Im Bundestagswahlkampf 2009 verteilte der grüne Direktkandidat von Friedrichshain-Kreuzberg Christian Ströbele das Grundgesetz im Miniformat. Ein Exemplar davon ist bis heute in meinem Besitz. Auf der ersten Seite ist sein Foto abgedruckt, versehen mit seiner Unterschrift. Er pflegte nach Podiumsdiskussionen die in Schwarz-Rot-Gold gebundenen Büchlein zu signieren.
Der Anwalt und ehemalige Bundestagsabgeordnete, der sich so als wahrer Hüter des Grundgesetzes präsentierte, scheint es selbst nicht gelesen zu haben. Oder er ist inzwischen dement und kann sich nicht mehr erinnern. Im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) steht:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“.
Ergänzend dazu sagt das Versammlungsgesetz, § 21:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist immer noch die Gesetzeslage in Deutschland, die aber nur noch auf dem Papier steht und von Politik und Medien inzwischen straflos missachtet wird.
„Medien bejubeln die Auflösung des Rechtsstaates“ weiterlesen