Bürokratie-Förderung

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Von Gastautor Frank Jordan

Die Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs hört sich in Anbetracht des konstanten politischen Alarmismus zum Thema Klimaschutz auf Länder- und EU-Ebene wie ein Witz an: „EU scheitert bei der kommerziellen Einführung von CO2-Abscheidung und innovativen erneuerbaren Energien.“

Worum es geht: Im Jahr 2009 lancierte die EU zwei große Förderprogramme zur Unterstützung von CO2-Abscheidung und -Speicherung und innovativen Technologien für erneuerbare Energien: das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) und die Reserve für neue Marktteilnehmer, das NER300-Programm. Bei einem Ausgabenziel von insgesamt 3,7 Milliarden Euro enthielten die beiden Programme ehrgeizige Ziele im Hinblick auf den Einsatz von CO2-Abscheidung und innovativen erneuerbaren Energien. Außerdem verpflichtete sich die EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens aus dem Jahr 2015, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken, und ergänzte damit ihre bestehende Absicht, bis 2020 eine CO2-arme Wirtschaft zu verwirklichen. Soweit die Pläne der Zentrale.

In diesem Wort liegt denn einmal mehr auch die ganze Misere: Gefördert, so muss man die Medienmitteilung des Rechnungshofs verstehen, wird die Bürokratie (“Die Verfahren zur Projektauswahl und Entscheidungsfindung waren komplex“) und nicht irgendwelche Technologien. Eine Behörde ist eben keine Marktmacherin. Eine Behörde kann nur Entwicklungshilfe leisten. Und wenn sie oben mehr reinstopft, bedeutet das erfahrungsgemäß nicht, dass unten mehr und Besseres rauskommt. Von Markttauglichkeit ganz zu schweigen. Im Gegenteil. Einziges garantiertes Resultat ist jeweils nur die Tatsache, dass das Geld am Ende weg ist. Leistungsausweis: Kosten, Ineffizienz, Korruption.

Zurück zum Bericht des Rechnungshofs: Die Prüfer statteten Projekten in Deutschland, Spanien, den Niederlanden, Polen und im Vereinigten Königreich Besuche ab. Sie stellten fest, dass das Energieprogramm zur Konjunkturbelebung einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Offshore-Windenergiebranche geleistet, seine Ziele im Bereich der CO2-Abscheidung jedoch verfehlt hatte. Im Rahmen der Reserve für neue Marktteilnehmer (NER300-Programm) wurde kein erfolgreiches CO2-Speicherungsprojekt umgesetzt. Auch bei der Demonstration eines breiteren Spektrums an innovativen Technologien auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien wurden wenige Fortschritte erzielt.

Fazit: Es gibt wohl jetzt ein paar Vogelschredder mehr und die eine oder andere Zombie-Firma. Ansonsten – nada. Konzeption: ungenügend. Verwaltung: ungenügend. Koordinierung: ungenügend. Dass – nebenbei bemerkt – für den Geldsegen von 3,7 Milliarden Euro weder eine Rechenschaftspflicht noch ein Controlling vorliegt, finden die Herrschaften des Rechnungshofs latent besorgniserregend. Dies auch aus dem Grund, weil der Betrag nicht Teil des EU-Haushalts ist und in der Vermögensbilanz der EU nicht ausgewiesen wird. Oder anders gesagt: Wenn er weg ist, ist er weg. Kein Geld, keine Fragen.

Konsequenterweise lautet eine der Empfehlungen des Rechnungshofs an die EU, die derzeit die Lancierung des Innovationsfonds im Jahr 2021 vorbereitet um den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu beschleunigen, denn auch: Der Ausbau der Möglichkeiten der EU zur Unterstützung gewünschter Projekte. Diesmal klappt’s bestimmt. „Die Höhe der verfügbaren Fördermittel entspricht dem Marktwert von mindestens 450 Millionen Emissionszertifikaten.“



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