Innerhalb von zehn Tagen hat unsere Gemeinsame Erklärung 2018 gegen die illegale Masseneinwanderung, die fortgesetzte Verletzung unseres Grundgesetzes und der Gesetzlichkeit 2018 Unterschriften erhalten. Damit reißt der Strom der Unterzeichner aber nicht ab. Diese erste Liste wird geschlossen und durch eine zweite Liste ersetzt, in die sich alle selbst eintragen können, unter Angabe von Name, Beruf und Wohnort. Mit dieser Liste erfüllen wir den vielfachen Wunsch, allen Bürgern eine Möglichkeit zur Unterschrift zu bieten. Sollten wir zehntausend Unterschriften erreichen, wird unsere Erklärung als Petition dem Bundestag übergeben.
In der vergangenen Woche haben zahlreiche Medien über unsere Erklärung berichtet. Einige waren sachlich, die meisten nicht.
Auffällig war, dass vehement bestritten wurde, dass es illegale Einwanderung gibt. Das ist mehr als erstaunlich, denn jeder, der das Grundgesetz kennt, und das sollten eigentlich für alle Journalisten gelten, müsste erkennen, dass der Asylparagraph des Grundgesetzes als Einwanderungsvehikel missbraucht wird.
Nach wie vor kommt die Mehrzahl der Migranten, die immer noch hartnäckig „Flüchtlinge“ genannt werden, ohne Papiere in unser Land. Was in anderen Staaten selbstverständlich ist, die Handydaten der Ankömmlinge auszulesen, um festzustellen, aus welchem Land sie wirklich kommen, oder ihr wahres Alter zu bestimmen, wird in Deutschland kaum angewendet. Nicht der „Flüchtling“ muss nachweisen, dass er tatsächlich politisch verfolgt wird oder aus einem Kriegsgebiet kommt, nein die deutschen Behörden müssen beweisen, dass er die Asylkriterien nicht erfüllt. Das ist eine Pervertierung der Rechtslage, die nicht beendet, sondern von der neuen GroKo laut Koalitionsvertrag fortgesetzt werden soll.
Das funktioniert nur, weil unsere Vertreter der Vierten Gewalt ihrem Auftrag, die Regierung zu kontrollieren, nicht nachkommen, sondern im Gegenteil, den Rechtsbruch der Regierung decken.
Dabei kommt es zu grotesken Argumentationen.
Ein Beitrag des ndr „Wie brisant ist die Erklärung 2018“ von Patrick Seibel, ist charakteristisch dafür. Herr Seibel führte mit mir ein längeres Gespräch, in dem er immer wieder versuchte, mir unterzuschieben, dass „illegale Masseneinwanderung“ meine Privatmeinung wäre.
Mehr als einmal habe ich ihn auf das Urteil des OLG Koblenz vom Februar 2017 hingewiesen, in dem festgestellt wird, dass die Gesetzlichkeit an den deutschen Grenzen ausgesetzt ist und man deshalb illegale Grenzübertritte nicht mehr verurteilen könne. Ich habe mehrfach auf den Bericht der Bundespolizei an den Bundestag hingewiesen, dass es im Jahr 2017 mehr als 55. 000 illegale Einwanderungen gegeben hat und die Dunkelziffer noch erheblich höher liegt. Ich habe auf Verfassungsschutzpräsident Maaßen verwiesen, der ebenfalls von illegaler Einwanderung gesprochen hat. Nichts davon findet sich in seinem Bericht. Statt dessen verwendet er eine Argumentation, die anscheinend als Satzbaustein an die Redaktionen gegangen ist, denn sie findet sich in vielen anderen Beiträgen wieder.
Die Rede von der illegalen Masseneinwanderung sei juristisch nicht gedeckt. Keine der etwa 1.000 diesbezüglichen Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wäre verfolgt worden. Und auch der Europäische Gerichtshof hätte nicht gegen die deutsche Flüchtlingspolitik entschieden.
Diese „Beweisführung“ ist hanebüchen. Carl Christian Jahnke attestierte dem Tagesspiegel-Redakteur Christian Schröder, der gleichlautend argumentiert, ein „schlichtes Verständnis unseres Rechtsstaates“ die ihn für eine „Tätigkeit als Redakteur des Tagesspiegels“ disqualifiziere.
Jahnke argumentiert:
„1. Der Europäische Gerichtshof ist lediglich zuständig für das Europäische Recht, nicht aber etwa für das deutsche Grundgesetz. Verstöße gegen unsere Verfassung werden vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Feststellung des EuGH ist also keine allgemeine Feststellung der Rechtmäßigkeit sondern trifft nur auf den Vertrag von Dublin zu.“
2. Rechtsverstöße müssen … nicht strafbar sein … Wenn ich gegen einen geschlossenen Vertrag verstoße oder ihn nicht erfülle, verhält es sich genauso. Die Ablehnung der Eröffnung von Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt belegt nicht einmal abschließend die mangelnde Strafbarkeit der Bundeskanzlerin. Hier wurde lediglich festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Anzeige der dargestellte Sachverhalt nicht den angezeigten Strafrechtsbestand erfüllt. Dies kann sich durch den Zeitablauf, detaillierte Darstellungen des Sachverhaltes und neu bekannt werdende Tatsachen jederzeit ändern.
Beide Beispiele taugen also nicht zu der von Ihnen festgestellten Behauptungen, die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sei rechtmäßig.“
Führende Staatsrechtler kamen zu dem Schluss, dass die Kanzlerin im Alleingang 2015 Recht und Gesetz außer Kraft setzte. Am brisantesten ist das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio, das im Auftrag des Freistaates Bayern erstellt, aber umgehend in der Schublade versenkt wurde.
Horst Seehofer, damals Ministerpräsident sprach von einer “Herrschaft des Unrechts“, tönte, mit ihm als Innenminister hätte es diese illegale Grenzöffnung nicht gegeben. Allerdings tut er, seit er Innenminister ist und die Möglichkeit dazu hätte, nichts, um den ungesetzlichen Zustand zu beenden.
Helfen kann nur der hörbare, massenhafte Einspruch der Bürger. Wie sehr Politik und die verbündeten Medien diesen Einspruch fürchten, zeigt ihre fast schon hysterische Aufregung über unsere „Gemeinsame Erklärung“.