Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sträubt sich bisher, trotz fehlender Kanzlermehrheit die Vertrauensfrage zu stellen. Es gäbe noch Dringendes zu erledigen. Da könnte er sogar recht haben, z. B. bei der Regelung zum Alterspräsidenten des Deutschen Bundestages. – Der folgende Artikel entstand bereits 2018, blieb damals unveröffentlicht und erscheint hier unverändert.
von Jakob Mendel
Bündnis 90/Die Grünen, CDU, CSU, FDP und SPD – hier in alphabetischer Reihenfolge – nennen sich selbst demokratische Parteien und grenzen sich damit von der AfD ab. Zugleich gestehen sie das Attribut auch der eben noch als stalinistisch geschmähten LINKEN zu. Die greift es gern auf, so daß CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen – jetzt entsprechend ihrer Fraktionsgröße im Bundestag sortiert – der AfD unversöhnlich gegenüberstehen und deren Abgeordnetem Wilhelm v. Gottberg, dem ältesten des Hauses, das Alterspräsidentenamt verweigern. Die AfD muß man ebensowenig mögen wie Herrn v. Gottberg, die Sache aber hat es in sich.
Die Tatsachen sind dabei schnell zusammengetragen. Ende März 2017 schlug der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert vor, nicht mehr den ältesten, sondern den dienstältesten Abgeordneten zum Alterspräsidenten zu bestimmen. Der Vorschlag ging an den Ältestenrat und von dort in den Geschäftsordnungs-Ausschuß, wo am 17. Mai 2017 die Mehrheit von CDU/CSU und SPD für eine Änderung stimmte, Bündnis 90/Die Grünen dagegen, und DIE LINKE sich enthielt. Am 1. Juni 2017 stimmte das Bundestagsplenum mit denselben Mehrheiten für die Änderung: CDU/CSU und SPD dafür, Bündnis 90/Die Grünen dagegen, DIE LINKE Enthaltung; die Gegenstimmen Klaus Brähmigs (CDU/CSU), Katrin Werners (DIE LINKE) und Erika Steinbachs (fraktionslos) fielen nicht ins Gewicht. Auch der sich gerade konstituierende 19. Deutsche Bundestag bestätigte am 24. Oktober 2017 – diesmal mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD – die Neuregelung. „Bedingt demokratiebereit“ weiterlesen