Trump und Merkel: In den USA funktioniert Gewaltenteilung besser 

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Gastautor: Rainer Zitelmann

Deutsche fühlen sich oft allen anderen auf der Welt überlegen – erst Recht den Amerikanern. Bei Trumps Regierungsantritt belehrte Merkel ihn als erstes darüber, was Demokratie und Rechtsstaat bedeutet. Doch nach 100 Tagen Trump sieht es (bislang) so aus, als ob die Gewaltenteilung in den USA besser funktioniert. Die Bilanz der ersten 100 Tage Trump fallen ernüchternd aus: Zwar unterschrieb er vor laufenden Kameras mit großer Unterschrift auf großformatigen Blättern mit großen Sprüchen jede Menge Dokumente. Aber bei den wichtigsten Projekten wurde er von Gerichten oder vom Repräsentantenhaus ausgebremst. Funktionierende Gewaltenteilung in den USA Beispiel Einreisestopp: Gleich zwei Mal wurden seine Dekrete zum Einreisestopp für Personen aus einigen arabischen und afrikanischen Ländern von Bundesrichtern kassiert. Beispiel Gesundheitsreform: Anders als im Deutschen Bundestag, wo die Abgeordneten nur theoretisch ausschließlich ihrem Gewissen verantwortlich sind, praktisch aber nach Fraktionszwang abstimmen, folgten die Abgeordneten Trump nicht in ausreichender Zahl. Die Marktwirtschaftler in der eigenen Partei blockierten seine halbherzige Reform von Obamacare. … und in Deutschland? Die Macht Angela Merkels ist faktisch viel größer, obwohl der Präsident in den USA formal gesehen mehr Befugnisse hat als der Kanzler in Deutschland. Beispiel Energiepolitik: Selbstherrlich entschied die Bundeskanzlerin nach der Reaktorkatastrophe in Japan, dass die Kernkraftwerke abgestellt werden. Obwohl die Entscheidung ebenso politisch wie rechtlich höchst zweifelhaft war, stoppten weder Gerichte noch der Bundestag die Kanzlerin. Beispiel Euro-Rettung: Seit Jahren wird gegen die Maastricht-Verträge verstoßen, so beispielsweise bei der Griechenland-Rettung. Unverhohlen wurde das Recht immer wieder gebeugt und gebogen. Widerstand aus dem Parlament: Fehlanzeige. Nur einzelne Abgeordnete protestierten. Und die rechtlich hervorragend begründeten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht waren erfolglos, weil die politisch zahmen Karlsruher Richter die Rechtsverbiegung sanktionierten. Beispiel Flüchtlingspolitik: Im Bundestag waren im September 2015, als Merkel das Dublin II-Abkommen brach, alle Parteien auf einer Linie. Auch die Medien waren von BILD bis SPIEGEL vom Rausch der grenzenlosen “Willkommenskultur” erfasst. Weder der Bundestag noch irgendein Gericht stoppten den offenen Rechtsbruch. Oberlehrerin Merkel Resümee: Weder die Medien noch die Abgeordneten noch die Justiz sind in den USA so stromlinienförmig auf Regierungskurs wie in Merkel-Deutschland. Die Machtbegrenzung der Exekutive durch Legislative, Judikative und durch die vierte Gewalt der Medien hat in den USA zumindest in den letzten 100 Tagen besser funktioniert als in Merkel-Deutschland. Für den Hochmut einer Angela Merkel, die den USA wie ein Oberlehrer Lektionen über Rechtsstaat und Demokratie erteilte, bevor Trump auch nur einen Tag regiert hatte, fehlt jeder Anlass.

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