FIM: Eine Milliarde für falsches Instrument

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Im Sommer 2016 beschloss die Merkel-Regierung sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Die zuständige Ressortchefin Andrea Nahles (SPD) hielt es damals für „gut und wichtig, dass wir Geflüchteten die Chance geben, möglichst früh zu erleben, wie der Arbeitsalltag bei uns aussieht”. Den meisten Flüchtlingen nützt das Instrument kaum. Für die Träger der Maßnahme kann es sich allerdings richtig lohnen.

Per FIM sollen Flüchtlinge während ihres laufenden Asylverfahrens jeweils bis zu sechs Monate bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt werden. Analog zu den Ein-Euro-Jobs für Hartz-IV-Empfänger beziehen Flüchtlinge für die FIM eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde zusätzlich zu ihren sonstigen staatlichen Leistungen. Sie sind also 20 Stundencent billiger als die Ein-Euro-Jobber. Wenn sie den Rahmen von 30 Wochenstunden voll ausschöpfen, haben sie demnach 24 Euro pro Woche mehr in der Tasche. „Nicht gerade ein Riesengeld.“ Davon sollen sie ihre Aufwendungen bezahlen, also z.B. die Kosten für die Anfahrt zum Ort der Tätigkeit. Seltsam ist, dass diejenigen, die „interne“ FIM direkt in ihren Aufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften in Anspruch nehmen, die gleichen 80 Cent erhalten wie diejenigen, die „externe“ FIM durch kommunale oder gemeinnützige Träger nutzen, obwohl die ersteren ja keine Aufwendungen für Anfahrtskosten haben.

Die auszuübenden Tätigkeiten dürften oft frustrierend sein. Denn für die FIM gelten dieselben strengen Regeln wie für die Ein-Euro-Jobs: Sie müssen „im öffentlichen Interesse liegen“, zusätzlich zu bestehenden Jobs geschaffen werden und „wettbewerbsneutral“ sein, d.h. sie dürfen regulär Beschäftigte nicht verdrängen. Tätigkeiten, die diesen Kriterien genügen, sind oft völlig sinnfrei und führen keineswegs an den Arbeitsmarkt heran. Kein Wunder, dass Flüchtlinge wenig motiviert sind, an den FIM teilzunehmen und die Sache ziemlich schleppend läuft.

Sind die Tätigkeiten allerdings tatsächlich sinnvoll, genügen sie wiederum oft den strengen Kriterien nicht und wirken daher wie ein vom Staat gefördertes betriebswirtschaftliches Gewinnsteigerungsprogramm für die jeweilige Trägerorganisation. Der Träger kann dann die Flüchtlinge als billige Ersatzarbeitskräfte nutzen und bekommt dafür auch noch eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Pro angebotenem FIM-Platz und Monat bekommen „externe“ Träger nämlich pauschal bis zu 250 Euro für ihre Aufwände. Für „interne“ Träger, das sind in der Regel die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften, gibt es immerhin noch 85 Euro pro Platz und Monat. Nimmt also beispielsweise ein gemeinnütziger Verein – sagen wir – vier Flüchtlinge für sechs Monate in eine Integrationsmaßnahme, sind bis zu 6000 Euro vom Staat drin, zusätzlich zu den vielleicht eingesparten Kosten für reguläre Arbeitskräfte. Der Staat stellt dafür gleich praktische Abrechnungsformulare zur Verfügung, etwa hier von der Stadt Cottbus. Wer will, möge sich hier selbst einmal ausrechnen, was für die Maßnahmenträger so herausspringt. Man muss feststellen, dass die Träger der Maßnahmen am meisten profitieren.

Auch wenn die Agenda 2010, die die SPD unter der Lichtgestalt Schulz jetzt ja wieder zurückdrehen will, insgesamt eine wirkungsvolle Reformanstrengung war, haben sich die dazugehörigen Ein-Euro-Jobs längst als Fehlschlag entpuppt. Das hat die Regierung Merkel aber nicht davon abgehalten, das falsche Instrument auch auf die Flüchtlinge auszudehnen. Für diesen Blödsinn hat Merkel eine Milliarde Euro lockergemacht, die in den nächsten drei Jahren verausgabt werden sollen. Das ist möglich, weil Steuergeldverschwendung straffrei bleibt.



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