Muslime in Deutschland (Teil II) / Sozialstaat und alimentierte Muslime

Veröffentlicht am

Von Gastautor Rainer M. Wolski

Am 18.05.2018 brachte der FOCUS diesen Artikel:

Nach Islam-Hetze von AfD-Chefin: Muslima erklärt, wie sie deutschen Wohlstand sichert.

https://www.focus.de/politik/deutschland/burkas-sichern-nicht-unseren-wohlstand-nach-islam-hetze-von-afd-chefin-muslima-erklaert-wie-sie-deutschen-wohlstand-sichert_id_8954106.html

Es geht in diesem Beitrag um den Satz von Frau Dr. Weidel im Bundestag, für den sie einen Ordnungsruf vom Bundestagspräsidenten, Herrn Dr. Schäuble erhielt:
„Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“

Schauen wir uns an, in welchem Verhältnis sv-pflichtig Beschäftigte und erwerbsfähige muslimische Leistungsbezieher stehen. Leider gibt es keine statistisch belastbaren Aussagen zur Anzahl der muslimischen Unternehmer unter den über 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland. Es gibt aber sehr viele Einwanderer aus islamischen Ländern, die selbständig sind und ihr Geld von Kunden erhalten, denken Sie an den türkischen Döner-Laden oder die arabische Shisha-Bar.
Mit der Asylwelle vom Sommer 2015 hat sich die Anzahl der Regelleistungsbezieher im Jobcenter dramatisch erhöht. Die Zahl jener Bürger aus den acht islamischen Asylherkunftsländern (zu etwa 80 % Muslime, überwiegend streng religiös) in sv-pflichtigen Arbeitsverhältnissen konnte trotz erheblicher PR- und Fördermaßnahmen auf niedriger Basis seither nur verdreifacht werden, während die Zahl der Regelleistungsempfänger sich fast verfünffachte.

Bei der Beschäftigung muss man zwischen den hier lebenden Türken und den Arabern unterschieden. Die Türkei war, bis Erdogan den Islam als Staatsreligion wieder einführte, ein säukularer Staat. Das heisst, dass Staat und Religion getrennt waren. Es gab z. B. bis etwa 2008 in der Türkei das Kopftuchverbot im Staatsdienst und in Schulen/Universitäten. Aus diesem Grund wurde 2006 in Sarajevo (Bosnien und Herzegowina) eine türkische Hochschule gegründet, damit junge Türkinnen dort mit Kopftuch studieren konnten. Denn in Bosnien gab es keine Verbote.

Damit war die Türkei seit etwa 1925 auch nicht so religiös ausgerichtet und Bildung hatte für die Türken einen anderen Stellenwert wie für die meisten Araber, vielleicht mit Ausnahme Syriens und dem Irak, die durch die Anlehnung an die Sowjetunion relativ weltliche Herrscher hatten.

Für einen strenggläubigen Muslim haben Bildungsaneignung und Lohnarbeit nur sekundäre Bedeutung. Verheiratete Frauen müssen im Islam keine Lohnarbeit verrichten – sie kümmern sich ausschließlich um die Familie. Deshalb hat die Berufsausbildung für Mädchen nur eine geringe Priorität. Das wichtigste ist für Muslime die exakte Ausübung der Religion. Sie fürchten den Zorn Allahs, wenn die Religion nicht, wie vorgegeben, ausgeübt wird und man dann später in der Hölle schmoren muss.

Dazu gehören insbesondere die 5 täglichen Pflichtgebete, ergänzt um 12 freiwillige Gebete, das Fasten im Ramadan mit dem Verzicht auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex zwischen Sonnenauf – und Untergang. Da Allah die Welt geschaffen hat und alles ihm gehört, Allah alles voraussieht ist es nicht wichtig in Forschung und Entwicklung sowie Universitäten zu investieren.

Muslime unterscheiden alle Dinge in haram (verboten) und halal (erlaubt). Mit dieser Dualität kann man aber nichts Neues erfinden. Denn letztlich muss ein Theologe darüber eintscheiden, ob das Neue halal ist. Das erinnert an die katholische Kirche und die, in der Forschung beschränkten Universitäten um das Jahr 1200 in Europa. Wichtig ist, die Koranschule im Alter von 4 Jahren zu besuchen und die Schule bis max. zur 8. Klasse, so dass man lesen und schreiben kann.

Im Juli 2016 – also ein Jahr nach der Flüchtlingskrise – schrieb die FAZ http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schwierige-stellensuche-131-000-arbeitslose-fluechtlinge-14343485.html

„Auch der Blick auf deren Qualifikation gibt wenig Anlass zur Euphorie: Von den arbeitsuchenden Flüchtlingen haben 26 Prozent keinen Hauptschulabschluss und 74 Prozent keine formal beendete Berufsausbildung…“

Wie sich Wunschträume und Realität unterscheiden, darüber informiert die Bundesagentur für Arbeit monatlich in diesem Bericht: Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

Dort finden man Statistiken über die sv-pflichtig Beschäftigten und Regelleistungsbezieher aus den 8 Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Nigeria und der Türkei im Jobcenter. Beachten Sie bitte auch, dass Ende 2017 etwa 70.000 Asylverfahren noch nicht abgeschlossen waren und Mitte 2017 etwa 250.000 Personen eine Duldung hatten und etwa 250.000 ausreisepflichtig waren.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/127/1812725.pdfhttps://www.welt.de/politik/deutschland/article169431739/Wenige-abgelehnte-Asylbewerber-sind-ausreisepflichtig.html

Auch erfolgt mittlerweile der Nachzug von Familienangehörigen, worüber es sehr unterschiedliche Zahlen gibt. Die WELT spricht von über 300.000 Personen, die warten.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article166430599/Bis-zu-300-000-Fluechtlinge-in-der-Warteschleife.html

Nicht zu vergessen: Auch 2017 reisten fast 200.000 Flüchtlinge ein.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-so-war-2017-und-so-wird-2018-a-1184058.html

Sv-pflichtig Erwerbsfähige und Regelleistungsbezieher aus den acht islamischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Nigeria

Acht islami- sche Länder

Sv-pflichtig Beschäftigte

Erwerbsfähige Leistungsbezieher

(A)

Nicht- erwerbsfähige Leistungsbezieher (B)

Regelleistungs- bezieher (RLB)

(A+B)

Verhälttnis RLB zu sv-pflichtig Beschäftigten

1/2011

54.000

102.000

34.000

136.000

2,5

1/2013

59.000

112.000

37.000

149.000

2,5

1/2015

70.000

156.000

49.000

205.000

2,9

1/2017

131.000

516.000

223.000

740.000

5,6

7/2017

156.000

627.000

287.000

914.000

5,9

11/2017

210.000

641.000

310.000

951.000

4,5

12/2017

209.000

643.000

315.000

959.000

4,6

1/2018

210.000

652.000

316.000

968.000

4,6

Prognose 1/2020

270.000

1.000.000

700.000

1.700.000

6,3

Anfang 2018 gab es 1,26 Mio. RLB aus islamischen Ländern – inkl. Türkei – und die Anzahl wird bis Januar 2020 auf 2 Millionen (inkl. Türkei) ansteigen. Das wird die Angehörigen der Leistungselite verstärkt ins Ausland treiben. Vermutlich wird es zur Abschreckung der „Republikflucht“ (Ex-DDR Bezeichnung) eine Wiederbelebung der „Reichsfluchtsteuer“ geben – sie galt ab 1931 und auch noch in der Bundesrepublik bis 1953.

Tabelle: Türkische Staatsbürger (überwiegend Muslime)

Sv-pflichtig Beschäftigte

Erwerbsfähige Leistungsbezieher (A)

Nicht- erwerbsfähige Leistungsbezieher (B)

Regelleistungs- bezieher (RLB) A+B

Verhältnis RLB zu sv-pflichtig Beschäftigten

01/2017

519.000

235.000

41.000

276.000

0,5

12/2017

534.000

220.000

38.000

258.000

0,5

Prognose 1/2020

570.000

250.000

70.000

320.000

0,6

Die Daten der Vormonate sind im Internet nicht mehr verfügbar, können aber als pdf für den Zweck der Verifizierung der Statistik bei mir angefordert werden rmwolski@web.de

Die Aussagen der oben erwähnten Vorzeige-Muslima und den FOCUS-Artikel kann man damit als Fake-News einordnen.

Mehr erfahren Sie zum Thema hier:
Gebetspausen am Arbeitsplatz



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