Meinungsfreiheit 2.0 : Wie die Linke vom Verteidiger zum Jäger wurde

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Von Gastautor Josef Hueber

Für die Freunde Rosa Luxemburgs war es ein zeitbegrenztes Glück, dass man ihre scheinbare Offenheit für abweichlerisches Denken als Dokument links-intellektueller Offenheit instrumentalisieren konnte:

“Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden”.

Da man nicht wusste oder nicht wissen wollte, dass sie nicht die fundamental konträren Ansichten meinte, etwa die der Kapitalisten oder der Gegner der kommunistischen Weltrevolution, tat dies ihrem Ruf zunächst keinen Abbruch. Die Begeisterung für ihre Aussage als Gewährung von Meinungsfreiheit (unter Vorbehalt) erfuhr nachträglich jedoch einen ernüchternden Sturz vom Thron linker Ikonen, auch wenn viele immer noch Wallfahrten zu ihrem Grab unternehmen: „Die Verehrung gilt jener Frau, die für die Kommunisten den Status einer Maria Muttergottes hat“. (http://bit.ly/2DZKMIg) Als Verteidiger der Meinungsfreiheit ist RL jedenfalls nicht zu gebrauchen.

Linkes Denken, nicht nur in der Partei DIE LINKE, geistert in allen Altparteien und vielen Bundesbürgerköpfen immer noch als Garant oder zumindest Chance für Fortschritt, Freiheit und den Frieden sichernden Anti-Nationalismus. „Germany First“ droht als der Inbegriff des Bösen. Die Seid-umschlungen-Einigkeit aller Altparteien im Bundestag, wo selbst CSU und DIE LINKE Brüder werden, gibt es in der von allen, dem sog. Populismus und Nationalismus absagenden Parteien. Dann nämlich, wenn es darum geht, sich gegen die AfD zu positionieren. Und alles im Dienste der Freiheit und zukunftsorientierten Offenheit, welche von diesen reaktionären, chauvinistischen Parlaments-Neulingen augenscheinlich bedroht wird. Das Unglück, das mit dem Einzug dieser Leute in den Bundestag nicht abzuwenden war, muss in das Glück verwandelt werden, sie bei der nächsten Wahl wieder aus dem Hohen Hause der freien und offenen Debatte hinauswerfen zu können, um Nationalismus, Populismus, Fremdenfeindlichkeit und Islamphobie ein Ende zu bereiten.

Geht es Vertretern der sich als Anti-Nationalisten und Anti-Populisten gerierenden Bundestagsabgeordneten von CSU bis DIE LINKE auch um die Freiheit des demokratischen Diskurses, um die „Freiheit des Andersdenkenden“? Die Antwort muss jedem Demokraten ein Anliegen sein.

Ein Dokument, das Arnulf Baring, einer der großen Kenner deutscher Nachkriegsgeschichte, in seinem (heute undenkbar chauvinistisch betitelten) Buch „Es lebe die Republik! Es lebe Deutschland!“ im Jahr 2000 veröffentlichte, enthält das Kapitel „Zur Verantwortung der Intellektuellen“ (S.150). Hier veröffentlich er das Schreiben, das vierzehn Schriftsteller, unter ihnen Ernst Bloch, Walter Jens, Peter de Mendelssohn und Günter Wallraff an das Präsidium des Deutschen Bundestages am 14. Juni 1972 richteten. Anlass war der Radikalenerlass vom 28.1.1972. Er untersagte die Anstellung von Personen mit links- oder rechtsradikaler Gesinnung im Öffentlichen Dienst. Die Verfasser des Briefes sahen darin faschistoide Tendenzen, vor denen gewarnt werden musste.

Die Unterzeichner sehen in der Bundesrepublik die Gefahr von Repressalien gegen unbequeme, nicht dem Mainstream angepasste Meinungen. Sie dürfen bekanntermaßen politisch dem linken Spektrum zugeordnet werden. Es ist dieselbe politische Ecke, aus der die einstige Verteidigung der Meinungsfreiheit nun Personal rekrutiert hat, das keinerlei Anlass sieht, dem Anspruch des konservativen Lagers auf Meinungsfreiheit beizustehen. Was gestern heldenhaftes, weil linkes Eintreten für die Freiheit des Denkens und Demokratie war, wird heute zu einem Aufstand gegen dieselben Inhalte, nur weil sie von dem anderen Ende des politischen Spektrums kommen. Die Verteidiger werden zu Anklägern derselben Sache.

Hier der Wortlaut des Dokuments.
„Die unterzeichnenden deutschen Schriftsteller warnen vor einer abermaligen Zerstörung der Keime einer freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland unter dem Vorwand ihrer Verteidigung. Die Verfolgung von definierbaren Straftaten […] ist eine Sache, die Diskriminierung politischer Gesinnungen, die nicht […] sich selbst außerhalb der Grenzen menschlicher Gesittung stellen, ist eine vollständig andere. Das Grundgesetz, um dessen Wahrung es den Wortführern dieser Diskriminierung vermeintlich oder angeblich geht, untersagt sie. Artikel 3 des Grundgesetztes, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden darf, nimmt radikale demokratische Positionen nicht aus. Es verpflichtet keinen Staatsbürger zu Gesinnungen, die sich selbst für gemäßigt halten. […] die Handhabung eines inhaltlich unbestimmten Radikalismusbegriffs ist verfassungswidrig. Wie die Praxis zeigt, dient sie in der Bundesrepublik fast ausschließlich zur einseitigen Diskriminierung“.

Man fragt sich: Wo bleiben jetzt die Stimmen der politischen Elite der Bundesrepublik, wenn es darum geht, abweichende Meinungen einer demokratisch gewählten und sich demokratischen Werten verpflichteten Partei vor Diskriminierung und Verunglimpfung zu schützen? Ist dies kein überparteiliches Ziel, dem sich die Demokratie verpflichtet weiß?

Eine an demokratischen Werten orientierte Akzeptanz und Tolerierung nicht-regierungskonformen Denkens in der parlamentarischen Auseinandersetzung ist der Lackmustest, der Showdown für die Glaubwürdigkeit der vom Steuerzahler hochdotierten Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Gerade auch diejenigen Politiker, die mit großen Worten das Hohelied der Demokratie singen, könnten hier ihre demokratische Gesinnung unter Beweis stellen. Stattdessen sieht sich das Anti-AfD-Bündnis bemüßigt, diese nicht-regierungskonforme Partei als populistisch, rassistisch und deswegen demokratiefeindlich zu diffamieren.

Zu alledem erhalten sie den mehr oder weniger ausdrücklichen Zuspruch der Presse und der öffentlich-rechtlichen Medien, wobei letztere den Zwangsbeitrag in Milliardenhöhe mit ihrer Funktion, die „Demokratie zu sichern“, rechtfertigen.



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