Immer lauter wird der Ruf von Politikern nach einem orwellschen Wahrheitsministerium, neudeutsch genannt Abwehrzentrum gegen Desinformation. Gestern Abend wurde SPD-Bundestagsfraktionschef Oppermann in der Tagesschau mit der Forderung zitiert, gegen „Falschmeldungen Regelungen bei den großen Plattformen“ im Internet einzuführen.
Oppermann sollte besser bei den Öffentlich-Rechtlichen, die unter der Aufsicht der Politik stehen und die den Auftrag haben, den Bürgern Wissen über die demokratischen Institutionen und Verfahren zu vermitteln, nach dem Rechten sehen.
Denn einen Beitrag weiter hat die Tagesschau eine gravierende Desinformation an Millionen Fernsehzuschauer verbreitet.
Als Reaktion auf den Austritt von Erika Steinbach aus der CDU, forderte Manfred Pentz, Generalsekretär der CDU Hessen, dass Steinbach ihr Bundestagsmandat zurückgeben sollte „das sie von der CDU erhalten hat.“
Ob der Landtagsabgeordnete Pentz tatsächlich nicht weiß, dass er sein Mandat von den Wählern erhalten hat und nicht von seiner Partei, oder ob er wider besseres Wissen diese Forderung erhoben hat, ist nebensächlich. Sie zeigt auf jeden Fall, wie weit sich unsere Volksvertreter vom Grundgesetz entfernt haben. Mit ihnen die Journalisten, die so etwas senden, entweder auch aus Unwissenheit, oder weil sie Widerspruch gegen die Anmaßung der Politik nicht wagen.
Erika Steinbach, die in ihrem Wahlkreis direkt gewählt wurde, ist nur ihren Wählern und ihrem Gewissen verpflichtet und nicht der CDU. Die Wähler, nicht die CDU, haben ihr das Mandat erteilt. Wenn ein CDU-Politiker den Eindruck erweckt, seine Partei würde Mandate vergeben, so ist das ein Angriff auf das Grundgesetz und auf das Parteiengesetz. Zur Erinnerung Art 38 GG: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.”
Als Generalsekretär hat sich Pentz untragbar gemacht. Ob er der richtige Landtagsabgeordnete für sie ist, müssen seine Wähler entscheiden.