Ein Etappensieg auf dem Weg zur Rückeroberung der Demokratie

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Bekanntlich haben wir im besten Deutschland aller Zeiten (Walter Steinmeier) „unsere Demokratie“, die von allen linken Parteien, einschließlich der Union, „wehrhaft verteidigt“ werden muss. Bei dieser „Verteidigung“ geraten immer mehr demokratische Regeln unter die Räder. Zum Beispiel gehört der im Grundgesetz verankerte freie Abgeordnete, der keinen Weisungen unterworfen und nur seinem Gewissen verpflichtet ist, schon so lange der Vergangenheit an, dass er schon fast vergessen ist. Das Grundgesetz kennt keine Fraktionsdisziplin.

Am Freitag, dem 11. Juli, hat sich im politischen Berlin etwas ereignet, das schon lange nicht mehr vorgekommen ist: Der Bundestag musste sich dem Druck der Öffentlichkeit beugen und die Tagesordnung ändern. Gewählt werden sollten drei neue Verfassungsrichter, zwei von der SPD und einer von der Union. Die SPD hatte sich darauf versteift, zwei linksradikale Kandidatinnen ins Rennen zu schicken: Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold. Beide haben noch nie als Richter gearbeitet, sondern waren vor allem damit beschäftigt, Papiere für die Regierung zu verfassen. Brosius-Gersdorf saß einer Kommission vor, die für die Ampel einen Vorschlag für die Reform des Abtreibungsparagrafen erarbeiten sollte. Zwar kam es wegen des vorzeitigen Endes der Ampel nicht mehr dazu, aber das Ergebnis hat die Verfassungsrichterin-Kandidatin noch der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin hat sie sich juristisch verklausuliert indirekt für eine Abtreibung eines Babys bis kurz vor der Geburt ausgesprochen. In einer anderen Schrift hat sie dem ungeborenen Kind zwar bestätigt, ein Mensch zu sein, ihm aber die Menschenwürde abgesprochen, sodass es nicht mehr unter den Schutz des Grundgesetzes fallen würde. Ein Mensch mit und ohne Würde – in der Eugenik wurde zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben unterschieden – diese Zweiteilung sollte es in Deutschland nie wieder geben. Laut Grundgesetz ist das ungeborene Leben in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt. „In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt“, stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest.

„Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des ‚Menschen‘ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das menschliche ‚Leben‘. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).“

Die SPD hat also eine Frau als Verfassungsrichterin aufgestellt, die in entscheidenden Punkten der Verfassung widerspricht. Ihre Kandidatin hat sich auch für ein Verbot der AfD ausgesprochen, aber hinzugefügt, dass mit dem Verbot die AfD-Wähler noch nicht „beseitigt“ wären. In der Corona-Krise war sie der Meinung, dass die Grundrechte entzogen werden könnten, wenn jemand sich gegen die Impfungen entscheidet.

Die Empörung der Öffentlichkeit richtete sich vor allem gegen Brosius-Gersdorf, deshalb blieb Kaufhold eher weniger beachtet. Aber auch diese Kandidatin ist skandalös. Sie hält Enteignungen im Rahmen der Klimaschutzpolitik für geboten und vertritt die Meinung, dass in Zukunft demokratische Wahlen nicht mehr nötig seien, weil die Politik durch die Experten wissen würde, was die Bevölkerung will. Dieser Vorschlag, zukünftig auf Wahlen zu verzichten, steht übrigens auch in der Smart-City-Agenda.

Die Unionsspitze, die bis Freitagmorgen bereit war, diese Damen wählen zu lassen, musste dann dem Druck der Proteste nachgeben. Sie teilte der SPD mit, dass sich die Union bei der Wahl der Stimme enthalten würde, die Wahl also besser abgesagt wäre. So kam es dann auch.

Da Friedrich Merz zwei Tage vorher bei der Regierungsbefragung bereits verkündet hatte, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren könnte, Brosius-Gersdorf zu wählen, musste ein anderer Grund für die Meinungsänderung herhalten. Da kamen angebliche Plagiatsvorwürfe gerade recht.

In der Debatte, in der die Absetzung der Wahl beschlossen werden musste, spuckte die Linke Gift und Galle. Damit, dass es noch Unionsabgeordnete geben würde, die ihr Gewissen wiederentdecken könnten – damit hatten die Politfunktionäre nicht gerechnet. Merz und Spahn hätten ihre Fraktion nicht im Griff und hätten das Hohe Haus beschädigt. In dieser Denke hat es den freien Abgeordneten nie gegeben. Bei den Grünen war das schon immer so. Sie sind die Verfechter des „imperativen Mandats“, seit sie in den Bundestag eingezogen sind. Abgeordnete seien an Weisungen und Aufträge der Partei gebunden. Wie viele der demokratiefeindlichen Ideen der Grünen hat sich auch diese in allen Altparteien durchgesetzt. In der AfD sieht es kaum anders aus.

Nun hat der freie Abgeordnete sein Haupt erhoben. Es wird alles getan werden, damit er es wieder demütig senkt. Deshalb müssen alle, die es für unbedingt nötig halten, dass sich der korrupte, verkrustete Politikapparat in Deutschland ändert, die Debatte der letzten Tage weiterführen.
Von den staatsnahen Medien wurde verschwiegen, warum Brosius-Gersdorf für die Öffentlichkeit untragbar ist. Verschämt war nur von einer „liberaleren Abtreibungsauffassung“ die Rede, nicht ihre Befürwortung der Abtreibung bis zur Geburt und nicht von ihren verfassungsfeindlichen Auffassungen. Die SPD will vorerst an Brosius-Gersdorf festhalten. Das wahrscheinlichere Szenario ist aber, dass sie für die nächste Wahl eine ähnlich radikale Kandidatin aufstellen wird. Das muss verhindert werden. Die Mehrheit der Bevölkerung will nicht mehr von linken Dogmen schikaniert werden. Die Union muss das endlich begreifen und die Signale ernst nehmen.

CDU adé, tut Scheiden weh?

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Gestern hat Bundeskanzler Friedrich Merz der Union den Todesstoß versetzt. Mit einem schlichten „Ja“ auf die Frage der Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Frau als Verfassungsrichterin zu wählen, die einem 9 Monate alten Kind bis zur Geburt die Menschenwürde abspricht, hat er den Boden des Grundgesetzes verlassen und der menschenfeindlichen linken Ideologie, dass es Menschen mit schützenswerter Würde und solche ohne gebe, Tür und Tor geöffnet. Wenn die Abgeordneten der Union ihm folgen und morgen Brosius-Gersdorf wählen, hat die Union ihr letztes Kapital verspielt. Nicht „links ist vorbei“, wie Merz kurz nach der Bundestagswahl noch formulierte, sondern die bürgerliche Vernunft und Unantastbarkeit der Menschenwürde gehören dann der Vergangenheit an. Es geht mit Föten und Babys los, könnte aber bald auf Menschen mit schwersten Behinderungen ausgedehnt werden. Der eugenische Ungeist erhebt in „unserer Demokratie“ wieder sein Haupt. „Wehret den Anfängen“ und „Nie wieder ist jetzt“ entlarven sich als bloße Leerformeln.


Merz ist kein Versager, wie manche immer noch glauben. Er hat sich immer wieder zur „Agenda 2030“ bekannt, die vom WEF propagiert und vorangetrieben wird. Im Jahr 2030 sollen wir nichts mehr besitzen, aber glücklich sein. Yuval Harari, einer der Berater von Klaus Schwab, dem kürzlich geschassten Chef des WEF, hat schon die Frage aufgeworfen, was mit den vielen überflüssigen Menschen geschehen soll, nachdem die KI alle notwendigen Produktions- und Entscheidungsprozesse übernommen hat. Allein diese Fragestellung sollte in der Öffentlichkeit alle Alarmglocken angehen lassen. „CDU adé, tut Scheiden weh?“ weiterlesen

Keine Stimme für Brosius-Gersdorf!

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Liebe Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,

am kommenden Freitag, dem 11. Juli, haben Sie eine Entscheidung zu treffen, die richtungsweisend für die weitere Entwicklung unseres Landes ist. Es geht darum, ob die demokratische Verfasstheit unseres Landes, wie sie von den Schöpfern unseres Grundgesetzes entwickelt wurde und Nachkriegsdeutschland – erst der BRD, dann dem vereinten Deutschland – über 70 Jahre zu seinem Vorteil gedient hat, geschützt oder beendet wird.

Es geht um die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern. Auf Vorschlag der SPD sollen das Frau Frauke Brosius-Gersdorf und Frau Ann-Katrin Kaufhold sein. Besonders heikel ist die Ernennung von Brosius-Gersdorf – nicht nur, weil sie mit ihrer Befürwortung eines AfD-Verbots die notwendige Neutralität vermissen lässt. Schlimmer noch ist ihr Bedauern, dass damit die AfD-Anhängerschaft nicht „beseitigt“ wäre.

Aber was sie zur direkten Gefahr für das Grundgesetz macht, ist ihre Befürwortung von Abtreibungen bis zur Geburt. Als Vorsitzende einer Expertenkommission, die für die abgewählte Ampel-Regierung Vorschläge für eine „Liberalisierung“ des Abtreibungsparagrafen entwickeln sollte, hat sie sich indirekt, aber gut erkennbar, für eine Abtreibung bis zum 9. Monat ausgesprochen. Dies ist eine Forderung von Linksradikalen seit über dreißig Jahren. Auf einer Pressekonferenz formuliert Frau Brosius-Gersdorf es so: Ab der 22. Schwangerschaftswoche wäre eine Abtreibung rechtswidrig, der Gesetzgeber dürfe das Verbot strafrechtlich absichern, müsse es aber nicht. Brosius-Gersdorf sollte wissen, dass ein Verbot, das nicht strafbewehrt ist, unwirksam bleibt. „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt“, sagt sie. Wobei offen bleibt, ob sie den Geburtsvorgang meint oder die abgeschlossene Geburt. Das ist eine entscheidende Frage. „Keine Stimme für Brosius-Gersdorf!“ weiterlesen