Der Entschließungsantrag des Bundestages aus der Sicht eines Abgeordneten

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“Es wurde NICHT über den Migrationspakt als solchem abgestimmt. Die schlampigen Medien stellen dies bedauerlicherweise völlig falsch dar. Da es sich beim UN-Migrationspakt um keinen völkerrechtlichen Vertrag handelt, unterliegt die Bundesregierung nicht dem Vorbehalt parlamentarischer Zustimmung und muss die Vereinbarung vor ihrer Unterzeichnung nicht durch den Gesetzgeber ratifizieren lassen.

Der Bundestag hat gar nicht die Möglichkeit, der Bundesregierung eine Unterzeichnung zu untersagen.

Entschließungen bieten dem Parlament hingegen die Möglichkeit, der Bundesregierung die Position des Bundestages mitzuteilen und sie dazu aufzufordern, diese in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Diesen Weg haben wir mit unserem Entschließungsantrag beschritten. In diesem nehmen wir die aus
der Bevölkerung an uns herangetragenen Bedenken konkret auf.”

Hier der vollständige Brief des Abgeordneten Ramsauer:

Ramsauer_Migrationspakt_30.11__



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