die Terroristen laufen lassen müsse, weil man ihnen nichts nachweisen kann, spielte dabei eine berechtigte Rolle. Da half auch kein schnell veröffentlichtes Umfrageergebnis, dass angeblich 60 % der Deutschen die IS-Terroristen unbedingt nach Hause holen wolle.

Nun hat die Politik auf den offenbar anhaltenden öffentlichen (nicht veröffentlichten!) Druck reagiert und eine Botschaft verkündet, die alle Aufgebrachten beruhigen und die Handlungswilligkeit der Politik demonstrieren soll.

„Deutschen IS-Kämpfern soll angeblich künftig der Pass entzogen werden“ lautet eine von vielen Schlagzeilen der Lückenpresse. Inforadio beschäftigt sich schon besorgt mit der Frage, wann denn die Staatsbürgerschaft aberkannt werden könne.

Viel (irreführender) Lärm um nichts, denn schaut man sich das Vorhaben genauer an, bleibt von dem angekündigten Entzug nicht viel übrig.

“Doppelstaatler, denen die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können”, sagte Justizministerin Barley der “Rhein-Neckar-Zeitung”. Sie sei sich mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) einig, “dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden.”

Was die Politiker vorhaben, sieht einer konzertierten Aktion zur Wählertäuschung ähnlicher, als einem Vorgehen gegen mordende Terroristen. Es müssten drei Bedingungen für eine Ausbürgerung vorliegen: Erstens müsse die Person eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen. Es ist klar, dass es nur um „Schutzsuchende“ oder Migranten gehen kann, denen der deutsche Pass zuerkannt wurde. Die Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen verbieten es ohnehin, Menschen staatenlos zu machen. Zweitens müsse die betreffende Person volljährig sein, Kinder sollen nicht ausgebürgert werden dürfen.

Das ist schön schwammig. Bekanntlich haben wir zehntausende „Minderjährige“ Einwanderer, die wie Mitte oder Ende zwanzig aussehen, denen aber ihr wahres Alter kaum nachgewiesen werden kann, weil dazu der politische Wille fehlt. Ein rückkehrwilliger Terrorist, der mit 15 Jahren ausgereist ist und mit 16 als Mehrfachmörder zurückkommt, braucht nichts zu befürchten. Und drittens soll das Gesetz nicht rückwirkend gelten, sondern nur für die Zukunft. D. h. alle, die während der letzten Jahre nach Syrien bzw. in den Irak ausgereist sind und dann dort schwerste Kriegsverbrechen begangen haben, sind von dieser geplanten Neuregelung gar nicht betroffen, sondern werden in Deutschland wieder mit offenen Armen empfangen und bekommen hier sogar staatlichen Schutz geboten vor einer eventuellen Strafverfolgung in den Ländern ihrer Kriegsverbrechen. Dass sie von der deutschen Justiz nichts zu befürchten haben, ist klar, denn erstens sind die Möglichkeiten deutscher Staatsanwälte, in diesen Ländern zu ermitteln, praktisch gleich null und zweitens wird eine Heerschar von gutmenschlichen Anwälten aus dem deutschen Asyl-industriellen Komplex (natürlich von uns Steuerzahlern finanziert) schon dafür sorgen, dass diesen ‘Schutzsuchenden’ hierzulande kein Haar gekrümmt werden darf und dass sie auch noch staatlich alimentiert und nicht durch eigene Erwerbstätigkeit behindert hier weitere Anschlagspläne schmieden können.

Diese Bedingung ist absurd, aber typisch für das Vorgehen unserer Politiker. Nach 2015 wurden im Bundestag jede Menge Verschärfungen des Asylrechts beschlossen, die aber nicht angewandt werden. Aktuell kann der aufmerksame Beobachter feststellen, dass es sich um ein politisches Vorhaben handelt, das sicherstellen soll, dass alle Terroristen zurückgenommen werden müssen. Denn wer bereits für den Islamischen Staat gemordet hat, wird seinen Pass behalten. Die Sicherheitsbehörden gehen von insgesamt mehr als 1050 “deutschen” Islamisten aus. Der Kampf in Syrien ist so gut wie beendet. Neue Terroristen, die sich dorthin aufmachen, wird es kaum geben. Es handelt sich also um ein Gesetzesvorhaben, das nur einen Zweck erfüllt: Den Wählern in Anbetracht der Europa- und Landtagswahlen Sand in die Augen zu streuen.

Die Wähler können an den Urnen beweisen, dass sie sich nicht für dumm verkaufen lassen.



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