Von Gastautor Sven Lindgreen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag zur Verhinderung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ abgelehnt hat, verstärkt sich das befremdliche Gefühl, daß der amtierende Präsident Harbarth zu wenig Abstand zur eigenen politisch aktiven Karriere in der CDU hat. Eine Entscheidung im Namen der Mitarbeiter im medizinischen und pflegerischen Bereich war es jedenfalls nicht.
Weit abseits der politischen Elfenbeintürme trifft man auf den Spaziergängen im ganzen Land aber eben auch viele verzweifelte, verunsicherte und auch verbitterte Pflegekräfte, die sich nach zum Teil jahrzehntelanger Tätigkeit in Praxen, Krankenhäusern und in der Pflege von Alten und Kranken mit dem Rücken zur Wand sehen.
Verhallt ist das Klatschkonzert von damals auf den Balkonen der Republik, um sich für den Dienst in der Pandemie zu bedanken. Finanzielle Corona-Beihilfe hat sich eher die Grünen-Spitze selbst gezahlt, als daß die Pflegekräfte mit besserer Bezahlung dauerhaft bedacht worden wären. Heutzutage gibt es eher die „Klatsche“, wenn vorauseilende oder überzeugte Arbeitgeber „auf Linie“ endlich die „Impfverweigerer“ aus dem Betrieb vertreiben wollen, um die „Pandemie der Ungeimpften“ zu beenden. (Zur Erinnerung: Eine freiwillige Impfung kann man nicht verweigern.) „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird zum zahnlosen Tiger“ weiterlesen