Entstand der Globale Migrationspakt auf Vorschlag Deutschlands, um Merkels Handeln zu legitimieren?

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Dieser aufschlussreiche Brief an den Referenten des Bundestagsabgeordneten de Vries (CDU) wurde mir von Christoph Marloh zur Verfügung gestellt:

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für unser heutiges Telefonat und dass Sie sich als Referent von Herrn de Vries dafür ausführlich Zeit genommen haben.

Wir stimmen, wie besprochen, überein, dass die Regelungen des Paktes bei Zustimmung in Deutschland von Soft-Law zu Hard-Law werden, sobald Verwaltungsgerichte einschlägige Entscheidungen treffen. Sie nannten als Beispiel die UN-Behindertenrechtskonvention. Nachdem Deutschland auf eine Protokollnote zu dieser Konvention verzichtet hatte, haben Verwaltungsgerichte mit Verweis auf die Konvention umfangreiche Inklusions-Investitionen erzwungen. Zum Migrationspakt ist eine Protokollnote nach Ihrer Aussage von der Bundesregierung wiederum nicht vorgesehen.

Wir stimmen ebenfalls überein, dass der Pakt die – insbesondere seit 2015 – geübte deutsche Praxis im Bereich Migration widerspiegelt.

Nicht übereinstimmen wir in der Bewertung dieser Praxis. Diese ist seit September 2015 durch eine Umgehung des Parlamentes und schlicht rechtswidriges staatliches Handeln geprägt.

Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (2002-2010), stellt fest: „Wir haben rechtsfreie Räume bei der Sicherung der Außengrenzen, das darf nicht sein.“

Papier kritisiert die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin. Der Jurist fordert ein sofortiges „Umsteuern“ – auch Schengen sollte überdacht werden. „Unbegrenzte Einreise ist ein Fehler.“ Noch nie sei in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief gewesen wie derzeit. Das sei auf Dauer inakzeptabel, so der renommierte Verfassungsrechtler. Er spricht von einem „eklatanten Politikversagen“.

Professor Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht (1999-2011), stellt fest, dass das Staatsvolk unverzichtbar ist und selbst über seine Zusammensetzung entscheiden sollte.

Demokratie kann nur funktionieren, wenn ein Staatsvolk mit einem entsprechenden klar definierten Bürgerrecht identifizierbar und in Wahlen und Abstimmungen praktisch handlungsfähig ist. Insofern muss das Staatsvolk einerseits über die Bevölkerungszusammensetzung und über die Regeln zum Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit mit dem Gesetz im formellen Sinne entscheiden, andererseits darf es dabei nicht die praktische Möglichkeit parlamentarischen Regierens und demokratischen Entscheidens bei elementaren Fragen der politischen Gemeinschaft aufgeben.“

Wir befinden uns damit gegenwärtig in einem rechtsfreien Ausnahmezustand. Dieser würde durch eine Zustimmung zum Migrationspakt sowie spätere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nachträglich legalisiert. Damit würde die bestehende Rechtsordnung durch überstaatliches Recht ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung des Bundestages ausgehebelt. Die handstreichartige Außerkraftsetzung von Verfassungs- und Rechtsordnung durch die Bundeskanzlerin würde nachträglich sanktioniert.

Angesichts der bisherigen Vorgehensweise der Kanzlerin glaube ich Ihnen gern, dass der Pakt auf deutsche Initiative erarbeitet wurde – schon aus Gründen der persönlichen Risikoverminderung von Frau Merkel.

Angesichts der bisher ausgebliebenen Bereitschaft, die Fehlentwicklungen seit 2015 im Parlament zu diskutieren und dem Recht wieder Geltung zu verschaffen, kann ich der auch beim Pakt völlig intransparenten Politik der Bundesregierung keinen Vertrauensvorschuss geben. Das Argument, dass der Migrationsdruck auf Deutschland durch Standardanhebung bei anderen Unterzeichnern verringert wird, halte ich für vorgeschoben.

Bitte setzen Sie sich für eine Aufarbeitung der Migrationspolitik seit 2015 und eine Aussetzung der Zustimmung zum Migrationspakt ein.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Marloh



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