Das hatten die Macher unseres staatlichen Kinderkanals nicht erwartet: Sie müssen sich für eine Produktion eines preisgekrönten Filmemachers vor den Zuschauern verantworten. Eine offensichtlich neue Erfahrung. Die Reaktion zeigt, dass die Redaktion nicht nur ein Problem hat, Fehler einzugestehen, sondern es mit der Wahrheit nicht allzu genau nimmt: Das kann man der Antwort entnehmen, die der Sender an Kritiker verschickt:
„Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu unserer Sendung “Schau in meine Welt! – Malvina, Diaa und die
Liebe”, die wir am 26. November 2017 um 20:35 Uhr im Rahmen unseres Themenschwerpunktes “Respekt
für meine Rechte! – Gemeinsam leben” im KiKA-Programm ausgestrahlt haben.
Zu dieser Sendung erreichten uns in den letzten Tagen zahlreiche Rückmeldungen. Auf unseren
Erwachsenenseiten haben wir eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht. Diese können Sie über folgenden
Link nachlesen:
http://www.kika.de/erwachsene/begleitmaterial/sendungen/schau-in-meine-welt/einordnung100.html
Eine Wiederholung war – gänzlich unabhängig von der aktuellen Resonanz – nicht geplant. Offenbar
kursieren diesbezüglich Fehlinformationen in zahlreichen Internetquellen…
Viele Grüße aus Erfurt sendet
das KiKA-Team
Eine erneute Ausstrahlung war sehr wohl geplant, für Sonntag, den 14.Januar. Warum sollte der Sender auch auf eine Wiederholung der Sendung eines preisgekrönten Filmemachers verzichten?
Die Stellungnahme lässt auch sonst jegliche kritische Reflexion vermissen. Für die falsche Altersangabe des Mannes wird die flapsige Erklärung angeboten, dass er bei Beginn der Dreharbeiten 17 Jahre alt gewesen wäre. Er sieht auf allen Aufnahmen aber wesentlich älter aus, eher wie Mitte 20, als 19, wie der Sender inzwischen stillschweigend korrigiert hat.
Das Mädchen sagt im Film, die Beziehung bestünde seit 17 Monaten. Da war sie möglicherweise erst 14 Jahre alt. Wenn Mohammed, so heißt der Film-Diaa wirklich, älter ist als vom Sender angegeben wurde, wäre die romantische Liebesgeschichte ein Fall für den Staatsanwalt. Noch gibt es den § 180 StGB, der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen unter Strafe stellt:
„Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Geschichte von Malvina und Mohammed ist nicht der einzige Ausrutscher von KiKA, wie man auf dem folgenden Screenshot sehen kann:
Ich bin sicher nicht die Einzige, der das Lachen im Halse stecken bleibt.