Unter großem Jubel der Linksextremisten hat eine Richterin am Landgericht Berlin entschieden, dass die Teilräumung vom 22. Juni der Rigaer Straße 94 rechtswidrig gewesen sein soll. Angeblich soll kein Räumungstitel vorgelegen haben und kein Gerichtsvollzieher anwesend gewesen sein. Der Anwalt der Hauseigentümer hat dieses Urteil indirekt herbeigeführt, indem er durch Abwesenheit glänzte. Wenn eine Partei nicht erscheint, gewinnt die Gegenpartei automatisch.
Also alles in rechtsstaatlicher Butter? Musste die Richterin zwangsläufig zugunsten illegaler Kneipenbetreiber entscheiden? War es nötig, der merkwürdigen Argumentation zu folgen, die Linksradikalen wären seit 2013 in den Räumen zugange, wären also in ihrem „Besitz“ gewesen? Braucht man wirklich einen Räumungstitel der Hauseigentümer, wenn eine Kneipe ohne Lizenz betrieben wird und gilt das künftig für alle Kneipen, oder nur für die Rigaer 94? Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber die Linksradikalen sind, wenigstens im Landgericht Berlin bei Richterin Herbst, gleicher. „Ein furchtbares Urteil“ weiterlesen