Von Lothar W. Pawliczak
Mit dem Beschluß der Regierung zum Bundeshaushalt 2023, den sie mit ihrer Regierungsmehrheit im Bundestag durchgewunken hat und zu dem vom Bundesrat kein Einspruch kam, ist klar: Die Bundesregierung muß keine Wahlversprechen erfüllen, sich an keine Gesetze – nichtmal an das Grundgesetz – halten und darf allen Anstand beiseitelassen und sich selbst dafür noch unbegrenzt loben.
Die Erkenntnis, daß Parteien sich nicht an ihre Wahlversprechen halten und sie schamlos brechen, sobald sie an der Regierung sind, ist nicht neu. Spätestens als die CDU/CSU-SPD Koalition unter Frau Merkel eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 durchsetzte, obwohl alle drei Parteien den Wählern versprochen hatten, daß es keine neuen Steuererhöhungen geben wird, müßte jedem Bürger klar sein, daß man sich auf Wahlversprechen nicht verlassen kann. Jedem muß ebenso klar sein, daß die Regierung Gesetze einfach ignorieren kann, und zwar spätestens seit Frau Merkel 2015 alle Bedenken beiseitegewischt hatte und die bis heute anhaltende unkontrollierte Einwanderung von Immigranten unklarer Identität und Herkunft unter dem Vorwand „Asyl“ in Gang gesetzt hat, obwohl das Grundgesetz festlegt, daß niemand Asyl beanspruchen kann, der nach Deutschland über ein sicheres Drittland einreist (Artikel 16a, Ansatz 2, Satz 1 Grundgesetz) und jeder Ausländer, der unerlaubt einreisen will, an der Grenze zurückzuweisen ist (Aufenthaltsgesetz § 15, Absatz 1). „Bürger, wir haben ein Problem!“ weiterlesen