Ein Notstandsgesetz gegen die freie Kommunikation freier Bürger

Veröffentlicht am

Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat uns die Regierung, eifrig bejaht von der Mehrheit des Bundestages, ein neues Monstergesetz gegen die freien Medien und gegen die freie Kommunikation der Bürger im Internet beschert.

Gestern ist das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)“, das der Bundestag am 27. April 2017, also vor knapp einem Jahr, verabschiedet hat, in Kraft getreten.

Viel spricht dafür, dass die Parlamentarier, die nach wie vor ihrer Aufgabe, der Regierung auf die Finger zu sehen und kritisch zu prüfen, was an Vorlagen aus dem Kanzleramt und den Ministerien kommt, nicht nachkommen, das unausgegorene Gesetz einfach durchgewinkt haben.

Auch die Medien sind erst wenige Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes wach geworden und haben angefangen zu berichten.

Dabei kam sehr schnell heraus, das dieses Bürokratiemonster, das den Namen Gesetz keineswegs verdient, nicht nur widersprüchlich und uneindeutig, sondern vor allem gegen die freie Kommunikation der Bürger untereinander gerichtet ist. Es kriminalisiert praktisch jeden Menschen, der über die sozialen Netzwerke mit Anderen kommuniziert, einen Blog betreibt, Informationen verschickt. Praktisch alle sind betroffen: Vereine, Verbände, Unternehmer, Blogger.

Der Friseurladen, der seine Kunden per Newsletter über neue Öffnungszeiten informiert oder nicht rechtzeitig alle Fotos mit seinen Kreationen aus dem Fotoarchiv löscht, setzt sich hohen Geldstrafen aus, falls er versäumt haben sollte, seine Modelle um Erlaubnis zu bitten, diese Fotos weiter veröffentlichen zu dürfen.

Der Hauptstoß des Gesetzes geht aber gegen die freien Medien. Wenn Mainstreammedien, die vom Gesetz ausgenommen sind, über ein Vorkommnis mit Foto falsch oder manipulativ berichten, wie das bei der Enthauptung eines Babys in Hamburg der Fall war, dann droht demjenigen, der eigene Fotos vom Geschehen veröffentlicht nicht nur Besuch vom Staatsanwalt, wie bereits geschehen, sondern eine existenzvernichtende Geldstrafe. Den freien Medien im Internet soll die Möglichkeit genommen werden, Fake News, die vom Mainstream verbreitet werden, zu widerlegen. Auch die Kommunikation der Bürger untereinander wird unter höchste Geldstrafen gestellt. Es soll nur noch die von den staatstreuen Medien verbreitete Wahrheit gelten.

Eine konzertierte Aktion von Bürgern, wie die „Gemeinsame Erklärung 2018“, die Massenpetition gegen die unkontrollierte Einwanderung, ist künftig kaum noch möglich, weil per Gesetz von vornherein kriminalisiert. Dass Bürger sich in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen, soll verhindert werden.

Damit sind wir zurück in der Diktatur, die diesmal auf leisen Gesinnungspfötchen daher kommt.

Angeblich soll es bei dem Gesetz ja darum gehen, die Daten der Bürger vor der „Datenkrake“, den großen Playern wie Google, Facebook, Twitter u.s.w. zu schützen. Die bleiben von den Folgen des Gesetzes aber nahezu unberührt. Was den Befehl, „Hasskommentare“ zu löschen angeht, wird einfach vorbeugend alles gelöscht, was von den vielen Netzdenunzianten, die als NGO oder Einzelkämpfer wie Pilze nach dem warmen Regen aus dem Boden geschossen sind, angezeigt wird.

Ich bin bisher zweimal wegen Tweets auf Twitter denunziert worden. Ich habe es erfahren, weil Twitter mir mitteilte, dass ich nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen hätte. Es ging in beiden Fällen um islamistischen Terrorismus. Es werden also keineswegs nur so genannte „Hasskommentare“ angezeigt, sondern unliebsame Statements von Andersdenkenden unterdrückt.

Für das DSAnpUG-EU, schon die Abkürzung zeigt die Absurdität des Ganzen, ist jeder Cookie und jede Datenspeicherung, die ganz normalen alltäglichen Gepflogenheiten entspricht, offensichtlich ein „Überwachungsvorgang“, inklusive Datendiebstahl. Damit ist jede zwischenmenschliche Kommunikation, die ohne Austausch von Daten einfach nicht funktionieren kann, kriminalisiert.

Das Gesetz ist maßgeblich von einem Grünen initiiert worden, dessen Partei sich immer mehr als Überwachungs- Gängelungs- und Verbotspartei profiliert. Aber das Gesetz konnte nur passieren, weil die andern Altparteien im Bundestag hauptsächlich damit beschäftigt sind, die AfD als einzige wirkliche Oppositionspartei zu bekämpfen, statt die Regierung zu kontrollieren, was eigentlich ihre Aufgabe wäre.

Wo war eigentlich die FDP, als das Gesetz verabschiedet wurde?

Jetzt, fünf Minuten nach zwölf, fordert der Chef der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) Carsten Linnemann von der Bundesregierung Schritte gegen das drohende Abmahnunwesen, das gegen Unternehmen, Handwerker, Blogs und Vereine klagen und abkassieren kann. „Die Regierung muss jetzt schnell dafür sorgen, dass mit Abmahnungen kein Unwesen getrieben wird und dass die Betroffenen sicher wissen, dass versehentliche Versäumnisse nicht zu Bußgeldern führen.“

Warum hat die Regierung das nicht schon längst getan? Die Österreicher konnten das doch auch?

Roland Tichy hat es auf den Punkt gebracht:

„… es bleibt das Versagen der Regierung Merkel. Denn die deutsche Regelung ist geradezu eine Perversion. Erst durch die Kombination von EU-Recht und Datenschutzrecht kommt es in Deutschland und nur hier zu dieser totalen flächendeckenden Vernichtung von Kommunikation und diesem überbordenden Aufbau von Erlaubnissen, Genehmigungen und Protokollierungspflichten – und wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Eigentlich jeder.“

Gegen diesen Gesinnungstotalitarismus, der vom vierten Kabinett Merkel jetzt vervollkommnet wird, hilft nur entschiedener Widerstand. Nur massive, deutlich artikulierte Ablehnung dieses Angriffs auf unsere freie, demokratische Gesellschaft kann uns vor dem endgültigen Abgleiten in die Gesinnungsdiktatur bewahren.



Unabhängiger Journalismus ist zeitaufwendig

Dieser Blog ist ein Ein-Frau-Unternehmen. Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen, nutzen Sie dazu meine Kontoverbindung oder PayPal:
Vera Lengsfeld
IBAN: DE55 3101 0833 3114 0722 20
Bic: SCFBDE33XXX

oder per PayPal:
Vera Lengsfeld unterstützen