VON GASTAUTOR WOLFGANG SCHNETZER
Ausgerechnet Finanzminister Olaf Scholz, mit neuerdings starken Ambitionen auf Kanzlerschaft, hat einen Grundsteuerentwurf vorgelegt, der die ungebrochene Lust der SPD auf einen eleganten Suizid bedient. Klar, dass nach der gewonnenen Verfassungsklage von Hans-Joachim Lehmann, die Re-Gierenden eine solche Chance zur Verbesserung des Grundsteuerresultats nutzen wollen. Geht es doch um Steuergerechtigkeit und das zieht immer.
Unverfroren baut die Politik darauf auf, dass der Normalbürger schon bei dem Wort Grundsteuer davon ausgeht, dass ihn das nicht betrifft, denn Grund, Boden oder Immobilie ist doch nur was für Reiche.
Nun ist der Eigentümer eines kleinen Grundstücks nicht von Natur aus reich, aber, dass die Grundsteuer vom Grundstückseigner bzw. Wohnungseigner abgeführt wir, das stimmt schon.
Bezahlt er sie aber auch?
Als Mieter sollten Sie sich mal Ihre Nebenkostenabrechnung genau ansehen. Dort finden Sie einen Betrag, der mit Grundsteuer bzw. Grundstücksabgaben gekennzeichnet ist. Ihr Vermieter hat das Recht diese Kosten an den Mieter weiterzugeben und das tut er dann auch.
Fassen wir also zusammen. Alle eingetragenen Grundstücke der BRD sind steuerlich erfasst. Wenigstens alle bebauten Grundstücke werden zur Grundsteuerabgabe herangezogen. Bezahlt wird diese aber nur von den Endnutzern, also Eigennutzer oder Mieter.
Wenn nun Millionen von Haushalten gefühlt gar keine Grundsteuern bezahlen, kann die Führung im Staat davon ausgehen, dass eine Erhöhung dieser Abgaben kein Aufreger für die Mehrheit sein sollte. Also wird es auch gemacht.
Die Folgen für alle sind:
- Die Gesamtkosten fürs Wohnen steigen weiter, vornehmlich in den Ballungszentren.
- Gewerbe und Betriebe legen ihre Mehrkosten aus der neuen Grundsteuer auf die Preise um. Das reißt wiederum die Mehrwertsteuer mit und führt zu insgesamt erhöhten Endverbraucherpreisen in nahezu allen Bereichen.