Hass, Hetze und Rufmord an der Schaubühne- Gabriele Kuby wehrt sich

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Hat Anetta Kahane eigentlich „Fear“ von Falk Richter in der Schaubühne angesehen? Wenn ja, warum hat sie gegen diese Hasstirade keine Anzeige erstattet? Fast jeder Satz in diesem Stück entspricht den von der Antonio Amadeu-Stiftung aufgestellten Leitlinien gegen „Hatespeech“. Es gibt mindestens hundert Äußerungen und Handlungen in diesem Stück, die da anzeigepflichtig wären. Kunstfreiheit?

Erinnern wir uns: Anfang des Jahres brachte der untalentierte Stückeschreiber und Regisseur Falk Richter „Fear“ auf die Schaubühne, das nichts anderes ist als eine übelste Hasstirade auf Andersdenkende, in dem es einne  Tötungsaufruf gegen die „Zombies“, denn Andersdenkende sind nicht mal mehr Menschen, gibt, verstärkt mit Fotos auf dem die Augen der angeprangerten Personen ausgestochen sind. Wie genau das von der extremistischen Linken verstanden und in die Tat umgesetzt wurde, beweisen kurz nach der Premiere die Brandanschläge auf Autos, Büros und Firmengebäude der von Richter vorgeführten Personen. Wenn sich gleichzeitig der geistige Brandstifter Richter über wachsenden Hass in der Gesellschaft beschwert, ist das schon fast Realsatire. Richter mit seinem Stück hat Hass pur geschürt. Das Machwerk wurde breit verrissen, wurde aber  unverdrossen weiter gezeigt. Ein Berliner Gericht befand, dass Porträts von Frauen, denen die Augen ausgestochen wurden, unter Kunstfreiheit fallen und der Direktor der Schaubühne drohte allen mit dem Kadi, die einen Zusammenhang zwischen den Tötungsaufrufen gegen „Zombies“ im Stück und den Brandanschlägen auf Autos, Büros und Firmengebäude der im Stück vorgeführten Personen herstellten.

Mit allen Mitteln werden die Frauen dämonisiert: Bettina Röhl wird zur Putschistin, die zum Staatsstreich aufruft, vier völlig voneinander unabhängige Frauen werden nach stalinistischer Manier zur „Gruppe“ erklärt, die angeblich die CDU zur AfD machen will.

An anderer Stelle spricht Richter von 500 Asylbewerberheimen, die „gebrannt“ haben. Er benutzt diese vage Formulierung, weil er ganz genau weiß, dass in vielen Fällen die Brände von den Bewohnern verursacht wurden, einige absichtlich, die meisten versehentlich durch unsachgemäßen Umgang mit Elektrogeräten.

Richter stellt das aber in einen Zusammenhang, der nahelegen soll, bei diesen Bränden habe es sich ausschließlich um Anschläge von Pegida oder AfD gehandelt.

Wer zu so solchen demagogischen Mitteln greift, kann sich schwerlich zur „zivilen Mehrheit“ zählen und ist schon gar kein Verteidiger der Demokratie. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Richter Spiegelfechterei mit seinen eigenen Dämonen betreibt.

Nun hat sich Gabriele Kuby, eine der von Richter gehassten und verbal misshandelten Frauen entschlossen, sich gerichtlich zu wehren. Wie sie heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht die Publizistin gerichtlich gegen die Berliner Schaubühne, Autor Falk Richter („Fear“) und den Deutschlandfunk vor. Ihr Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In der Presserklärung heißt es:

„Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates „überführt“ werden soll.

In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen’ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „…was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“.

An anderer Stelle wird Kuby ein weiteres gefälschtes „Zitat“ in den Mund gelegt: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt“. Es wird der Eindruck erweckt, Kuby plädiere für totalitäre staatliche Kontrolle, in Wirklichkeit warnt sie unablässig vor der Aushöhlung der demokratischen Grundrechte.

Der DLF hatte die gefälschten Bühnen-Zitate mit dem Satz „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie.“ übernommen und dafür im Februar bereits eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Nun legen Kuby und Rechtsanwalt Steinhöfel nach. Sie haben beim Landgericht Hamburg Klage gegen den DLF auf Geldentschädigung wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht.

Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

„Diese Verfahren beginnen jetzt vor den Landgerichten in Hamburg und Berlin, werden vermutlich aber erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Verfassungsgericht entschieden“, so Steinhöfel. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort zu dem Ergebnis kommt, dass die optische Verstümmelung von politischen Gegnern und das Operieren mit betrügerisch zusammengeschnittenen Zitaten zur Kunstfreiheit gehören.“

Charakteristisch für die Feigheit von Richter ist, dass er sich einer öffentlichen Diskussion mit Kuby verweigert hat. Er lässt in seinem Stück sagen: „Zombies stellen sich nicht der Diskussion“. Den Beweis dafür hat er selbst angetreten.

 

 

 



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