Von Gastautor Rainer M. Wolski
Am 18.05.2018 brachte der FOCUS diesen Artikel:
Nach Islam-Hetze von AfD-Chefin: Muslima erklärt, wie sie deutschen Wohlstand sichert.
Es geht in diesem Beitrag um den Satz von Frau Dr. Weidel im Bundestag, für den sie einen Ordnungsruf vom Bundestagspräsidenten, Herrn Dr. Schäuble erhielt:
„Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“
Schauen wir uns an, in welchem Verhältnis sv-pflichtig Beschäftigte und erwerbsfähige muslimische Leistungsbezieher stehen. Leider gibt es keine statistisch belastbaren Aussagen zur Anzahl der muslimischen Unternehmer unter den über 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland. Es gibt aber sehr viele Einwanderer aus islamischen Ländern, die selbständig sind und ihr Geld von Kunden erhalten, denken Sie an den türkischen Döner-Laden oder die arabische Shisha-Bar.
Mit der Asylwelle vom Sommer 2015 hat sich die Anzahl der Regelleistungsbezieher im Jobcenter dramatisch erhöht. Die Zahl jener Bürger aus den acht islamischen Asylherkunftsländern (zu etwa 80 % Muslime, überwiegend streng religiös) in sv-pflichtigen Arbeitsverhältnissen konnte trotz erheblicher PR- und Fördermaßnahmen auf niedriger Basis seither nur verdreifacht werden, während die Zahl der Regelleistungsempfänger sich fast verfünffachte.
Bei der Beschäftigung muss man zwischen den hier lebenden Türken und den Arabern unterschieden. Die Türkei war, bis Erdogan den Islam als Staatsreligion wieder einführte, ein säukularer Staat. Das heisst, dass Staat und Religion getrennt waren. Es gab z. B. bis etwa 2008 in der Türkei das Kopftuchverbot im Staatsdienst und in Schulen/Universitäten. Aus diesem Grund wurde 2006 in Sarajevo (Bosnien und Herzegowina) eine türkische Hochschule gegründet, damit junge Türkinnen dort mit Kopftuch studieren konnten. Denn in Bosnien gab es keine Verbote.
Damit war die Türkei seit etwa 1925 auch nicht so religiös ausgerichtet und Bildung hatte für die Türken einen anderen Stellenwert wie für die meisten Araber, vielleicht mit Ausnahme Syriens und dem Irak, die durch die Anlehnung an die Sowjetunion relativ weltliche Herrscher hatten.
Für einen strenggläubigen Muslim haben Bildungsaneignung und Lohnarbeit nur sekundäre Bedeutung. Verheiratete Frauen müssen im Islam keine Lohnarbeit verrichten – sie kümmern sich ausschließlich um die Familie. Deshalb hat die Berufsausbildung für Mädchen nur eine geringe Priorität. Das wichtigste ist für Muslime die exakte Ausübung der Religion. Sie fürchten den Zorn Allahs, wenn die Religion nicht, wie vorgegeben, ausgeübt wird und man dann später in der Hölle schmoren muss.
Dazu gehören insbesondere die 5 täglichen Pflichtgebete, ergänzt um 12 freiwillige Gebete, das Fasten im Ramadan mit dem Verzicht auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex zwischen Sonnenauf – und Untergang. Da Allah die Welt geschaffen hat und alles ihm gehört, Allah alles voraussieht ist es nicht wichtig in Forschung und Entwicklung sowie Universitäten zu investieren.
Muslime unterscheiden alle Dinge in haram (verboten) und halal (erlaubt). Mit dieser Dualität kann man aber nichts Neues erfinden. Denn letztlich muss ein Theologe darüber eintscheiden, ob das Neue halal ist. Das erinnert an die katholische Kirche und die, in der Forschung beschränkten Universitäten um das Jahr 1200 in Europa. Wichtig ist, die Koranschule im Alter von 4 Jahren zu besuchen und die Schule bis max. zur 8. Klasse, so dass man lesen und schreiben kann.
Im Juli 2016 – also ein Jahr nach der Flüchtlingskrise – schrieb die FAZ http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schwierige-stellensuche-131-000-arbeitslose-fluechtlinge-14343485.html
„Auch der Blick auf deren Qualifikation gibt wenig Anlass zur Euphorie: Von den arbeitsuchenden Flüchtlingen haben 26 Prozent keinen Hauptschulabschluss und 74 Prozent keine formal beendete Berufsausbildung…“
Wie sich Wunschträume und Realität unterscheiden, darüber informiert die Bundesagentur für Arbeit monatlich in diesem Bericht: Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812725.pdfhttps://www.welt.de/politik/deutschland/article169431739/Wenige-abgelehnte-Asylbewerber-sind-ausreisepflichtig.html
Auch erfolgt mittlerweile der Nachzug von Familienangehörigen, worüber es sehr unterschiedliche Zahlen gibt. Die WELT spricht von über 300.000 Personen, die warten.
Nicht zu vergessen: Auch 2017 reisten fast 200.000 Flüchtlinge ein.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-so-war-2017-und-so-wird-2018-a-1184058.html
Sv-pflichtig Erwerbsfähige und Regelleistungsbezieher aus den acht islamischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Nigeria
Acht islami- sche Länder | Sv-pflichtig Beschäftigte | Erwerbsfähige Leistungsbezieher (A) | Nicht- erwerbsfähige Leistungsbezieher (B) | Regelleistungs- bezieher (RLB) (A+B) | Verhälttnis RLB zu sv-pflichtig Beschäftigten |
1/2011 | 54.000 | 102.000 | 34.000 | 136.000 | 2,5 |
1/2013 | 59.000 | 112.000 | 37.000 | 149.000 | 2,5 |
1/2015 | 70.000 | 156.000 | 49.000 | 205.000 | 2,9 |
1/2017 | 131.000 | 516.000 | 223.000 | 740.000 | 5,6 |
7/2017 | 156.000 | 627.000 | 287.000 | 914.000 | 5,9 |
11/2017 | 210.000 | 641.000 | 310.000 | 951.000 | 4,5 |
12/2017 | 209.000 | 643.000 | 315.000 | 959.000 | 4,6 |
1/2018 | 210.000 | 652.000 | 316.000 | 968.000 | 4,6 |
Prognose 1/2020 | 270.000 | 1.000.000 | 700.000 | 1.700.000 | 6,3 |
Anfang 2018 gab es 1,26 Mio. RLB aus islamischen Ländern – inkl. Türkei – und die Anzahl wird bis Januar 2020 auf 2 Millionen (inkl. Türkei) ansteigen. Das wird die Angehörigen der Leistungselite verstärkt ins Ausland treiben. Vermutlich wird es zur Abschreckung der „Republikflucht“ (Ex-DDR Bezeichnung) eine Wiederbelebung der „Reichsfluchtsteuer“ geben – sie galt ab 1931 und auch noch in der Bundesrepublik bis 1953.
Tabelle: Türkische Staatsbürger (überwiegend Muslime)
Sv-pflichtig Beschäftigte | Erwerbsfähige Leistungsbezieher (A) | Nicht- erwerbsfähige Leistungsbezieher (B) | Regelleistungs- bezieher (RLB) A+B | Verhältnis RLB zu sv-pflichtig Beschäftigten | |
01/2017 | 519.000 | 235.000 | 41.000 | 276.000 | 0,5 |
12/2017 | 534.000 | 220.000 | 38.000 | 258.000 | 0,5 |
Prognose 1/2020 | 570.000 | 250.000 | 70.000 | 320.000 | 0,6 |
Die Daten der Vormonate sind im Internet nicht mehr verfügbar, können aber als pdf für den Zweck der Verifizierung der Statistik bei mir angefordert werden rmwolski@web.de
Die Aussagen der oben erwähnten Vorzeige-Muslima und den FOCUS-Artikel kann man damit als Fake-News einordnen.
Mehr erfahren Sie zum Thema hier:
Gebetspausen am Arbeitsplatz