Die FDP steht der Veröffentlichung der Petitionen gegen den Migrationspakt nicht im Weg?

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Ich hatte in meinem Bericht über die Diskussion des Globalen Migrationspaktes im Deutschen Bundestag bereits darauf hingewiesen, dass alle Altparteien, auch diejenigen, die formal in der Opposition sind, für die Unterschreibung des Paktes votiert haben.

Seitdem muss sich die FDP unangenehme Fragen gefallen lassen, weil ihre Regierungsnähe an den Interessen ihrer Wähler vorbei geht. Ich dokumentiere hier einen Schriftwechsel eines FDP-Bundestagsabgeordneten mit einer Wählerin. Ganz zu Anfang versichert der MdB:

Wir Freie Demokraten sind für eine öffentliche Debatte über den UN-Migrationspakt und stehen einer Veröffentlichung von Petitionen dazu nicht im Weg.

Allerdings war es nach meinen Informationen die FDP, die auf der letzten Sitzung des Petitionsausschusses verhindert hat, dass über die Veröffentlichung der Petitionen entschieden wurde.

Auf Antrag der FDP wurde das auf die nächste Sitzung verschoben, die aber erst am 20.11. stattfindet. Da sind es dann nur noch zwanzig Tage bis zur Unterzeichnung, nicht mal genug, um das Quorum von 50,000 Unterstützern innerhalb eines Monats zu erreichen, um eine öffentliche Anhörung zu bekommen. Das nennt man Zeit schinden. So handelt niemand, dem wirklich an einer Debatte gelegen ist.

Hat die FDP noch das Wohl unseres Landes im Auge oder schielt sie nur auf den Bruch der Koalition nach der Wahl des neuen CDU-Parteivorsitzenden und die mögliche Jamaika-Koalition nach dem Sturz von Merkel?

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihr Interesse am sog. UN-Migrationspakt („Global Compact for Migration“) und an der Arbeit des Petitionsausschusses. Hier können sie den Text des „Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, wie er eigentlich heißt, in voller Länge selbst lesen:

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Wir Freie Demokraten sind für eine öffentliche Debatte über den UN-Migrationspakt und stehen einer Veröffentlichung von Petitionen dazu nicht im Weg.

Bereits am 19. April 2018 fand auf Antrag der AfD eine aktuelle Stunde über den UN-Migrationspakt im Deutschen Bundestages statt.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw16-de-aktuelle-stunde-zuwanderung/550900

Am 8. November 2018 beriet der Bundestag erneut über dieses Thema, ebenfalls auf Antrag der AfD.

https://dbtg.tv/fvid/7289119

Die Argumente für und gegen die Unterzeichnung des UN-Migrationspakts wurden also ausgetauscht und sind bekannt. Die Argumente der FDP finden Sie hier:

https://www.fdp.de/asylpolitik-einwanderung_fuer-fakten-und-fortschritte-statt-verschwoerungstheorien

Den Deutschen Bundestag haben kürzlich mehrere Petitionen erreicht, mit denen gefordert wird, dass Deutschland den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen soll. Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Die FDP ist eine Rechtsstaatspartei und nimmt dieses Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst.

Den Petitionsausschuss erreichen pro Jahr mehr als 11.000 Petitionen. Einzelheiten finden Sie im Jahresbericht des Petitionsausschusses.

https://www.bundestag.de/blob/561182/3b6d9209a4c61363d39f4583c9bc9fbe/ausgabe_2018-data.pdf

Jede einzelne Petition wird beraten und beantwortet, auch die Petitionen zum UN-Migrationspakt! Die Sitzungen des Petitionsausschusses finden in der Regel nicht öffentlich statt. Zum einen, um die Persönlichkeitsrechte der Petenten zu wahren, zum anderen, weil es zeitlich gar nicht anders machbar wäre. Eine Petition kann auch öffentlich beraten werden. So wurde z. B. am 8. Oktober 2018 über die Forderung von Vera Lengsfeld, die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wiederherzustellen, öffentlich im Petitionsausschuss beraten.

Solche öffentlichen Beratungen finden etwa vier pro Jahr statt. Der Petent erhält dann die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vertreten. Die Abgeordneten können den Petenten und Verantwortliche aus den zuständigen Ministerien befragen. Die letzte öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses in diesem Jahr fand am 5. November statt.

https://www.bundestag.de/petition#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTgva3c0NS1wYS1wZXRpdGlvbmVuLzU3NTcxNg==&mod=mod532022

Ende Oktober kursierte im Internet zunächst die Behauptung, der Petitionsausschuss habe versucht, eine Petition gegen den UN-Migrationspakt schon im Vorfeld zu verhindern bzw. diese Petition gelöscht. Das ist falsch.

Besagte Petition wurde von einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten eingereicht, der selber Mitglied im Petitionsausschuss ist. Auch Mitarbeiter von Abgeordneten haben selbstverständlich das Recht, Petitionen einzureichen, obwohl dies unüblich ist, da der Petitionsausschuss die Aufgabe hat, Eingaben aus der Bevölkerung zu bearbeiten. Abgeordnete haben schließlich die Möglichkeit, wichtige Themen direkt im Plenum des Bundestags öffentlich zu debattieren, wovon die AfD zum UN-Migrationspakt bereits Gebrauch gemacht hat – wie eingangs geschildert.

Petitionen können unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht werden, so dass weitere Menschen das Anliegen eines Petenten unterstützen können. Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, u. a. wenn sie geeignet erscheint, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten. Aufgrund von Formulierungen, die der AfD-Mitarbeiter gewählt hatte, schlug die zuständige Mitarbeiterin des Petitionsausschusses vor, die Petition nicht zu veröffentlichen. Dem Petenten wurde angeboten, ihn bei einer den Richtlinien entsprechenden neutralen Formulierung zu unterstützen, so dass die Petition veröffentlicht werden kann. Darauf ging er aber nicht ein. 

Die Entscheidung über eine Veröffentlichung von Petitionen wird nicht von Mitarbeitern des Ausschusses getroffen, sondern von den Obleuten der Fraktionen. Obwohl die Obleute noch gar nicht über die Veröffentlichung der Petitionen zum UN-Migrationspakt beraten hatten, wurden von der AfD bereits Falschmeldungen dazu in Umlauf gebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch der Name der Mitarbeiterin des Petitionsausschusses publik gemacht, die die Nicht-Veröffentlichung der Petition empfohlen hatte. Infolgedessen wurde sie massiv beleidigt und persönlich bedroht. Das ist inakzeptabel! 

Die Freien Demokraten missbilligen, dass die AfD das Bürgerrecht, Eingaben an den Deutschen Bundestag zu machen, für parteipolitische Zwecke missbraucht und den Namen einer Mitarbeiterin des Petitionsausschusses an die Öffentlichkeit gebracht hat. Wir fordern die AfD auf, parlamentarische Gepflogenheiten und die Rechte von Bediensteten des Deutschen Bundestags zu respektieren.

Die Obleute haben am 6. November 2018 getagt und zunächst über sieben Petitionen zum UN-Migrationspakt beraten. Davon stammen zwei von Mitarbeitern eines Abgeordneten der AfD, der Mitglied im Petitionsausschuss ist. Als sich herausgestellt hat, dass noch weitere Petitionen zu diesem Thema eingegangen sind, haben die Obleute die Entscheidung darüber vertagt, welche der Petitionen zur Leitpetition gemacht wird. Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Petitionsausschusses schreiben vor, dass Petitionen, die das gleiche Ziel verfolgen, gebündelt werden und nur eine von ihnen als Leitpetition veröffentlicht wird. Die FDP steht der zeitnahen Veröffentlichung einer den Richtlinien des Ausschusses gemäß formulierten Petition als Leitpetition zum UN-Migrationspakt nicht im Wege.

Obwohl die Debatte um den UN-Migrationspakt bereits im Plenum des Deutschen Bundestages geführt wurde, spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, noch einmal im Petitionsausschuss öffentlich die Argumente für und wider abzuwägen. Allerdings wird von manchen der Eindruck erweckt, der Petitionsausschuss könne in letzter Minute verhindern, dass Deutschland den UN-Migrationspakt unterzeichnet. Wer das behauptet, streut den Menschen Sand in die Augen. 

Kommt der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, kann er die Bundesregierung auffordern, im Sinne der Petition tätig zu werden. Dabei sind unterschiedlich weitreichende Beschlüsse möglich, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen.

In den Bundestagsdebatten am 9. April und am 8. November 2018 ist deutlich geworden, dass alle Fraktionen die die Absicht der Bundesregierung unterstützen, den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen – mit Ausnahme der AfD. Warum die AfD mit ihrer Einschätzung falsch liegt, begründete der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 8. November im Deutschen Bundestag wie folgt:

https://dbtg.tv/fvid/7289119

  1. Die AfD-Fraktion behauptet, der globale Pakt für Migration sei ein Angriff auf die nationale Souveränität. Völlig falsch! Im Gegenteil wird im Text bereits zu Beginn festgeschrieben, dass alle Länder in ihrer Migrationspolitik völlig souverän bleiben.
  1. Die AfD behauptet, der Text sehe ein Menschenrecht auf Migration vor. Wiederum völlig falsch! Der Pakt bekennt sich zu den allgemeinen Menschenrechten. Das auch zu tun, sollte für jeden anständigen Demokraten eine Selbstverständlichkeit sein. Ein Menschenrecht auf Migration gibt es nicht und wird auch in diesem Text nicht gefordert. Wenn den Menschenrechten weltweit Geltung verschafft würde, dann könnten wir viel einfacher abschieben.
  1. Die AfD-Fraktionsvorsitzende behauptet, der Pakt öffne der millionenfachen Einwanderung aus Afrika Tür und Tor. Auch das ist natürlich völlig falsch. Das Gegenteil ist richtig. Es geht um 190 Länder. Wir erfüllen hier in Deutschland längst alle Standards, die in diesem Text stehen. Andere Länder sind weit davon entfernt. Wenn sich diese Länder auch nur ein Stück weit in unsere Richtung entwickeln, dann sinkt damit natürlich der Migrationsdruck auf Deutschland.
  1. Es wird behauptet, das Ganze sei ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes. Auch das ist völlig falsch. Das kann schon allein deshalb nicht sein, weil gleich zu Beginn des Textes klargestellt wird, dass der Pakt eben nicht rechtsverbindlich ist, sondern eine Absichtserklärung zur besseren Regelung weltweiter Migration darstellt.
  1. Die AfD behauptet, der Pakt fördere die illegale Migration. Völlig falsch! Im Gegenteil: Es geht darum, die illegale Migration zu bekämpfen.

Während der Debatte am 8. November 2018 haben die AfD, die Grünen und die Freien Demokraten Anträge zum UN-Migrationspakt in den Deutschen Bundestag eingebracht, die nun im Auswärtigen Ausschuss weiter beraten werden. Unseren Antrag finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905534.pdf

Wir fordern die Bundesregierung auf, mehr für eine geordnete Zuwanderungspolitik zu tun. Deutschland erfüllt bereits heute die rechtsstaatlichen Standards, die der UN-Migrationspakt als Ziele formuliert, die weltweite Durchsetzung solcher Standards reichen jedoch nicht aus, um Migrationsströme nach Deutschland und Europa zu begrenzen und klaren Regeln zu unterwerfen. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag ein Einwanderungsgesetz vorlegen, um sichere, geordnete und regelgebundene Migration im Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu gestalten. Außerdem soll sie umgehend einen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen einberufen, um insbesondere die praktischen Probleme bei der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern zu erörtern. Gegenüber den Herkunftsstaaten soll auf deren Kooperation bei der Rückführung von eigenen Staatsangehörigen und der Ausstellung von Passersatzpapieren hingewirkt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Befürchtungen entkräften. Seien Sie versichert, dass wir Freie Demokraten uns auch weiter hin für Recht und Ordnung in Deutschland einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

MdB



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