Von Gastautor Ulrich Vosgerau
Der Hauptredner der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Bundestagsdebatte über den Global Compact on Safe, Orderly and Regular Migration am 8. November 2018, Stephan Harbarth, führte die Bedenken nicht weniger Abgeordneter und um so mehr Bürger überall in Deutschland gegen den Global Compact hauptsächlich auf Bildungsmängel zurück: „Ich kann mir sie eigentlich nur so erklären, daß das Völkerrecht heute in vielen Bundesländern nicht mehr zum Kernbereich der juristischen Ausbildung gehört“ (Plenarprotokoll 19/61, S. 6813). Daß Harbarths eigene völkerrechtliche „Ausbildung“ allerdings auch nicht übermäßig in die Tiefe ging, diesen Verdacht löst schon die Lektüre einer von Harbarth (gemeinsam mit einem Ko-Autor) verfaßten Argumentationshilfe zum Thema Global Compact für die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 25. Oktober 2018 aus („Gegenwärtige Falschinformationen zum globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“). Denn in dieser nach Art eines „Faktenchecks“ aufgebauten Handreichung wird das eigene – angebliche – Verständnis eines hochkomplizierten, teilweise unverständlichen, vielfach selbstwidersprüchlichen Rechtstextes ohne jede weitere rechtliche Argumentation (warum ist unsere Auslegung allen anderen möglichen Deutungen vorzuziehen?) als eine „wahre Tatsache“ hingestellt, konkurrierende und abweichende Auslegungsarten hingegen werden als „Falschbehauptungen“ deklariert.
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