Lügen in Zeiten des Globalen Migrationspaktes

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Als kürzlich die Meldung über die deutschen Qualitätsmedien kam, dass auch Österreich den „Global Compact for Safe and Orderly Migration“ am 10. Dezember in Marrakesch nicht unterzeichnet, wird es für viel zu viele Bürger hierzulande das erste Mal gewesen sein, dass sie von diesem Pakt gehört haben. Bislang wurde der Global Compact, der seit 2016 in Arbeit ist, von den europäischen Medien kaum erwähnt. Wenn man sich nach den Gründen dafür fragt, kommt man automatisch zu dem Schluss, dass den Europäischen „Eliten“ sehr wohl klar ist, welche fundamentale Veränderung der europäischen Gesellschaft er bewirken wird. Deshalb sollten die Europäer lieber nichts davon erfahren. Was der Grund für die westlichen Politiker ist, der Abschaffung der emanzipatorischen Errungenschaften und damit der europäischen Zivilisation zuzustimmen, darüber kann man nur spekulieren. Am nächsten liegt wohl der Vergleich mit den politischen Schlafwandlern, die aus Inkompetenz und Unfähigkeit in den ersten Weltkrieg stolperten.

Damals gab es „Kulturschaffende“ und Politiker, die aus Langeweile, Überdruss und Selbsthass einen Krieg als „reinigendes Gewitter“ herbeisehnten. Manche zogen sogar freiwillig begeistert in die Schlacht. Als das Menschenschlachten endlich beendet war, wollte es niemand gewollt haben.

Die heutigen Kulturschaffenden, die womöglich noch enger mit den Politikern verbandelt sind, als ihre Gesinnungsgenossen vor hundert Jahren, wünschen sich ein Ende der westlichen Zivilisation herbei, die angeblich mit ihrer Lebensweise den Planeten zerstöre. Außerdem präferieren sie im Namen der „Vielfalt“ eine karamellfarbene Einheitsrasse, in der endlich alle Unterschiede aufgehoben sein sollen.

Mit Exekutierung des Global Compacts, der nicht weniger als eine politisch inszenierte Völkerwanderung bewirken wird, könnten sie diese Ziele erreichen.

Klar, dass solche Pläne weder in den Parlamenten, noch mit der betroffenen Bevölkerung diskutiert werden sollen.

Kurz vor Toresschluss ist dieser Plan nun doch durchgesickert. Dank Donald Trump und Victor Orbán, die schon vor Monaten verkündet haben, dass sie diesen Compact nicht unterzeichnen werden, begannen die alternativen Medien, sich dafür zu interessieren und Details zu veröffentlichen. Wie wirkungsvoll das war, wird u. a. daran deutlich, dass sich das Auswärtige Amt zu einer Warnung vor angeblichen Falschmeldungen über den Globalen Migrationspakt veranlasst sah. Vorher gab es schon ein Papier für die weitgehend uninformierten Bundestagsabgeordneten, in dem vor angeblichen Falschinformationen über den Pakt gewarnt wird.

Ich gehe hier auf die Kernaussagen dieses Papiers ein, weil es mit der Darstellung der Regierung übereinstimmt. Meine Kommentare sind jeweils fett gedruckt.

Wegen der Angriffe insbesondere von Rechtspopulisten gegen den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM), wird den Abgeordneten mitgeteilt, es handele sich um ein „politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches – Rahmendokument und eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen.“

Österreich in seiner Begründung, warum es den Migrationspakt nicht unterschreibt, sieht das anders. Es stellt fest: Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt für völkerrechtlich nicht verbindlich. Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als “persistent objector” anzusehen. Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.

Warum gibt man sich die Mühe, ein rechtlich nicht bindendes Abkommen zu schließen? Könnte man mit dem Geld, das die Ausarbeitung dieses Abkommens gekostet hat und die Unterzeichnung in Marrakesch am 10./11. Dezember noch kosten wird, nicht viel wirkungsvoller die unterfinanzierten Flüchtlingslager in Jordanien, Pakistan und Libyen unterstützen?

Das Dokument sei „ein Baustein unserer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass unsere internationalen Partner insgesamt eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen“.

Wie soll man unverbindlich Verantwortung übernehmen? Verantwortung übernehmen bedeutet doch, sich verbindlich verpflichten!

Im GCM wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu regeln, ebenso wie das Recht auf einen effektiven Grenzschutz bekräftigt; zugleich wird die Verpflichtung jedes Staates zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger als wesentliches Element der Staatenzusammenarbeit verankert. Als Grundsatzdokument dient es darüber hinaus dem Ziel, die internationale, regelbasierte Ordnung zu stärken.

Im zweiten Satz wird angedeutet, worum es wirklich geht. Am Ende soll das nationale Recht an die Vorgaben des Globalen Migrationspaktes angepasst werden.

Das Papier soll die Abgeordneten befähigen, „eventuellen Verhetzungen in Form von ‘Fake News’ entschlossen entgegentreten zu können“.

Es heißt: „Die Entscheidung über die Zustimmung zum GCM wird durch die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen – mithin aus demokratischen – Wahlen hervorgegangene Bundesregierung gefällt. Die Vertreter der nationalen Regierungen bei den Vereinten Nationen sind lediglich die ausführenden Personen.“

Weil der Pakt unverbindlich und kein völkerrechtliches Dokument sei, müsse der Bundestag in die Entscheidung nicht einbezogen werden. Nur auf Grund parlamentarischer Anfragen der AfD kam das Thema überhaupt auf die Bundestagstagesordnung. Festzuhalten bleibt, dass die Bundesregierung nichts unternommen hat, um die Bevölkerung über diesen sehr weitreichenden Pakt zu informieren. Sie reagiert erst jetzt, nachdem es weitgehende Kritik am Pakt gibt.

Die Bundesregierung bestreitet, dass den Staaten durch den Pakt aufgetragen wird, Kritik an Migration zu unterbinden. Sie behauptet:

„Der GCM setzt Kritik nicht mit Rassismus gleich. Eines der (rechtlich nicht bindenden) Ziele besteht darin, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen „alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen“ und „einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs […] [zu] fördern“. (Ziel 17 – Beseitigung aller Formen der Diskriminierung). Einschränkungen etwa der politischen Betätigung oder der freien Meinungsäußerung von Bürgern sind nicht vorgesehen oder geplant.“

Im Vertrag ist die Rede von der Bekämpfung von Intoleranz gegenüber Migranten und von der Förderung eines Diskurses, „der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration führt. Wie sieht ein offener Diskurs aus, bei dem das Ziel schon vorgegeben ist? Laut Verfassungsrechtler Dr. Roman Lehner im „Cicero“ ist das in der Tat „ein Punkt, wo man in einer freiheitlichen Gesellschaft ein bisschen ein Unwohlgefühl bekommt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist aber klar, dass das Recht auf Meinungsfreiheit weiterhin gilt“. Auf dem Papier gewiss. In der Praxis weigert sich der Bundestag, Petitionen gegen den Globalen Pakt zu veröffentlichen. Die einzig bisher bekannt gewordene Begründung lautet, das würde den „interkulturellen Dialog behindern“. Das sieht eher so aus, als würden die Vorgaben des Paktes schon vor seiner Unterzeichnung umgesetzt. Auch die Medien sollen zur „Steuerung der Migration“ beitragen. Wer sich nicht beteiligt, dem sollen die Subventionen entzogen werden. Wir werden damit beruhigt, dass öffentliche Förderung von Medien in Deutschland eher unüblich sei. Wir haben ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, in dessen Aufsichtsgremien Vertreter der Parteien sitzen, und darüber hinaus haben wir (bisher) keine Subventionen an irgendwelche Medienhäuser.

Die Bundesregierung erklärt, der GCM sähe keine „Umsiedlung“ „typischer Wirtschaftsflüchtlinge“ vor. Richtig sei, „dass Deutschland sich schon zuvor im Rahmen des Resettlement-Programms des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zu einer zahlenmäßig begrenzten, dauerhaften Aufnahme von tatsächlich schutzbedürftigen Flüchtlingen aus einem Transitland bereit erklärt hat (gesamt 10.200 Personen, verteilt auf Jahre 2018 und 2019). Da dies Flüchtlinge und nicht Migranten betrifft, enthält der GCM hierzu keinerlei Aussage (und auch der Global Compact zu Flüchtlingen, der im Übrigen ebenfalls rechtlich nicht verbindlich ist, sieht keine konkreten Aufnahmezahlen vor)“. Deutschland sei „schon jetzt zur Wahrung der Menschenrechte (Völkerrecht) und zur Wahrung der Menschenwürde (Grundgesetz) verpflichtet. Es handelt sich nicht um ein Völkerrechtsabkommen. Es gibt deshalb keine Ratifizierung. Außerdem beinhalten die Menschenrechte keine Verpflichtung von Zielstaaten, unbegrenzte Migration zulassen zu müssen. Der GCM diene gerade dazu, zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden.

Dazu heißt es in der Begründung, die Österreich für die Nicht-Unterzeichnung angibt: “Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.” Österreich sei ein Rechtsstaat und halte die Menschenrechte ein, aber ein Menschenrecht auf Migration sei der heimischen Rechtsordnung fremd. Die Republik entscheide souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. „Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des ‘Migranten’ ist zurückzuweisen.“ Österreich scheint im Pakt etwas zu sehen, das die deutsche Regierung nicht sehen will.

Die Regierung bezeichnet es als Falschbehauptung, dass die Probleme der autochthonen Bevölkerung im Pakt ausgeblendet würden. Der GCM bekräftige zwar mögliche positive Wirkungen von Migration, weise aber darauf hin, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen (Ziel 16).

Der GCM hat seinen Ursprung in der Debatte der UN-Generalversammlung im September 2016 zu Flucht und Migration, bei der alle 193 UN-Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes für den Umgang mit menschlicher Mobilität anerkannten. Die Debatte hat Deutschland maßgeblich mit initiiert, um richtigerweise die globale Dimension und Verantwortung für die Migrationsproblematik in einer Zeit zu unterstreichen, in der die Debatte stark auf Deutschland fokussiert war. In den Leitprinzipien bekräftigt der GCM ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Ziffer 15 lit. c).

Allein, dass immer wieder betont wird, dass der Pakt eine unverbindliche Absichtserklärung sei, zeigt, dass die Regierung von der Tatsache ablenken will, dass er eines nicht allzu fernen Tages doch als verbindlich betrachtet wird. Wenn gegen eine Regierung geklagt würde, weil sie ihre eigenen Einwanderungskriterien befolgt, die nicht mit denen des Globalen Paktes übereinstimmen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht diese Klage abweisen würde?

Auch belegt u. a. die Geschichte der UN-Menschenrechtserklärung eindrucksvoll, wie eine zunächst rechtlich noch unverbindliche, politische Erklärung der Generalversammlung bereits nach wenigen Jahren als Völkergewohnheitsrecht verstanden und sogar vereinzelt als völkerrechtliches ius cogens angesehen werden kann. Diese Entwicklung auch des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ von einer politischen Erklärung zu geltendem Recht ist bereits in seinen Formulierungen eindeutig angelegt.

Überall werden Ausdrücke der Verpflichtung benutzt, z. B. „commitment“ (Ziffer 7, 8), „we will implement“(Ziffer 42, 44), „we commit” (Ziffer 14, 17, 41); die Einhaltung des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ soll „überwacht“ werden („follow up“, „review“, Ziffer 16, 42, 43), auch sollen eigene Institutionen zur Kontrolle geschaffen werden. Der rechtliche Sprachgebrauch dieses völkerrechtlichen Instruments dementiert bereits seinen angeblich unverbindlichen Charakter und zeigt, dass der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ in der Sache als bindend verstanden werden soll.

Allerdings wird der Bevölkerung von der Regierung etwas anderes suggeriert. Das tut sie, weil die Vorbehalte gegen diesen Pakt sehr wohl begründet sind. Nur genügend öffentlicher Druck kann den Pakt noch verhindern. Jeder muss seine Stimme erheben!

Wer schweigt, stimmt zu!



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