Die Nürnberger Prophezeiung von 2015

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Von Gastautor Rainer Wolski

„Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen von unter zehn Prozent im Zuzugsjahr fünf Jahre nach dem Zuzug auf knapp 50 Prozent steigt.“
IAB, September 2015, Seite 1. IAB

„Wenn sich der Beschäftigungszuwachs so fortsetzt, hat nach fünf Jahren die Hälfte der Zu- wanderer eine Arbeit“, sagte Herbert Brücker, Leiter des IAB-Forschungsbereichs Migration 2018. FAZ

„Optimismus und Siegeszuversicht“ war eine bekannte SED-Parole, sie hat offensichtlich die Wende gut überstanden und lebt jetzt glücklich in Nürnberg.
Beachten Sie auch den Austausch des Wortes „Flüchtling“ in „Zuwanderer“. Ein ähnlicher propagandistischer Schachzug wie 1961 von der SED – da sagte Walter Ulbricht im Juni noch: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen“ – als sie im August dann stand, hiess sie „antifaschistischer Schutzwall“.

Überprüfen wir die Weissagung anhand der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Zum besseren Verständnis muss angemerkt werden, dass die Arbeitsagentur seit Jahren eine monatliche Schrift herausgab mit dem Titel: „Hintergrundinformation – Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“ – wo seit Mai 2016 erstmals eine Gruppe „Asylherkunftsländer“ direkt ausgewiesen wurde. Sie umfasst 8 islamische Staaten und damit Migranten aus Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria.

Die Tabellen bezogen sich auf sv-pflichtige Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Arbeitslose, Regelleistungsbezieher, erwerbsfähige Leistungsbezieher etc.

Im Bericht Oktober 2016 heisst es auf Seite 14:

„Aktuelle Beschäftigungsquoten liegen bis August 2016 vor. Danach erreichen Staatsange-
hörige aus den neuen osteuropäischen Staaten der EU und den GIPS-Staaten mit 50,2 Prozent bzw. 49,9 Prozent SV-Beschäftigungsquoten, die deutlich höher ausfallen als für Ausländer insgesamt mit 38,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie sich um 2,4 bzw. 1,0 Prozentpunkte erhöht. Deutlich niedriger liegen die SV-Beschäftigungsquoten für Staatsangehörige aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern mit 10,9 Prozent. Die Quote für Staatsangehörige aus den Asylherkunftsländern ist im Vorjahresvergleich rückläufig, was damit zusammenhängen dürfte, das die Bevölkerungszahl stark zugenommen hat, während Beschäftigungsaufnahmen nach der Anerkennung des Flüchtlingsschutzes zeitverzögert und langsamer realisiert werden. Zum Vergleich beträgt die Beschäftigungsquote für Deutsche 59,5 Prozent.“

Seit Mai 2016 stellte die Arbeitsagentur bisher nicht veröffentlichte monatliche Daten zu dieser Flüchtlingsgruppe ab Januar 2011 zur Verfügung. Man war vermutlich der Auffassung, so die rasche Integration nachweisen zu können. Offenbar liess man sich bei dieser Entscheidung vom hauseigenen Propheten leiten.

Es war damit aber auch möglich, mit diesen Angaben die obige Prophezeiung zu überprüfen. Vermutlich war das den Verantwortlichen nicht gleich aufgefallen und erst der Blick auf die Realität oder ein mahnendes Wort aus Berlin brachte die Neuerung. Diese Schrift wurde zum Ende des Jahres 2016 wesentlich verändert. Sie nannte sich jetzt: Berichte: „Arbeitsmarkt kompakt | Monat/Jahr | Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“. Hintergrundinformationen für den deutschen Michel waren nicht mehr nötig.

Sie hat jetzt nicht mehr 36 Seiten sondern nur noch 22 und bietet dem Leser nur noch Vergleichsdaten von zwei Monaten. So wird er nicht verwirrt und in seinen Handlungen fehlgeleitet, wie z. B. die obige Prophezeiung überprüfen zu wollen – denn es funktioniert nun nicht mehr. Da der Glaube ja bekanntlich Berge versetzt, ist es nun möglich, in der kompakten Variante dem Leser mehr Glauben zu vermitteln, statt sperrige, detaillierte Fakten.
Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier: Ausgabe

Trotz rechtzeitiger Einführung des neuen Formats vor der Bundestagswahl 2017 konnte nicht verhindert werden, dass die AfD jede 8. Stimme bekam. Bayern und Hessen wählen dieses Jahr. 2019 gibt es sehr viele Wahlen: Landtag in Bremen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg, die EU- Parlamentswahl und Wahlen von Gemeindevertretungen in 12 Bundesländern.
Wir werden also Jubelmeldungen aus Nürnberg, verbunden mit der prophetischen Äußerung immer öfter hören, sollen sie sich doch ins Gedächtnis einschleifen.

Nur wer jede Ausgabe der monatlichen Schrift der Arbeitsagentur abspeichert, kann die Entwicklung verfolgen. Noch ist das möglich. Wie lange noch? In der DDR gab es im Strafgesetzbuch den Artikel 219: („1. wer Nachrichten, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden, im Ausland verbreitet oder verbreiten lässt oder zu diesem Zweck Aufzeichnungen herstellt oder herstellen lässt, …“) Beachten Sie: es mussten keine geheimzuhaltenden Informationen sein, es reichte, wenn man befand, dass sie der DDR schadeten. Das konnte auch ein altes „Neues Deutschland“ sein.

Kommen wir nun zur Nürnberger Prophezeiung von 2015 (sie ist jetzt 3 Jahre alt):

„Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen von unter zehn Prozent im Zuzugsjahr fünf Jahre nach dem Zuzug auf knapp 50 Prozent steigt.“
Es müssten also jährlich etwa 10 % der Personen ein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen. Von den Flüchtlingen aus 2015 müssten im Sommer 2018 etwa 30 % einen Job haben.

Lassen Sie sich von den Zahlen überraschen.

Personen aus Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria mit Staatsbürgerschaft dieser Länder:

Monat/Jahr

Sv-pflichtige AN

Zuwachs Vorperiode

Erwerbsfähige Leistungsbezieher im Jobcenter (JC)

Zuwachs Vorperiode

Nicht-erwerbsfähige Leistungsbezieher im Jobcenter

Jan/2011

54.000

102.000

34.000

Jan/2012

57.000

+3.000

93.000

– 9.000

40.000

Jan/2013

59.000

+2.000

112.000

+19.000

37.000

Jan/2014

63.000

+4.000

126.000

+14.000

41.000

Jan/2015

70.000

+7.000

156.000

+30.000

49.000

Jan/2016

89.000

+19.000

270.000

+114.000

52.000

Jan/2017

131.000

+42.000

516.000

+246.000

223.000

Jan/2018

210.000

+79.000

652.000

+136.000

316.000

 

Das bedeutet, dass im Sommer 2020 etwa 500.000 Flüchtlinge einen sv-pflichtigen Job haben müssten (wenn kein weiterer Zuzug erfolgt). Dazu müssten innerhalb der nächsten 30 Monaten etwa 300.000 in Arbeit vermittelt werden. Zum Vergleich: Zwischen Januar 2016 und Januar 2018 waren es 121.000 neue Arbeitsplätze. Sollte die gegenwärtige GroKo halten, sind für 2021 Bundestagswahlen angesagt. Eine der statistischen Vorbereitungen erleben Sie hier.

Auf meinen Beitrag vom 30.05.2018 (Sozialstaat und alimentierte Muslime) erhielt ich folgende Leserzuschrift, die ich mit Zustimmung des Lesers veröffentliche:

„Was aus den Zahlen jedoch nicht hervorgeht, ist die Anzahl der sv Pflichtigen, die nur ganz knapp über 450 € im Monat verdienen, damit sie von bestimmten Aktionen im JC ausgenommen sind.

Wenn Sie nur einen Mini-Job haben, kann es ihnen passieren, dass sie aufgefordert werden einen Nachweis zu erbringen in dem der Arbeitgeber bescheinigen soll, dass er den Arbeitsvertrag nicht ausweiten kann, damit sie svp werden. Ferner stehen sie als svp Beschäftigter nicht im Focus bei den Gesprächsterminen beim Vermittler, bzw. bei der Versorgung mit Vermittlungsvorschlägen, da sie als Vermittler nicht sofort erkennen können, ob derjenige mit 460€ oder mit 2500€ im Monat nach Hause kommt und wie viel er aufstockt.

Dieses Vorgehen ist mir vor einiger Zeit erstmals aufgefallen – sich mit z. B. 460 € einstellen zu lassen ist noch nicht alt, aber sehr wirkungsvoll. Sie haben alle o.g. Vorteile der svp Beschäftigten und gleichzeitig können sie ebenfalls um die 165 € vom Verdienten behalten (bzw. werden ihnen nur gut 300 € vom Verdienten gegengerechnet). Kosten-Nutzen-Optimum sozusagen?“ Leser ***

Zählen diese Jobs evtl. zur Unterbeschäftigung? Definition der Arbeitsagentur:

Definition

Die Unterbeschäftigung setzt sich zusammen aus drei Personengruppen:

1. den Arbeitslosen nach § 16 SGB III,
2.Teilnehmern an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und
3.Personen in bestimmten Sonderstatus (vor allem kurzfristig erkrankte Personen).

Nein. Sie zählen zu den sv-pflichtigen Jobs.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Zuwachs, der ja 2017 mit 79.000 Arbeitsplätzen wesentlich über dem der Vorjahre lag, zu einem guten Teil durch diese 460 €-Jobs erfolgt ist. So werden diese muslimischen Arbeitnehmer weiter mit den Steuern der Ungläubigen alimentiert. Sie verbinden die Vorteile beider Welten. Billiges Sozialticket, keine Rundfunkgebühren, verbilligter Eintritt und wenig Fragen vom Jobcenter. Wie der Leser schreibt: Kosten-Nutzen- Optimum sozusagen?

Wir lernen: Auch Propheten überlassen nichts dem Zufall.

RM Wolski, Sarajevo den 02.06.2018

rmwolski@web.de



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