Gestern rauschte eine Meldung durch alle Qualitätsmedien, die von einer Verschärfung des Asylrechts durch die Bundesregierung berichtete. Die staunende Öffentlichkeit erfuhr, dass künftig Asylbewerber auch bei der Überprüfung ihres Asylstatus mitwirkungspflichtig seien. Das heißt, dass sie bislang nicht einmal erscheinen mussten, wenn eine Prüfung ihres Asylstatus anstand.
„Es ist wieder eine Verschärfung des Asylrechts: Anerkannte Flüchtlinge müssen künftig auch dann bei Behörden erscheinen, wenn ihr Status überprüft und gegebenenfalls beendet werden soll“, empörte sich eine Agentur.
Es sei „nicht hinnehmbar, dass die regelmäßige Überprüfung, ob ein Schutzbedarf noch besteht, ins Leere läuft, wenn die Personen nicht zur Überprüfung erscheinen müssen”, erklärte Innenminister Horst Seehofer (CSU). Das fällt ihm jetzt erst auf? Die beschlossene Änderung sei ein “weiterer wichtiger Schritt für mehr Qualität im Asylverfahren”.
Als geübte Zwischen-den-Zeilen-Leserin erfahre ich, dass die Asylverfahren bisher mangelhaft ausgeführt wurden. Deshalb müssten insbesondere Asylentscheidungen des BAMF aus den Jahren 2015 bis 2017 “noch einmal gründlich überprüft” werden. Es soll sich um rund 260.000 Asyl-Entscheidungen handeln. Inzwischen läuft der Familiennachzug von Menschen mit Asylstatus auf Hochtouren. Was wird mit diesen Angehörigen, wenn sich nach „gründlicher“ Prüfung herausstellt, dass der Asylbescheid zu Unrecht ergangen ist?
Übrigens ist die „Verschärfung“ nicht mehr als ein Gesetzentwurf, der erst noch durch den Bundestag muss. Die Aufweichung des Vorhabens ist schon angekündigt.
Es soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Schutzberechtigte entweder mit den “Mitteln des Verwaltungszwangs”, also beispielsweise einem Zwangsgeld, zur “Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anhalten” können – oder nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme einer Schutzberechtigung entscheiden.
Das ist zu viel Zwang für die SPD. Ihre Innenpolitiker Högl und Lischka haben bereits angekündigt, Zwangsgeld oder Entscheidung nach Aktenlage sein „nicht unbedingt zielführend“.
Lesen Sie das Ganze noch einmal uns setzen Sie statt Schutzsuchende Steuerzahler und statt BAMF Finanzamt. Für jeden Steuerzahler ist es selbstverständliche Pflicht, nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung, sondern bei einer eventuellen späteren Überprüfung mitzuwirken. Sollte er es wagen, eine solche Mitwirkung abzulehnen, drohte ihm nicht nur Zwangsgeld, sondern sogar Haft.
Kein Innenpolitiker der SPD käme auf die Idee, ein solch scharfes Vorgehen als „nicht zielführend“ zu bezeichnen.
Bei der gestern beschlossenen „Verschärfung“ handelt es sich wohl wieder einmal nur um eine Schimäre, mit der den Bayern weisgemacht werden soll, dass sie beruhigt ihr Kreuz bei der CSU machen können, damit alles gut wird.
Die Ergänzung eines Leseres:
Auch der deutsche ALG-II-Bezieher, auch Hartz-IV-Empfänger genannt, ist mitwirkungspflichtig. Dies unterschreibt er in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung, die er, im Grunde, gezwungen ist zu unterzeichnen. Sonst bekommt er keine Zuwendung. Verstößt er gegen dies Mitwirkungspflicht kann er bis zum völligen Entzug des Regelsatzes (meist bekommt er dann nur noch Gutscheine) und Kosten der Unterkunft sanktioniert werden. Dies ist einer der Gründe für Obdachlosigkeit in Deutschland. Ich betonte eingangs absichtlich deutsche (hier schon länger lebende) ALG-II-Bezieher. Da mir nicht bekannt ist ob ALG-II-Bezieher mit Migrationshintergrund („Geflüchtete“) ebenso streng behandelt werden. Da hört man leider nur Gerüchte, dass da angeblich anders verfahren werde.