Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung unlängst in einer eigenen Publikation bekannt gab, wurden im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise allein im Haushaltsjahr 2015/2016 eine Vielzahl von Anträgen gestellt, deren Gesamtkosten für den Freistaat Sachsen mit satten 29.175.494,52 € zu Buche schlagen würden. Eine schwindelerregend hohe politische Rechnung, die den Sächsischen Bürgern damit in Aussicht gestellt wird und ein erster Vorbote für die Tragweite der Finanzlast, die zukünftig auch von anderen Bundesländern zu stemmen sein wird. „Der Sturm auf die fetten Geldtöpfe für die Integration von Flüchtlingen hat begonnen“ weiterlesen