Am Montag, dem 14.11. findet der neunte so genannte Integrationsgipfel im Kanzleramt statt, auf Einladung unserer Bundeskanzlerin. Wer sich auf den Seiten der Kanzlerin informieren möchte, was geplant ist, liest Folgendes: „Wie kann man Zugewanderte erfolgreich integrieren? Was kann bürgerschaftliches Engagement dazu beitragen?
Nach dieser harmlosen Einleitung, an der nur bemerkenswert ist, dass die Migranten nun als solche und nicht mehr als Flüchtlinge bezeichnet werden, wird mitgeteilt, dass die Integrationsbeauftragte, Staatsministerin Aydan Özoğuz, diesen Gipfel vorbereitet hat und Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften, sowie von „Migrantenorganisationen“ eingeladen sind.
Im Mittelpunkt stünden „die Themenblöcke Teilhabe durch bürgerschaftliches Engagement und Zugehörigkeit in der Einwanderungsgesellschaft. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingszuwanderung wird auch die Integration von Flüchtlingen Thema sein“.
Liest man aber das „Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft“, das beim Gipfel anscheinend diskutiert werden soll, scheint etwas ganz anderes auf der Tagesordnung zu stehen.
Abgesehen davon, dass niemand weiß, wer diese „Migrant*innen-Organisationen sind und was sie für ein Mandat haben, laufen ihre Forderungen, die anscheinend von der Staatsministerin gefördert werden, auf eine Abschaffung der alten Bundesrepublik hinaus.
Von Integration ist in diesem Papier nicht mehr die Rede, nur noch von „interkultureller Öffnung“ der Gesellschaft und ihrer Organisationen und Institutionen. „So wird Teilhabe von Individuen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen an Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen strukturell verankert als Teilhabe am Haben und am Sagen. Vielfältige interkulturelle Perspektiven werden von vornherein stärker einbezogen. Dadurch können Zugangsbarrieren für Menschen mit Einwanderungsgeschichte abgebaut und Dienstleistungen diskriminierungsfrei, kultursensibel und effektiver angeboten werden.“ So würden „Verteilungskämpfe“ zwischen denen, die immer da waren und denen, die neu hinzukommen, verhindert.
Kein Wort davon, was die Zuwanderer zur aufnehmenden Gesellschaft beitragen wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück vom nicht selbst erarbeiteten Kuchen.
Folgende „priorisierte “ Maßnahmen sollen das dauerhaft sichern:
Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Art. 20b:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Dadurch soll in der Verfassung verankert werden, dass Deutschland ein „vielfältiges Einwanderungsland“ ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind.
Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Art. 91a GG „Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“:
Dies stellt sicher, dass der Bund bei der Rahmenplanung und Finanzierung dieser Ziele, auch im Sinne der Verbesserung der Lebensverhältnisse, die Länder unterstützt.
Interkulturelle Öffnung wird Chefsache in Organisationen und Institutionen. Dies gelingt unter anderem durch die Festlegung als Führungsaufgabe, die Verknüpfung mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen, der Festlegung von hauptverantwortlichen Fachstellen- wo möglich gesetzlich verpflichtend und ein interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement.
Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundespartizipations- und Integra-tionsgesetzes in 2017 soll die interkulturelle Öffnung verbindlich geregelt werden.
Weitere Maßnahmenvorschläge: die Ausweitung von gesetzlichen Anti-diskriminierungsregeln auf Ethnizität und positive Diskriminierung; ge-meinsame Selbstverpflichtungen zur Leitbildentwicklung; die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in Gesetzgebungsverfahren (IKÖ-Check); Start von Pilotprojekten für Diversity-Budgeting sowie ein Wettbewerb der Bundesregierung für Good Practice der interkulturellen Öffnung von Organisationen und Institutionen.
Weitere Vorschläge sind der Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu „Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“, sowie die Einrichtung eines Expertengremiums zur Gestaltung der Integrationspolitik.
Unter Integration verstehen die Migrant*innen eine Quote für „Menschen mit Einwanderungsgeschichte“, also auch ohne deutschen Pass, in allen Entscheidungsfunktionen in Staat und Gesellschaft. Alle Leistungen sollen allen zustehen, unabhängig von Herkunft und Status. Das heißt, wer vierzig Jahre dafür gearbeitet hat, soll die gleiche Rente bekommen, wie ein Neuankömmling. Bewerbungen sollen nur noch anonymisiert abgegeben und ein Diskriminierungsmonitoring am Arbeitsmarkt eingeführt werden.
Für die neue Migrantenbürokratie sollen tausende Stellen geschaffen werden und die Migrant*innen-Organisationen wünschen sich als Startkapital 10 Millionen Euro für sich selbst.
Um anscheinend die Integration dauerhaft zu verhindern, fordern die anonymen Vertreter flächendeckende „Übersetzerdienste“, „mehrsprachige Informationsnagebote“ und die „Verstetigung der Angebote und Strukturen der Flüchtlingshilfe“.
Dies sind nur die „priorisierten“ Forderungen, denen eine ganze Flut weiterer Forderungen folgt. Im Klartext sind das Forderungen nach bedingungsloser Überlassung von Geldern und Schlüsselfunktionen, sowie nach einer eigenen bürokratischen Struktur auf allen Ebenen.
In der Wirtschaft würde man bei einem solchen Ansinnen von einem feindlichen Übernahmeversuch sprechen. Das Staatsministerin Özoğuz so ein Papier auf den Tisch der Kanzlerin legen könnte, zeigt, wie weit die von ihr angedrohte Veränderung Deutschlands bereits gediehen ist.
Im ganzen Papier gibt es nichts, was die selbst ernannten Migranten-Vertreter in die aufnehmende Gesellschaft einbringen wollen. Es ist auch nicht mehr von Flüchtlingen die Rede, die bei uns Schutz suchen, sondern von Zuwanderern, die meinen, dass wir jede ihrer Forderungen sofort und bedingungslos zu erfüllen haben.
Das ist des Pudels Kern.