Nationalfahne als Symbol rechter Gewalt?

Veröffentlicht am

Gastautor Torsten Küllig

Eigentlich ist es eine gute Nachricht: „SPD richtet einen Fonds für Betroffene politisch motivierter Gewalt ein“ so stand es am 18.01.2019 bei TAGESSPIEGEL online.

Im Artikel ist zu lesen, dass die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus einen Fonds zur Unterstützung von Betroffenen „politisch-extremistisch motivierter Gewalt“ einrichten will. Der Fonds soll mit zehn Millionen Euro ausgestattet werden. Mit dem Geld sollen “vom Landeskriminalamt empfohlene bauliche Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Taten und präventive Maßnahmen finanziert werden können.” Die Verteilung der Gelder soll, so der Entwurf einer Teilresolution auf der SPD-Fraktionsklausur, durch die Innenverwaltung unter Leitung von Andreas Geisel (SPD) übernommen werden.

Das wäre ein unterstützenswerter Vorschlag, den die Berliner SPD da umsetzen will, wäre da nicht dieses eine Wort, das zeigt, wohin die Reise gehen soll:
„Es ist unerträglich, dass engagierte Demokrat*innen auch in Berlin Opfer rechter Übergriffe werden“, heißt es in dem entsprechenden Resolutionspunkt. „Wir stehen solidarisch an der Seite der Engagierten, damit gesellschaftspolitisches demokratisches Engagement nicht an den finanziellen Möglichkeiten die Folgekosten zu schultern scheitert.“

Die „rechten“ Übergriffe sind also das Problem in Berlin. Herr Raed Saleh, Vorsitzender der Berliner SPD-Fraktion, versucht nicht einmal den präzisen Begriff „rechtsextrem“ zu verwenden, geschweige denn, dass er deutlich macht, dass es , gerade in Berlin, politisch motivierte Gewalt auch von Linksextremisten gibt. Aber anstatt auf diesen Missstand hinzuweisen, ist sich der TAGESSPIEGEL nicht zu schade, ein Symbolbild für diese Nachricht zu verwenden, über dessen Auswahl man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

Der Autor Robert Kiesel findet offensichtlich ein Foto, dass eine Demonstration, auf der deutsche Nationalflaggen gezeigt werden, ein geeignetes Symbol für politisch motivierte Straftaten darstellt. Er ist sich nicht zu schade, es mit folgender Bildunterschrift zu betiteln: „Die Berliner SPD will mit einem Fonds Opfer von rechter Gewalt unterstützen. (Symbolfoto) Foto: Hendrik Schmidt/dpa“

Offensichtlich zählt das öffentliche Tragen unserer Nationalflagge auf einer Demonstrationsveranstaltung für den TAGESSPIEGEL als Symbol von „rechter Gewalt“!

Abgesehen davon, dass dies ein äußerst zweifelhaftes Licht auf das Staatsverständnis von Kiesel wirft, begibt sich der Autor aber damit strafrechtlich auf sehr dünnes Eis. Ein Blick in den Paragraphen 90a des Strafgesetzbuches beschreibt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.

Dort heißt es in Absatz 1 Nummer 2: Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abgesehen davon, dass der Autor strafrechtliche Konsequenzen befürchten müsste, geht es mir um die journalistische Agenda einer großen deutschen Tageszeitung, die so etwas veröffentlicht.

Können Redaktionen, die solch ein zweifelhaftes Staatsverständnis haben ausgewogen berichten?

Und stehen Redakteure wie Kiesel selbst voll und ganz auf dem Boden unseres Grundgesetzes?



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