Das Wunder am Zambesi

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Von Hans  Hofmann-Reinecke

Bild: GrahamBould

Der Kollaps der Brücke in Dresden ist ein weiteres Fanal dafür, dass Führungskompetenz und technologischer Professionalismus aus Deutschland verschwinden. Vor 120 Jahren wurde in der „Dritten Welt“ in kürzester Zeit eine Brückenkonstruktion vollendet, wie sie in dieser Geschwindigkeit auch mit den modernen Hilfsmitteln von heute kaum vorstellbar wäre. Irgend etwas konnten die damals, was wir verlernt haben. Und es muss etwas Wichtiges gewesen sein.

Ein unerwartetes Hindernis

Wir waren im südlichen Afrika im Auto unterwegs, als wir auf ein unerwartetes Hindernis stießen, welches das Navi uns verschwiegen hatte: ein riesiger Fluss, mindestens zwei Kilometer breit. Auf dem Bildschirm war die Straße ungestört geradeaus weiter gegangen, die Wirklichkeit war aber anders – das ist ja auch bei größeren Bildschirmen manchmal so. Nach kurzem Dialog mit Ansässigen konnten wir das Rätsel lösen: Es handelte sich um den Zambesi, den zweitgrößten Strom Afrikas. Der fließt 2600 km von Angola über Sambia, Namibia, Zimbabwe und Mosambik in den Indischen Ozean, und der war uns jetzt in die Quere gekommen.

Es gab eine Fähre, aber auch auf der anderen Seite des Stroms trafen wir auf Überraschungen. Man erwartet Zebras oder Antilopen auf Afrikas Straßen, vielleicht einen Elefanten, aber was sich da jetzt abspielte, das war unglaublich. Eine nicht enden wollende Schlange von Tiefladern kam uns über den Horizont entgegen, beladen mit tonnenschweren Kupferplatten. Wir waren jetzt in Sambia unterwegs, und der wichtigste Rohstoff des Landes wird von dort per LKW zum nächstgelegenen Hafen gebracht: da hat man die Wahl zwischen Walvis Bay in Namibia, 2700 km, oder etwas näher, Durban in Südafrika, 2100 km.

Ein Elon Musk des 19. Jahrhunderts

Ja, der afrikanische Kontinent birst vor wertvoller Rohstoffe, aber der Transport zu den Industrieländer ist ein Problem. Vor uns hat das schon jemand anders erkannt: Cecil Rhodes, 1853-1902. Der hat in seinem relativ kurzen Leben sehr viel geschaffen, vielleicht war er ja der Elon Musk des 19. Jahrhunderts. Er plante keine Reise auf den Mars, aber plante die gut 10.000 km lange Eisenbahnlinie „From Cape to Cairo“, von Kapstadt nach Port Said, von Süd nach Nord durch ganz Afrika.

Und auch ihm kam dabei der verdammte  Zambesi in die Quere, der das ganze südliche Afrika vom Rest des Kontinents abschneidet. Das sollte seine Bahnlinie nicht aufhalten, es gibt ja Brücken. Als Brückenbauer hat man nun die Wahl: man sucht im Flusslauf eine Stelle, wo er breit aber flach ist, oder aber das Gegenteil: Schmal, tief und steile Ufer. Letzteres sollte es sein, und da bot sich die Schlucht an, durch die der Fluss unmittelbar nach den Victoria Wasserfällen strömt. Und so lautete Rhodes‘ Anweisung dann: “Baut mir diese Brücke über den Zambesi; dort, wo die Züge die Gischt der Wasserfälle abkriegen wenn sie vorbeifahren.“

Ein anspruchsvolles Viadukt

Es würde ein Viadukt aus Stahlträgern werden, das von einer Firma im Nordosten Englands entworfen, berechnet und gefertigt wurde. Die Teile würden dann per Schiff zum Hafen von Beira in Mozambique transportiert, um dann auf der frisch eröffneten Bahnstrecke von Beira die 1300 km zur Baustelle an den Victoria Fällen gebracht zu werden.

Die Teile mussten in allen Details genau stimmen, was bei der parabelförmigen Geometrie der Brücke einiges an Rechnen erforderte. Was man unbedingt vermeiden wollte war, dass beim Zusammenschrauben im Dschungel jemand feststellte: hoppla, der Träger ist ja eine halben Meter zu lang, und hier fehlt ein ganzes Stück. Immerhin sind in der Brücke 2.500 einzelne Bauteile wie Träger, Fachwerke und andere Strukturelemente verbaut, die zusammen 1000 Tonnen Stahl auf die Waage bringen. Da kann vieles schief gehen.

Um dem vorzubeugen baute man die 200 Meter lange und 100 Meter hohe Struktur gerade man in England zusammen, und stellte sicher, dass alles passte, bevor man die – hoffentlich gut nummerierten – Einzelteile aufs Schiff verlud. Und noch etwas: Damit die Brücke dann auch genau zwischen die steilen Wände der Schlucht des  Zambesi passte, musste man auch die Felswände in England nachbauen. Das waren ja keine glatten Betonplatten sondern chaotische Steinformationen.

Jeder Fehler würde hier viel Zeit und Geld kosten. Der Seeweg – und das war der einzige – von England nach Beira in Mozambique war 15.000 km, egal ob ums Kap der Guten Hoffnung oder den damals schon offenen Suez Kanal. Und von Beira zur Baustelle waren es ja auch noch ein paar Tage.

Was konnten die damals?

Wie lange würde so ein Projekt heute dauern? Die tonnenschweren Stahlteile würden auch heute auf See transportiert, Formalitäten an den Grenzen brauchen ihre Zeit und Kooperation mit den Auftragnehmern vor Ort wäre nicht einfach. Sicherheitsfreigaben durch den TÜV wären erforderlich, sowie Abschätzungen der Einflüsse auf den Klimawandel. Wenn man die ersten Meinungen zur Reparatur der Carolabrücke zum Maßstab nimmt, dann würde man für den Brückenbau im Dschungel vielleicht auf 14 Jahre einplanen.

Tatsächlich dauerte der Bau 14 Monate und die feierliche Eröffnung war am 12.September 1905. Irgend etwas konnten die damals also, was wir heute nicht mehr können, und das muss etwas sehr Wichtiges gewesen sein.

Cecil Rhodes hat diesen Triumph nicht miterlebt, er war 1902 an Lungenentzündung verstorben. Aber er hat der Nachwelt dieses unumstritten ästhetische technische Monument hinterlassen. Eher umstritten ist sein historisches Erbe in Sachen Rhodesien und sein unternehmerischer Nachlass in Form der De Beers Diamond Company.

Auch sein Traum der Eisenbahn von „Cape to Cairo“ wurde nur zu Teilen realisiert. Teile der Strecke sind aber heute noch in Betrieb. Wenn Sie ein Abenteuer suchen, dann gönnen Sie sich doch vielleicht eine Zugfahrt von Kapstadt nach Bulawayo – auf den Schienen von Cecil Rhodes.

Dieser Artikel erscheint auch im Blog des Autors Think-Again. Der Bestseller Grün und Dumm, und andere seiner Bücher, sind bei Amazon erhältlich.

ISS: Rückflug verschiebt sich

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Von Hans Hofmann-Reinecke

Am 6. Juni diesen Jahres waren Butch Wilmore und Suni Williams an Bord des Boeing Starliners zur ISS geflogen, um eine Woche dort zu verbringen. Jetzt verschiebt sich der Rückflug aus technischen Gründen etwas, und man wird wohl auch ein anderes Verkehrsmittel benutzen müssen: den Crew Dragon von Boeings Erzfeind Space X. Neuer Termin für die Heimreise ist jetzt Februar 2025.

Nichts für schwache Nerven

Das Projekt der Internationale Raumstation ISS wurde 1998 gestartet und von da an fortlaufend aus unterschiedlichen Modulen zusammengesetzt und erweitert. Das Konstrukt hat heute eine Ausdehnung von etwa 100 Metern, wobei die riesigen Solarpanels wesentlich zu diesen Dimensionen beitragen. Dafür liefern die immerhin 100 Kilowatt, unabhängig vom Wetter, aber nicht unabhängig von Tag und Nacht. Die dauern hier oben jeweils 45 Minuten, nach anderthalb Stunden ist man also einmal um die Erde rum. Die Flughöhe beträgt 400 km, da herrscht  schon fast völliges Vakuum. Zum Mond wäre es übrigens 1000 mal so weit.

Seit anno 2000 ist die ISS permanent bewohnt. Es gibt Platz für maximal 10 Personen, allerdings nur in Ausnahmefällen, etwa beim Wechsel der Besatzung. Sauerstoff wird durch Elektrolyse von Wasser in seine Bestandteile H2 und O2 gewonnen, Strom dafür hat man ja genug. Und woher kommt das Wasser? Dafür gibt es auf der ISS einen  total geschlossenen Kreislauf, kein Tropfen geht verloren. So ist das Leben im Weltraum. Hin und wieder, so alle zwei oder drei Monate kommt auch Nachschub per Weltraumfrachter, und da ist dann auch frisches Wasser dabei; ja, und auf dem Rückflug werden dann auch die verschiedenfarbigen Müllsäcke mit zurück zur Erde gebracht..

Per „Uber“ zur ISS

Die  Versorgungsflüge sind meist  unbemannt und werden nicht nur von USA und Russland durchgeführt, sondern auch von anderen ISS-Partnerstaaten. Bemannte Flüge sind hinsichtlich Sicherheit und wegen der notwendigen Life Support Systeme wesentlich anspruchsvoller. Die Russen haben dafür ihre Soyuz Vehikel im Einsatz, die Amerikaner benutzten bis 2011 das Space Shuttle. Insgesamt wurden bis heute einige hundert Flüge zur ISS durchgeführt.

2011, nach dem Ende des Shuttle Programms, hatten die USA kein eigenes Transportsystem mehr und mussten quasi „Uber“-Dienste der Russen in Anspruch nehmen. Diese Anhängigkeit war auf die Dauer nicht akzeptabel und so beauftragte NASA 2014 die Firmen Boeing und SpaceX parallel mit der Entwicklung neuer Raumfahrzeuge. SpaceX erhielt 2,6 Milliarden US-Dollar für die Entwicklung des „Crew Dragon“ und Boeing sollte für 4,2 Milliarden den Starliner bauen. Im Mai 2020 war dann der „Crew Dragon“ vom SpaceX einsatzbereit und hat seither ein Dutzend Flüge absolviert.

Die Entwicklung des Starliners, der ursprünglich 2017 zur Verfügung stehen sollte, verzögerte sich dramatisch, und auch das Budget wurde erheblich überschritten. Der erste erfolgreiche, unbemannte Flug im Orbit fand dann endlich im Mai 2022 statt.

Unbemannt zurück zur Erde

2024 war es dann so weit, dass man der Starliner-Kapsel auch menschliche Wesen anvertrauen konnte. Am 6. Juni traten die Astronauten Butch Wilmore und Suni Williams die Reise zur ISS an. Andocken und Umzug in die Station waren zwar problemlos, aber sie beobachteten währen der Annäherung gewisse Anomalitäten mit den Düsen für Antrieb und Lagekontrolle. Und so kam die NASA zu dem Schluss, dass es zu riskant wäre, diesen Starliner auch für den Rückflug zu benutzen. Man würde die Kapsel unbemannt und ferngesteuert zur Erde zurückholen, und die Besatzung müsste auf den nächsten Transfer warten – der ist jetzt für Februar 2025 vorgesehen, per „Dragon“ von SpaceX.

Für Boeings Renommée ist das natürlich eine Katastrophe. Nach den diversen Unfällen mit der 737 und auch Problemen mit anderen Modellen ist das Prestige der ehemaligen Nummer Eins der Luftfahrtindustrie ohnehin schon am Boden. Und so versuchte Boeing die NASA zu überzeugen, dass der Rückflug des Starliners samt Besatzung durchaus zu verantworten wäre. NASA wiederum leidet immer noch unter den verheerenden Abstürzen der Shuttles Challenger und Columbia und betreibt jetzt ein möglicherweise übertriebenes Risikomanagement. Als Auftraggeber hat sich NASA natürlich durchgesetzt.

Wenn man bedenkt, dass es NASA einst gelungen war, innerhalb von 10 Jahren das Apollo Programm mit sechs unfallfreien Mondlandungen zu verwirklichen, und dass Boeing vor zwei Generationen Flugzeuge entwickelte, deren Silhouetten noch heute fast unverändert den Himmel bevölkern, dann kann man der Frage nicht ausweichen: „Was konnten die damals, was wir heute nicht mehr können?“ Und man muss bedenken, dass die damals weder Computer zur Verfügung hatten noch Ingenieurinnen.

Dieser Artikel erscheint auch  im Blog des Autors Think-Again. Der Bestseller Grün und Dumm, und andere seiner Bücher, sind bei Amazon erhältlich.

Warum Rückführungen (Abschiebungen) von illegal eingereisten Straftätern oft scheitern

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Von Peter Schewe

Messerattacken von sich illegal aufhaltenden Migranten auf wehrlose Bürger gehören inzwischen zum Alltag in Deutschland, nicht jede findet mehr den Weg in die überregionalen Nachrichten. Die allgemeine Unsicherheit wächst, man meidet Volksfeste und andere Massenzusammenkünfte.

Im Mittagsgespräch des BR 2 äußerte eine Hörerin einen überraschenden Vergleich. Sie meinte, dass das Schutzbedürfnis straffällig gewordener Geflüchteter höher bewertet wird, als das Schutzbedürfnis der eigenen Bevölkerung. Auf diesen in sich schlüssigen Widerspruch blieben sowohl der Moderator als auch der hinzugezogene ‚Experte‘ eine Antwort schuldig.

Die Hörerin brachte es auf den Punkt: Droht einem hier straffällig gewordenen Geflüchteten in seinem Herkunftsland eine unmenschliche Behandlung, sei es weil er dort per Haftbefehl gesucht, oder wegen seiner geschlechtlichen Orientierung verfolgt oder sonst wie bedroht ist, wird er nicht abgeschoben, sondern erhält einen Schutzstatus in Form von Duldung oder Asyl. Die von ihm ausgehende Bedrohung der Bevölkerung hierzulande, sei es durch islamische Radikalisierung, Drogenkriminalität, Diebstahl oder sexualisierte Gewalt wird geringer bewertet, als seine Sicherheit anderswo. „Warum Rückführungen (Abschiebungen) von illegal eingereisten Straftätern oft scheitern“ weiterlesen

Wichtiges Signal von Hans-Georg Maaßen für Wahlkampf in Thüringen und Sachsen

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von Anonym

Gestern hat Hans-Georg Maaßen auf der social media Plattform X (früher Twitter) ein Bild von einem Treffen von sich mit der AfD Ko-Vorsitzenden Alice Weidel gepostet.

Das ist das richtige Signal für den 1. September für Thüringen und Sachsen! Und ein sehr wichtiges dazu.

Und das ist die Hauptbotschaft: Schluss mit den elenden Kontakt- und Denksperren!

Deutschland ist in einer tiefen, selbst verursachten politischen Krise, im Bereich Migration und Sicherheit, im Bereich Energie und Industrie, im Bereich überbordende Steuern, Bürokratie und Sozialleistungskorruption.

Das Bild Weidel-Maaßen sendet das richtige Signal: Es geht darum, endlich über die Probleme und die Lösungen zu reden und nicht darüber, wer wen nicht treffen darf, wer mit wem nicht kooperieren darf.

„Wichtiges Signal von Hans-Georg Maaßen für Wahlkampf in Thüringen und Sachsen“ weiterlesen

Damit die Statistik stimmt – wie man Statistiken anpasst

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Von Peter Schewe

Am 09.August 2024 titelt die Mittelbayerische Zeitung (MZ) auf ihrer Regensburgseite:

“Rechte Gewalt: Wie groß ist das Dunkelfeld?“

Der bayerische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 zählt 52 rechtsextreme Straftaten für ganz Bayern. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz meldet für 2024 nur eine einstellige Anzahl von rassistisch motivierten Straftaten in der Stadt und im Landkreis Regensburg. In der Stadt lägen die Zahlen der letzten zehn Jahre in einem sehr niedrigen einstelligen Bereich. Soweit die Statistik der Polizei.

Es gibt Leute, für die dieser Zustand offenbar äußerst unbefriedigend ist und sich anbieten, diesem ‚Missstand‘ abzuhelfen. Es ist der Verein „Beratung, Unterstützung, Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt“, kurz BUD e.V., nicht zu verwechseln mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz). Dieser mit öffentlichen Geldern geförderte Verein will nach Nürnberg und Augsburg nun auch in Regensburg dafür sorgen, dass die Statistik ‚stimmt‘, denn man geht davon aus, dass die Polizei „zu wenige Taten als rechtsextrem einstuft“, so der Sprecher des Vereins. Und nicht alle Straftaten werden „wegen Hemmnissen“ bei der Polizei angezeigt.

Erst wenn ein Team dieses Vereins vor Ort ist und Betroffenen ärztliche bzw. psychologische Hilfe vermittelt und sie ermuntert, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, wird sich das ändern. „Das Angebot ist kostenlos, vertraulich, falls gewünscht anonym, läuft telefonisch, per App oder vor Ort und agiert parteiisch im Sinne der Betroffenen“, so der BUD-Sprecher.

Und was sagt die Stadtverwaltung dazu? „Die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Regensburg begrüßt es sehr, dass der BUD Bayern einen Standort in Regensburg aufbaut und für Betroffene rechter Gewalt nun auch vor Ort ein unabhängiges und psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung steht“, so die Sprecherin der Stadt. „Damit die Statistik stimmt – wie man Statistiken anpasst“ weiterlesen

Ohne Kernkraft kein Wohlstand

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Von Ulrich Thurmann

Ökologisch, ökonomisch und sicherheitstechnisch spricht alles für Kernkraftwerke als bevorzugte Stromerzeugungsquelle. Sie sind die Basis für einen Industriestandort. Ihre Abschaffung vernichtet den Industriestandort und damit den Wohlstand. Wer Kernkraftwerke stilllegt, will genau das.

Die Innenpolitik Deutschlands ist seit sechs Jahrzehnten zunehmend geprägt durch den Kampf politischer Gruppen gegen die Kernenergie. Mit der Stilllegung der letzten drei Anlagen vor einem Jahr haben sie ihr Ziel erreicht. Der Niedergang Deutschlands ist damit fest auf die Bahn gesetzt. Im Nachfolgenden möchte ich auf der Basis persönlichen Erlebens darstellen, wie sich dieser Vorgang in Hessen abspielte. Man muss sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass diese Entwicklung von Anfang an langfristig geplant war und konsequent verfolgt wurde.

In den 60er Jahren tauchten immer mehr Demonstranten in der Bundesrepublik auf, die mit „Ho-Ho-Ho-Tschi-Min“-Rufen und der roten „Mao-Bibel“ in der Hand die Zerstörung der Kultur, des Wohlstandes und des Rechtsstaats forderten. Die ersten Ansätze hatte ich schon 1958 an der Freien Universität Berlin bei Diskussionen des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes SDS erlebt, zu denen ich aus Neugier ging. Diese Leute wurden von den Bürgern nicht ernst genommen. Es wurde für unmöglich gehalten, dass junge Leute, die den Kommunismus in seiner praktischen Auswirkung nicht erlebt hatten, mit ihrer Anpreisung maoistischer Unterdrückungs- und Ausbeutungsmethoden politischen Erfolg haben könnten.

Aber sie hatten ihn. Schritt für Schritt verschafften sie sich Aufmerksamkeit – sogar durch politische Morde. Es wurde allmählich klar, dass die Aktivitäten zur Zerstörung der oben genannten Werte einem einheitlichen Plan folgten. Es wurde auch klar, dass die Zerstörung der Kernenergie die Hauptmethode zur Zerstörung des Wohlstands war. Damit wurden scheinbar disparate Ereignisse zu Schritten in immer nur eine Richtung. Im Einzelnen:

1970 wurde ich von Wirtschaftsminister Rudi Arndt SPD zum ersten Referenten für Energiepolitik in einem Wirtschaftsministerium in Deutschland ernannt. Damals war die SPD voll auf Kernkraftkurs. Ich war als Vertreter des Landes bei den Beratungen der SPD-Oberbürgermeister von Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Offenbach und Hanau zugegen, die in einer Energiewirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Main EWAG ein gemeinsames Kernkraftwerk planten.

Im Laufe der siebziger Jahre änderte sich die Haltung der SPD zur Kernkraft. Kommunistische bis maoistische Kader drehten zuerst die linke südhessische SPD um und entmachteten dann die konservative nord-hessische SPD. Die Landesregierung schickte mich zu zahlreichen Veranstaltungen zur Kernenergie, zu denen sich die Politiker nicht selbst trauten. Die SPD schürte alle möglichen Ängste gegen die Kernenergie, die Presse schloss sich an – ich hatte einen schweren Stand und wurde in der Öffentlichkeit zum Feind der Bevölkerung und Freund der Großindustrie.

Im Wirtschaftsministerium wurde 1977 die Stelle des Leiters der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde frei. Ich sprach mit den außer mir in Betracht kommenden Kollegen. Keiner von uns wollte sich bewerben. Der Stuhl war zu heiß. Schließlich nutzte Wirtschaftsminister Heinz Herbert Karry (FDP) meinen Urlaub und ernannte mich in Abwesenheit, ohne vorher mit mir zu sprechen. Ich nahm die Herausforderung an und bearbeitete mit meinen Kollegen die Genehmigungsverfahren für die Kernkraftwerke Biblis A, B, C und Borken, für die Hanauer Brennelementefabriken Alkem, Nukem, RBU und HOBEG und für eine deutsche Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente. Alles Verwaltungsverfahren, die in Medien und Politik täglich hohe Aufmerksamkeit fanden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungstermine fanden unter starkem Polizeiaufwand statt. Glücklicherweise kam es dabei nicht zum Äußersten. Bei dem gleichzeitigen Bau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens wurden zwei Polizisten erschossen.

1981 wurde mein Minister Karry erschossen. Die Täter sind bis heute unbekannt. Die Tatwaffe fand sich in einem Auto, das auf Joschka Fischer von den Grünen zugelassen war. Er hatte mit der Tat nichts zu tun, er hatte das Auto einem Freund geliehen. Die Polizei fand auf einer Liste meinen Namen, so dass ich mit Familie für Jahre unter Polizeischutz gestellt wurde. Das Genehmigungsverfahren für eine deutsche Wiederauf-arbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente wurde nach der Ermordung des Ministers in Hessen nicht weiterverfolgt. Dieses Ziel war erreicht.

1982 wurde nach jahrelanger Bearbeitung im Genehmigungsverfahren Biblis C die Genehmigungsreife erreicht. Die unterschriftsreife Genehmigungsurkunde wurde gemäß einer Zuständigkeitsverordnung dem hessischen Innen- und dem Sozialminister zur Mitzeichnung zugesandt. Während der Innenminister mitzeichnete, lehnte Sozialminister Karl Schneider SPD ohne Begründung ab. Die nach jahrelanger Arbeit der Industrie, der Gutachter und der Behörden erreichte positive Beendigung des Verfahrens, die viele Millionen gekostet hatte, wurde ohne Begründung gegenstandslos gemacht. Der hessischen und der rheinland-pfälzischen Industrie wurde von der SPD die preiswerte Versorgung mit Grundlaststrom verweigert. Auch dieses Ziel war erreicht.

Unsere Arbeit war aber nicht umsonst. Die überregionalen Stromversorger und die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden von Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern hatten sich vor Jahren aus Rationalisierungsgründen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, in der die vier modernsten, größten und sichersten Kernkraftwerke der Welt in einem „Konvoi“ gleichzeitig und zeichnungsgleich von den einen geplant und von den anderen geprüft wurden. Das ging gegen den bisherigen Spieltrieb der Ingenieure, von denen in früheren Fällen jeder seine eigene Anlage konstruiert hatte, was die Genehmigungsverfahren natürlich verlängerte und verteuerte.

Zum Leiter des Konvoi-Genehmigungsverbundes wurde ich bestimmt, weil mein Projekt Biblis C am weitesten fortgeschritten war und die anderen drei Bundesländer die bereits erreichten Ergebnisse übernehmen konnten. Diese drei Anlagen wurden dann auch gebaut und waren vier Jahrzehnte lang das Rückgrat der deutschen Industriestromversorgung – bis sie 2023 von SPD, Grünen und FDP mutwillig abgeschaltet wurden, obwohl sie extrem preisgünstig und unabhängig von Umweltbedingungen Grundlaststrom produzierten. Ich bin stolz darauf, dass ich mit meinen Kollegen damit vor vierzig Jahren die Industriestromversorgung in Deutschland noch weit über meine Pensionierung hinaus sichern konnte. 2023 wurde dann allerdings von SPD, Grünen und FDP das letzte Ziel auf dem jahrzehntelangen Weg zur Vernichtung einer sicheren und preiswerten Stromversorgung erreicht.

Die SPD war hoch verärgert, dass ich mit meinen Kollegen die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren auch nach der Ermordung von Karry pflichtgemäß weiterführte. Das musste verhindert werden. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen ASJ im hessischen Justizministerium fand die Lösung: man lege die atomrechtliche Genehmigungsbehörde still – und damit Biblis A und B und die vier Brennelementefabriken in Hanau. Als Instrument hierfür wählten sie das Strafrecht. Es galt etwas zu finden, dass ein Strafgericht überzeugen konnte. Ende 1984 ging eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau ein. Sie bezog sich auf eine Rechtsfrage des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Ich will hier nicht in die Einzelheiten gehen. Wichtig war, daß die Zustellung der von der Staatsanwaltschaft Hanau verfertigten Anklageschrift gegen mich und vier weitere an das Gericht nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens durch die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Hanau führte. Die Anklage war nicht schlüssig.

Die Landesregierung von SPD und Grünen unter Holger Börner und Joschka Fischer wusste sich Rat – es wurde einfach gegen das Grundgesetz eine Zweite Große Strafkammer in Hanau als Sondergericht speziell für diesen Prozess eingerichtet. Auch diese Kammer zögerte.

Zwischenzeitlich hatte ich entdeckt, dass die hunderte Seiten Behördenakten, die den weit überwiegenden Inhalt der Anklageschrift ausmachten, durchweg von den beiden Staatsanwälten zu Lasten der Angeklagten textlich gefälscht wiedergegeben wurden. Urkundenfälschung und Prozeßbetrug im höchsten Maße durch Justizbeamte! Ich stellte mit einer ebenfalls angeklagten Kollegin die zahlreichen Nachweise in einer Dokumentation zusammen und gab sie kurz vor der Landtagswahl 1987 beim Justizministerium ab. Am Tage nach der Landtagswahl eröffnete die neue Zweite Große Strafkammer das Hauptverfahren. Es sollte wohl vermieden werden, dass die CDU, die die Wahl gewonnen hatte, die Staatsanwaltschaft anwies, die Anklage schnell noch zurückzuziehen. Ende 1987 endete unser Strafverfahren, das über zahlreiche Monate die Öffentlichkeit beschäftigte und uns angeklagten Beamten unzählige Verunglimpfungen einbrachte, mit den zu erwartenden Freisprüchen. Einer der beiden fälschenden Staatsanwälte wurde anschließend befördert. Die durch den Prozess herbeigesehnte Stilllegung der Nuklearanlagen in Hessen nach einer Verurteilung der Beamten fand nicht statt. Die Hanauer Nuklearbetriebe allerdings haben dann einige Jahre später durch eigenes Verhalten im Zusammenhang mit dem Umgang mit nuklearen Reststoffen ihren Niedergang selbst bewirkt.

Zwei Jahrzehnte später übernahm die CDU die Führung der wohlstands- und damit kernenergiefeindlichen Parteien. Während SPD und Grüne sich noch mit indirekten (und rechtswidrigen) Methoden der Kernenergiebekämpfung zufriedengegeben hatten, war Kanzlerin Merkel aus härterem Holz. Die CDU machte bei erster Gelegenheit Nägel mit Köpfen. Der Jahrtausend-Tsunami 2011 in Japan war das Ereignis, das hohe öffentliche Erregung auslöste, während dessen ein rechtswidriger Gewaltakt nicht die verdiente Beachtung finden würde. Die Naturkatastrophe zog auch das Kernkraftwerk Fukushima in Mitleidenschaft. Während die Grüne Claudia Roth mit ihrer sofortigen Lüge („durch die Kernkraftwerkskatastrophe in Fukushima starben 15.000 Menschen“) bei Millionen Bürgern den Eindruck erweckte, der in vielen Köpfen noch heute festsitzt, trotz der Tatsache, dass durch die Reaktoren niemand starb, nutzte die CDU die Verwirrung und absichtliche Täuschung der Bevölkerung zur Stilllegung der Kernkraftwerke Biblis A und B.

Sofort nach der Naturkatastrophe von Fukushima trafen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Umweltminister Norbert Röttgen mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und seiner Umweltministerin Lucia Puttrich (alle CDU). Sie beschlossen die sofortige Ausserbetriebnahme von Biblis A und B. Puttrich war nach dem Atomrecht örtlich zuständig, Röttgen war als Bundesumweltminister im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung gegenüber der hessischen Ministerin weisungsbefugt. Die beiden Regierungschefs hätten die Pflicht gehabt, ihre Minister von rechtswidrigen Handlungen abzuhalten bzw. sie zu korrigieren.

Zur Vorbereitung der Besprechung hatten die langjährig zuständigen Fachbeamten von Bund und Land auf die Sach- und Rechtslage nach Fukushima hingewiesen – besonders zu der Frage, ob hieraus Konsequenzen für Biblis A und B zu folgern wären. Sie kamen übereinstimmend zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall war. Erdbeben und Tsunamis wie in Japan waren in Biblis als Ergebnis der gründlichen Prüfungen in den Genehmigungsverfahren nicht zu befürchten. Eine Abschaltung wäre rechtswidrig. Die Bundeskanzlerin als ausgebildete Naturwissenschaftlerin, kümmerte das nicht. Sie sorgte dafür, dass diesen zuständigen Beamten mit sofortiger Wirkung die Bearbeitung entzogen wurde. Dieser Vorgang erinnert an die disziplinarrechtliche Verfolgung des Beamten Kohn im Bundesinnenministerium, der 2020 gleich zu Beginn von Corona im Rahmen seiner Zuständigkeit eine fachliche Stellungnahme zu Corona abgegeben hatte – er wurde von Bundesinnenminister Seehofer CSU sofort des Dienstes enthoben.

Die anderen Anwesenden setzten der Bundeskanzlerin keinen wirksamen Widerstand entgegen. Die von der hessischen CDU vollzogene Entscheidung der Bundeskanzlerin war rein politisch begründet, Sach- und Rechtsfragen spielten keine Rolle. Wie alle anderen verfassungswidrigen Entscheidungen der Bundeskanzlerin war auch diese „alternativlos“, d.h. sie verweigerte sich der Amtspflicht, alles zu prüfen und unter den sich ergebenden Alternativen nach Rechtskriterien zu entscheiden. Über Rechtsfragen wurde in dieser Besprechung überhaupt nicht gesprochen. Es handelte sich um einen Fall von Rechtsbeugung. Ich  empfehle die Lektüre des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.02.2013 (bestätigt vom Bundesverwaltungsgericht), das in seinen Feststellungen sehr deutlich ist, das aber in den Medien keine nennenswerte Beachtung finden sollte. Jedenfalls war ein weiteres Ziel erreicht.

Heute ist die Situation so, dass eine Vermeidung des endgültigen Abgleitens der deutschen Industrie in die Bedeutungslosigkeit nur durch eine sofortige grundsätzliche und kraftvolle Umkehr der Haltung der CDU erreicht werden könnte. Die herumeiernden Äußerungen des derzeitigen CDU-Vorsitzenden Merz lassen allerdings nicht darauf schließen, dass dieser wichtigste Schritt zur Rettung des Wohlstandes in Deutschland ein ernstgenommenes Ziel der CDU ist. Es scheint, wie unter Merkel, allein um die Macht zu gehen – egal mit wem und egal was dabei kaputtgeht. Mit den offenbar in Aussicht genommenen Koalitionspartnern ist jedenfalls eine Wiederherstellung der Kernenergie und damit des Wohlstands der Deutschen nicht machbar. Das alte Ziel der Maoisten der Zerstörung der deutschen Industrie und damit des deutschen Wohlstands wäre mit der entscheidenden Hilfe der CDU endlich erreicht.

Der Autor Ulrich Thurmann war u.a. Staatsekretär. Er hat seine Erfahrungen mit den Politikern in einem Buch „Vom Gebrauch des Staates“ niedergelegt. Ein Exemplar kann beim Autor angefordert werden: thurmann.walluf@t-online.de

Wie funktionieren Klimamodelle?

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Von Peter Schewe

Die Modellierung des Klimas ist die Grundlage für alle Prognosen über dessen künftige Entwicklungen, vor allem der Temperaturentwicklung und des Anstieges des Meeresspiegels. Abgeleitet davon werden dann alle Arten von Untergangsszenarien prognostiziert und Maßnahmen zu deren Vermeidung entworfen.

Wie und mit welchen Voraussetzungen funktionieren aber derartige Rechenmodelle? Ich will versuchen, darauf eine allgemeinverständliche Antwort zu geben. Ich bin weder Mathematiker noch Klimatologe, kenne mich aber als Baustatiker mit der Modellbildung statischer Systeme und Strukturen aus.

Überall dort, wo ein komplexes System, etwa die Tragstruktur eines Gebäudes, eines Fahrzeuges oder einer Maschine zu berechnen ist, bedient man sich der Methode der finiten Elemente (FEM). Dazu wird die Struktur in eine endliche Zahl möglichst vieler, kleiner Elemente zerlegt und jedem dieser Elemente werden Eigenschaften zugeordnet. Das wären z.B. die Materialkennwerte wie Plastizität, Elastizität, die Geometrie (Dicke, Wölbung u.ä.). „Wie funktionieren Klimamodelle?“ weiterlesen

Volksentscheid statt Bürgerrat

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Von Hermann Krämer
 

Am 14.3.2024 hat der Bundestag erstmals über Empfehlungen eines sogenannten Bürgerrats debattiert (vgl. Plenarprotokoll 20/157 S. 20067). Hierbei wurde auch über die Notwendigkeit einer solchen Konstruktion gestritten.

Mit der Stabsstelle für Bürgerräte zur Organisation der Ratlosigkeit des Parlaments wird nach dem Bundestag auch die Bundestagsverwaltung weiter aufgebläht. Organisatorisch wäre die Stabsstelle wohl besser als eine Abteilung „Opium fürs Volk“ unter Lauterbachs Gesundheitsministerium „untergebracht“(vgl. Zur Problematik Bürgerrat gerne meinen kritischen Beitrag „Rat“ vom 24.7.2023).
Im Bundeshaushalt 2023 standen drei Millionen Euro für die Durchführung des Bürgerrats zur Verfügung. Viel Geld und Aufmerksamkeit für 160 zusammengewürfelte Personen. Tatsächlich teilgenommen bei der Abstimmung des Bürgerrates über seine Empfehlungen (Bürgergutachten) haben letztlich nur 113 Bürger*Innen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10300, S.28ff).

Eine unmittelbare Bürgerbeteiligung durch einen Volksentscheid scheut der Bundestag bisher. Vermutlich fühlt er sich dann in seiner repräsentativen Würde angekratzt. Zu Unrecht schauen wir aktuell mit so kritisch bevormundendem Blick auf die Neuen Bundesländer. In den neuen Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen hat es bereits vor der Verabschiedung ihrer Landesverfassungen nach der Wende singuläre Fälle einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung gegeben. So gab der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags zum Entwurf der Landesverfassung den Bürgern Thüringens Gelegenheit, gegenüber dem Landtag zu dem Verfassungsentwurf Stellung zu nehmen; dazu wurde der Entwurf als Zeitungsbeilage in einer Auflage von 800 000 Stück veröffentlicht. Der Ertrag waren knapp 400 Stellungnahmen mit ca. 3000 Einzelanregungen. Sie wurden im Ausschuss erörtert und teilweise – wenn auch nur in geringem Umfang – aufgegriffen (vgl. Joachim Linck „Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren“, Zeitschrift für Gesetzgebung“ 2004, S.137ff). Folgerichtig enthält die Thüringer Landesverfassung einen fundierten Artikel 82 „ Volksbegehren und Volksentscheid“.

Volksentscheide und Volksbegehren müssen ebenso im Grundgesetz stärker aufgenommen werden. Das Volk muß Dampf ablassen können, bevor der Kessel überkocht. Seit den Anregungen von Professor Dr. Linck, Landtagsdirektor a.D. in Thüringen, mit Gastvorträgen zur Demokratie in Russland, der Ukraine und China sind schon 20 Jahre vergangen. Zuviel Rücksicht auf zu viele Abgeordnete muß im Deutschen Bundestag genommen werden. Politiker*Innen verdienen unser geschätztes Vertrauen, Parteien wirken unabdingbar bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das Volk als Souverän jedoch mit einem Bürgerrat zu betütteln, verkennt die von ihm ausgehende Staatsgewalt. „Wir sind das Volk“ hat es ganz einfach im Kuli:

Wahlrechtsreform verlangen:
Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Grundgesetz verbindlich festlegen:
598 = 333 Wahlkreise und 265 Listenmandate

 

ist die Lösung.

 

Energiewende – Jetzt in einfacher Sprache

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Von Hans Hofmann-Reinecke

Wir haben eine Regierung. Die ist mächtig und darf machen, was sie will. Die macht auch Klimapolitik. Klimapolitik ist aber schlecht, weil sie uns schadet. Das müssen wir den Männern und Frauen in der Regierung sagen. Wir sagen das in einfacher Sprache, damit sie uns verstehen.

1.

Die Autos auf der Straße und die Fabriken machen viel böses Gas. Das kann man nicht sehen und nicht riechen. Es ist anders als Dampf und Rauch, der aus dem Schornstein kommt. Das Gas ist schuld, dass es auf der Welt immer wärmer wird. Bald wird es so warm, dass wir alle sterben müssen. Das haben Männer in Amerika gesagt. Deswegen dürfen wir kein Gas mehr machen, oder nur noch ganz wenig.

2.

Der Strom für unsere Fernseher und Lampen kommt aus einer Fabrik. Da wird Strom aus Kohle gemacht. Dabei entsteht viel böses Gas. Darum haben die Leute in der Regierung das verboten. Die haben auch andere Kraftwerke verboten, die kein böses Gas machen. Das sind die Anton Kraftwerke, oder so.  Die sind auch böse. Die sind so schlimm, dass man sie kaputt gemacht hat. Die Männer, denen die gehört haben, kriegen dafür viel Geld, damit sie nicht traurig sind.

Unser Strom kommt jetzt aus Windmühlen. Die drehen eine elektrische Maschine, die den Strom macht. Die Windmühlen machen kein böses Gas. Das ist gut. Aber manchmal gibt es keinen Wind. Das ist nicht gut. Man kann auch Strom aus Sonnenschein machen. Dazu werden auf die Felder viele schwarze Platten gelegt. Auch die machen Strom ohne böses Gas. Aber wenn Wolken da sind und nachts bringen sie nichts. „Energiewende – Jetzt in einfacher Sprache“ weiterlesen

Wozu EU: der anhängliche Deckel

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Von Peter Schewe

Die jüngste uns von der EU bescherte Errungenschaft ist der ‚anhängliche Deckel‘. Milchpacks, Plasteflaschen u.ä. kann man ohne Hilfsmittel nicht mehr vom lästigen Deckelanhängsel befreien. Sowohl beim Ausgießen wie auch beim Trinken aus der Flasche, immer ist dieser dämliche Deckel im Wege. Milch wird verschüttet, Wasser rinnt am Kinn hinunter und durchnässt Hemd und Hose. Schon das erstmalige Öffnen erfordert Kräfte, über die nicht jeder verfügt.

Deshalb gehören jetzt eine Rohrzange und ein Querschneider bei uns zur Küchenausstattung. Erstere um den Deckel zu öffnen und letzterer um den Deckel abzuknipsen, was wahrscheinlich strengstens verboten ist.

Die seligen Zeiten, wo man den „Nippel durch die Lasche zieh‘n und mit der Kurbel ganz nach oben dreh’n“ konnte, sind endgültig passé. Stattdessen Flaschen, die sich nur mit schwerem Gerät und Schrumpffolien, die sich nur noch brutal mit dem Messer öffnen lassen.

Wer nur denkt sich solche hirnrissigen Regelungen aus? Haben Europaparlamentarier nichts Wichtigeres zu tun, als uns Bürger die täglichen Verrichtungen zu erschweren? Für wie blöd hält man seine Bürger, wenn man glaubt, sie mit solchen Maßnahmen zu dem erziehen zu können, was man Umweltbewusstsein nennt. Was mich besonders ärgert, ist diese dahinter stehende  Art der Erziehung und Bevormundung: Wer nicht hören will muss fühlen! „Wozu EU: der anhängliche Deckel“ weiterlesen