Tausende Facebook-Nutzer hatten dazu aufgerufen, die Erklärung beziehungsweise Petition 2018 zu unterzeichnen. Einer, der das tat, wurde dafür kürzlich von Facebook wegen angeblicher „Hassrede“ für 30 Tage gesperrt und sein Beitrag gelöscht, seine Beschwerde wortkarg abgetan– obwohl er nur unaufgeregt zum Unterzeichnen aufgerufen und den Link verbreitet hatte. Es handelt sich um den ersten Fall, in dem Löschtrupps im Auftrag von Facebook einen Aufruf für eine Petition unterdrückten, die auf der offiziellen Seite des Bundestages zu finden ist. Damit bestätigt sich der Verdacht, den viele liberale Bürger von Anfang an gegen das verfassungswidrige „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Heiko Maas hegten: Es ist darauf angelegt, die politische Willensbildung zu unterdrücken, sofern sie der Regierung und ihren Unterstützern nicht in den Kram passt.
Der Betroffene steht für jeden von uns. Er ist willens zu klagen, der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wird ihn gegen Facebook vertreten. Steinhöfel hatte in der Vergangenheit schon in mehreren spektakulären Urteilen Facebook gezwungen, gelöschte Inhalte wieder herzustellen, die nicht gegen Gesetze verstoßen hatten, beziehungsweise rechtswidrige Posts zu löschen, wogegen sich das Netzwerk zuerst sträubte. In diesem Zensurfall ist ein Urteil wegen der Präzedenzwirkung besonders wichtig.
Joachim Steinhöfel hatte in der Vergangenheit Facebook-Löschungsopfer oft pro bono beraten. Um Prozesse zu führen, braucht es allerdings Unterstützung, wenn der Kläger nicht genügend Geld aufbringen kann. Der Medienrechtler hat deshalb am Freitag ein Spendenkonto für diesen Zensurfall eröffnet. Die IBAN lautet DE62 2004 00000825 228005, der Inhaber und Empfänger Joachim Steinhöfel.
Wie bitten Sie, diesen notwendigen Schritt gegen diese auch verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit mit einer kleinen Spende zu unterstützen. Danke! Wir werden sie über den Verlauf des Verfahrens unterrichten.