Informationsportal „Neutrale Schulen“

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Von Gastautor R. K.

Auf dem Kaffeetisch im Lehrerzimmer liegt die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus, an drei Tagen in der Woche ist sie mittags noch ungelesen. Auch die Lehrer am Gymnasium sind heute größtenteils nicht nur wenig gebildet, sondern sie informieren sich noch nicht einmal mehr. Nur so konnte neulich eine junge Studienrätin in der Pausenrunde erklären, dass sie jetzt auswandern wolle, weil es in Deutschland so viele Nazis gäbe. Unabhängige Information oder Neutralität sind in diesem Umfeld kaum zu erwarten.

Die letzten 68-er Lehrer sind endlich in Pension gegangen, es waren in etwa die Jahrgänge 1942–1952. Die Generation ihrer Schüler rückt jetzt an die Führungspositionen in den Schulen, sie wirken wie 1968 light, so als kehre der Kalte Krieg (1947–1989) noch einmal infantilisiert zurück, bis hin zum Bürgerkrieg im Klassenzimmer. Die Schulleiter gelten als politische Beamte und werden eigens von den Kultusministerien ausgesucht. Studiendirektoren als zweite Führungsebene werden vielfach von den vorgesetzten Behörden, den Stadträten oder Parteien gemäß parteipolitischem Verdienst oder Gewerkschaftszugehörigkeit ernannt. So haben sich die Parteien schon lange die Bildungseinrichtungen als einen Teil des Staates zur Beute gemacht.

Neutralität in der Schule

Kann man von der Schulleitung und den Lehrerinnen sowie Lehrern in einem solchen Umfeld noch die gebotene weltanschauliche und politische Neutralität erwarten? Werden die politischen Parteien oder NGOs wie die Kirche sich in ihrer Indoktrination und Agitation und bei der Durchsetzung ihrer Ziele mäßigen, solange sie nicht von dritter Seite kontrolliert werden?

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Art. 6 Abs. 2 GG) Für alle Kinder besteht Schulpflicht (vgl. Art. 7 GG), und im Gegenzug ist es nicht nur gutes Recht, sondern auch Pflicht der Eltern, über die Bildung und Erziehung ihrer Kinder durch die Schule zu wachen. Immerhin haben die Eltern und Schüler noch die Möglichkeit, ggf. auf Schulen in privater Trägerschaft oder gar in das Ausland auszuweichen, auch wenn das mit höheren Aufwendungen verbunden ist.

Ein besonderes Problem ist der Religionsunterricht in der Schule, weil er z. T. in der Zuständigkeit der Kirche liegt. Kritik und Beschwerden sind dann an die Kirchen als privilegierte NGOs zu richten, ein kompliziertes Verfahren. Da sind kaum Konsequenzen zu erwarten, denn oft genug ist der Religionsunterricht ein geradezu unordentliches Lehrfach. Doch die Schüler können dann wenigstens das Ersatzfach Ethik, Werte und Normen oder Philosophie wählen.

Schulen sind tadellos

Selbstverständlich gibt es in der Schule auch Denunziation. Als Selbstverpflichtung lässt sich diese Denunziation sogar als Aufklärung und Erziehung zur Mündigkeit verkaufen. Für eine Option zur Denunziation ist u. a. die NGO „Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage“ zuständig. Sie hält die Schüler u. a. an, nach einem sog. Alltagsrassismus zu suchen. Der Alltagsrassismus ist ein Phänomen, das dem „Extremismus der Mitte“ (Lipset 1959) entspricht. Damit eine Schule in diesen exklusiven Club aufgenommen werden kann, müssen 70% der Schüler – trotz überwiegender Unmündigkeit – zustimmen, und sie werden einmal pro Jahr entsprechend „geschult“. Wen wundert es, wenn dann an genau diesen Schulen die übelsten Diskriminierungen und rassistischen Ausfälle passieren, wie z. B. mit dem jüdischen Jungen an der Friedenauer Gemeinschaftsschule (Berlin, 2017).

Jeder Schulleiter ist zudem sehr auf den guten Ruf seines Hauses bedacht. In seinem Haus gibt es keine Vorfälle: die Schule hat keine Schüler mit Drogen- und keine Lehrer mit Alkoholproblemen, es gibt keine Vergewaltigungen auf der Toilette und keine Übergriffe auf dem Schulweg usw. Da erweisen sich auch Dienstaufsichtsbeschwerden beim Schulleiter oder der vorgesetzten Behörde als formlos, fristlos und fruchtlos, wie es bei den Verwaltungsjuristen so schön heißt. Ein Arbeitskreis gegen Mobbing, eine NGO gegen Rassismus und Fortbildungen in Deeskalation zeigen vielmehr, dass man mögliche Probleme durch Präventionsmaßnahmen erfolgreich verhindert hat. Nur wenn schulische Vorfälle auch strafrechtlich relevant sind, sieht sich ein Schulleiter genötigt, auch pädagogisch zu handeln.

„Das Opfer ist schuldig!“ ist eine beliebte Rechtsfigur in der Schule, weil der wahre Täter nicht bestraft werden muss und der Kläger als das eigentliche Opfer zum Schweigen gebracht wird. Diese Rechtsfigur ermöglicht dem Schulleiter einen kurzen Prozess, dürfte allerdings auch das Schulklima belasten. Und der Kläger sieht sich anschließend noch dem Vorwurf der Denunziation ausgesetzt. Oft genug ist auch von einer heimlichen Komplizenschaft zwischen Schulleitung und Tätern auszugehen.

Informationsportal gegen Staatsversagen

Genau bei solch einem Institutions-, Behörden- und Staatsversagen setzt das „Informationsportal Neutrale Schulen Hamburg“ (NeuSchuH) der AfD an. Es informiert zum einen die Schüler und Eltern über ihre Rechte und bietet zum anderen ggf. auch Rechtshilfe an, gibt jedoch keine Rechtsberatung. Von einer Denunziation kann bei diesem Verfahren keine Rede sein. Anliegen der Aktion ist vielmehr der Schutz der Schüler vor unzulässiger Indoktrination und Agitation, nicht jedoch ein behördliches Verfahren in böser Absicht und wider besseres Wissen gegen bestimmte Lehrer. Die Denunziation ist gem. StG definiert als eine falsche Verdächtigung, und sie ist strafbar, wenn der Täter eine andere Person bei einer Behörde einer Straftat oder einer Dienstpflichtverletzung verdächtigt oder eine sonstige nachteilige Behauptung über sie aufstellt und dabei wider besseres Wissen und in der Absicht handelt, gegen den Denunzierten ein Verfahren (Straf-, Disziplinarverfahren oder dgl.) oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen.

Es scheint vielmehr so, als solle die Partei der AfD für ihren rechtsstaatlichen Einsatz in der Öffentlichkeit denunziert werden, während die Täter wieder einmal in Schutz genommen werden.



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