Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich gern als mustergültiger Rechtsstaat und kümmert sich rührend um Flüchtlinge aus aller Welt. Seit über 20 Jahren aber verweigert sie ihren vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik Deutschland aus der DDR geflohenen oder übergesiedelten Bürgern die Rentenanwartschaften, welche ihnen bei ihrer Einbürgerung nach dem Fremdrentengesetz zugesichert wurden. Dies ist aber kein Rentenproblem, sondern ein Rechtsstaatsproblem bzw. “Honeckers Rache”.
Die Deutsche Rentenversicherung machte 1993 viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern, um ihnen die erheblich niedrigere Rente für ihre in der DDR bis zur Flucht bzw. Übersiedlung erbrachten Arbeitszeiten zahlen zu können. Die DRV verweist seitdem wider besseres Wissen und ohne Beschluss des Bundestages in allen Instanzen auf das Rentenüberleitungsgesetz RÜG und auf das Rentenüberleitungsergänzungsgesetz, ignoriert dabei aber immer wieder, dass beide Gesetze für ehemalige DDR-Bürger beschlossen wurden – als Folge des Einigungsvertrages. Diesen hätte es ohne den Fall der Mauer nicht gegeben. Es werden also diejenigen Bundesbürger bestraft, die wesentlich zur Erosion der DDR beigetragen hatten. Dies betrifft über 300.000 Personen.
Trotz zahlreicher Klagen und politischer Bemühungen sowie mehrerer Demonstrationen ist es den Betroffenen bisher nicht gelungen, dieses Unrecht aufheben zu lassen.
So gab es in 2012 zu ihrer Mehrfachpetition (Leitakte Zeranski Pet 3-16-11-8222-015348, bestehend aus mehreren Hundert Einzelpetitionen) ein einstimmiges Votum des Bundestages mit der Aufforderung an die Bundesregierung, den Konflikt zu lösen.
Dies wurde durch die zuständige Ministerin Frau von der Leyen 2012 abgelehnt, woraufhin Berichterstatter des Petitionsausschusses nachsetzten und ein Rechtsgutachten verlangten. Das Gutachten attestiert der Bundesregierung, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, dem Votum des Petitionsausschusses Rechnung zu tragen. Das Gutachten lag somit auch dem mittlerweile von Frau Nahles (SPD) geführten BMAS vor. Frau Nahles schilderte das Problem ihrer Bundeskanzlerin Merkel, welche sich gegen die vom Bundestag geforderte rechtsstaatliche Lösung entschied. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war Frau Merkel dieses Thema bekannt. Dies hinderte sie jedoch am 11. August 2017 nicht daran, bei einer Demonstration von Betroffenen anlässlich ihres Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Berlin – Hohenschönhausen zu lügen, sie kenne das Problem nicht.
Die von Frau Merkel geführten Bundesregierungen (!) haben eine rechtsstaatliche Lösung immer wieder verhindert, zuerst mit Hilfe der FDP, in der letzten Legislaturperiode dann mit der SPD. Die SPD hatte dafür sogar in 2016 ihre Haltung gegenüber 2012 um 180 Grad geändert und als Merkels Koalitionspartner im Bundestag gegen einen von Grünen und Linken gestellten Antrag gestimmt, der von ihr fast wortgleich zu einem in der vorangegangenen Legislaturperiode noch gemeinsam mit beiden Parteien gestellt worden war.
Die Klage eines Betroffenen hatte das BVerfG nicht zur Verhandlung angenommen, nach 4 Jahren “Bearbeitungsdauer”. Diese möglicherweise sogar von ihr erwirkte Nichtannahme wertet die von Frau Merkel geführte CDU seitdem als Ablehnung und geht nun auch noch mit Beschimpfungen gegen die Betroffenen vor, wie der Kommentar von CDU-MdB und – Vorstandsmitglied Arnold Vaatz in der Super-Illu vom 20.07.2017 deutlich gezeigt hatte.
Dies wäre auch ganz im Sinne der SED-Machthaber gewesen, falls es die DDR noch gäbe. Über die möglichen Motive von Frau Merkel gibt es unter den Betroffenen einen begründeten Verdacht, das Verhalten der übrigen CDU-Mitglieder ist möglicherweise mit Ignoranz, Unkenntnis und/oder blinder Merkel-Gefolgschaft erklärbar…
Die von der CDU gern immer wieder als SED-Nachfolgepartei bezeichneten Linken haben dagegen stets die ehemaligen Flüchtlinge und Übersiedler unterstützt, während sie die Partei Konrad Adenauers im Sinne der SED für ihren Verrat an der DDR durch Rentenkürzung büßen lässt.
Damit wären wir bei dem eigentlichen politischen Skandal, der von Frau Merkel persönlich zu verantworten ist und das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter schwinden lässt.
Die Dachorganisation Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) und die Interessengemeinschaft ehemaliger Flüchtlinge und Übersiedler (IEDF) haben daher gemeinsam die sehr umfassend begründete Petition „Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR“ am 26.06.2018 beim Bundestag als Beschwerde eingereicht. Die Petitionsnummer lautet: 81823.
Bereits der Titel der Petition weist darauf hin, dass es sich primär nicht um die Forderung nach mehr Geld für eine bestimmte Personengruppe handelt, sondern, wie es Prof. Dr. Rupert Scholz einmal formuliert hat, um „ein evidentes Rechtsstaatsproblem“. Deshalb haben die Unterzeichner auch gefordert, dass diese Petition nicht, wie frühere Petitionen, vom Ausschuss für Arbeit und Soziales, sondern vom Rechtsausschuss bearbeitet wird.
Die Petition soll zudem als öffentliche Petition einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Petition wurde am 17.07.2018 für die Online-Mitzeichnung freigeschaltet.
Die Mitzeichnung ist bis zum 14.08.2018 möglich:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_06/_26/Petition_81823.html
Der vollständige Text der Petition und die Beweisführung ist auf dieser Website zu finden: