Bürgerwille statt Beamten-Befehl

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Von Gastautor Frank Jordan

Die Schweizer Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“, über die am 25. November abgestimmt wird, wird nicht ohne Grund von der Verwaltung, von allem Verwaltungs-Nahen und Verwaltungs-Geförderten bekämpft. Denn: Verwaltung ist bloß ein anderes Wort für Regierung – und damit für Durchsetzung und Zwang. Kurz: für Macht.

Macht bedeutet, dass jemand über die Mittel verfügt, mit denen andere dazu gezwungen werden können, das zu tun, was der Inhaber der Macht will. Und es ist eine unumstößliche Gesetzmäßigkeit, dass Macht über andere nur dort wachsen kann, wo diese anderen freiwillig oder durch Gewalt ihre individuelle Freiheit abgeben.

Wie total eingeschläfert muss das Gefahrenbewusstsein für den Verlust der eigenen Freiheit der Mehrheit einer Gesellschaft sein, um beim Abstimmungskampf zur Selbstbestimmungsinitiative nicht alle Alarmglocken läuten zu hören!

Internationales Recht, so wie die Initiativgegner es wünschen und überhöhen, ist nicht „Recht“ wie jedes andere, wie Landesrecht es ist. Das ist ein riesiger Unterschied. Auf der einen Seite haben wir das zum Recht erhobene natürliche über Jahrhunderte gewachsene Rechtsempfinden der Menschen eines Landes. Auf der anderen Seite ein Regelwerk der (Selbst‑) Ermächtigung künstlich geschaffener Organisationen. Ersteres steht immer im Dienst des Individuums und der Bürger eines Landes und schützt sie auch und gerade vor dem schrankenlosen Zugriff des Staats. Letzteres ist das genaue Gegenteil, es liefert die Menschen aus und steht immer und zuerst im Interesse der rechtsgebenden Organisation. Wie könnte es auch anders sein, wenn Fortbestand, Wachstum, finanzieller Rahmen, Posten und Prestige derselben davon abhängen?

Solches internationales Recht ist daher ein „Recht des Stärkeren“. Es ist also Gewalt. Es ist zweck- und zielgerichtetes Durchsetzungswerkzeug nicht legitimierter Organisationen wie EU und UN. Und der Schutz der direktdemokratischen Bürgerrechte und des Individuums stehen in dieser Ziel- und Zweckhierarchie, die Vergangenheit zeigt es deutlich, nicht an erster Stelle.

Kurz gesagt: Was uns im Rahmen des Abstimmungskampfs über die Selbstbestimmungsinitiative als „Recht“ (Freiheits- und Bürgerrechte) verkauft wird, ist in Wahrheit bloß ein anderes Wort für Befehle, hinter denen sich, wenn sie ergehen, der Verwaltungsapparat der Schweiz die Hände in Unschuld waschend und im eigenen Interesse verstecken kann. Denn wo ferne Beamte befehlen, ist im Land selber keiner verantwortlich und keiner schuld. Wenn also künftig die eigene Verwaltung (Regierung) etwas durchbringen will, wovon sie weiß, dass die Bevölkerung es mit Sicherheit abschmettern würde, braucht sie ihr Wollen bloß eine Stufe höher einzuspeisen und kann dann ruhig auf den Befehl von oben warten. Gewaltenteilung ist dann im selben Aufwasch auch bloß noch das romantische Relikt aus einer freiheitlichen Vergangenheit.

Darum geht es. Nur darum. Ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative würde für die Verwaltung und jene, die von ihr profitieren, einen großen Machtverlust bedeuten. Es geht also nicht um die „Schweiz“, um die „Demokratie“ oder die „Bürger“ und ihre Rechte. Es geht um die Interessen einer kleinen Gruppe von Menschen. Interessen, die sie über den Umweg des „Rechts“, ohne lästige Öffentlichkeit, ohne persönlich zur Verantwortung gezogen werden zu können und ohne direktdemokratisches Klimbim erzwingen wollen.

Freiheit und Abgabe der Macht sind aber zwei Dinge, die sich ausschließen. Eine ausufernde Verwaltung ist für alle Freiheit eine tödliche Gefahr. Wird die Selbstbestimmungsinitiative abgelehnt, dann wird diese Gefahr institutionalisierte Gewissheit. Rechtsempfinden und rechtsstaatliche Prinzipien werden den Ideen von Nützlichkeit, Zielen und Zwecken alles regulierender nationaler und supranationaler Verwaltungen geopfert sein. Und der Bürgerwille durch direkte Demokratie eingedampft zu einem Ventil der Volksbefriedigung.



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