Erinnert sich noch jemand an die Zeit, als Bundeskanzler Helmut Kohl bei linken Demonstrationen munter „Kohl, du Birne“ genannt wurde? Nicht ein einziger Strafantrag ist damals gestellt worden. Mehr noch, hätte man dem Alt-Kanzler gesagt, dass eines Tages in Frank-Walter Steinmeiers besten Deutschland aller Zeiten Politiker Regierungskritiker mit Strafanzeigen verfolgen würden, hätte Kohl, der ein wirklicher Demokrat war, das nicht geglaubt. Noch weniger, dass es schon zu einem Geschäftsmodell geworden ist, dass Aktivisten das Netz nach kritischen Bemerkungen über Politiker durchsuchen, die Kritisierten dann Strafanträge stellen und sich anschließend mit den Aktivisten das Bußgeld teilen. Kohl hätte auch nicht geglaubt, dass wieder eine parteiische Justiz entstehen könnte, die meint, „Haltung“ zeigen zu müssen, statt rechtsstaatlich zu handeln.
Wir haben es inzwischen mit Staatsanwaltschaften zu tun, die auf Antrag von Ministern wie Robert Habeck Hausdurchsuchungen ansetzen, weil jemand ein Meme, auf dem Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird, geteilt hat. Übrigens kursierte vorher in deutschen Netzen ein fast identisches Meme, in dem Donald Trump als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, sehr zum Amüsement der Linken, die jetzt empört sind und in der Kopie „Volksverhetzung“ sehen. Auch die Staatsanwaltschaft will einen Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung erkennen. Als der angeordnete Besuch der Polizei um 6 Uhr morgens in den sozialen Netzwerken in Kritik geriet, weil dieser auch noch im Rahmen einer von Innenministerin Nancy Faeser angeordneten Aktion gegen „Hass und Hetze“ stattfand, äußerte Faeser öffentlich ihre Genugtuung darüber, dass solche Polizeibesuche die Kritiker abschrecken würden. Daraufhin erweiterte man den Vorwurf auf „Antisemitismus“. Der Mann hätte ein Bild hochgeladen, das einen SA-Mann mit einem Schild „Kauft nicht bei Juden“ zeigt und dieses kommentiert: „Wahre Demokraten! Das hatten wir schon einmal“.
Was der Öffentlichkeit verschwiegen wurde, ist, dass es sich um eine Reaktion auf die Aufforderung einer linken Aktivistengruppe handelte, die dazu aufrief, Müller-Milch zu boykottieren, weil Müller angeblich die AfD unterstütze. Unsere linken Aktivisten möchten zwar jeden Nazi nennen dürfen, dessen Meinung ihnen nicht passt, sie möchten aber nicht daran erinnert werden, dass ihre Methoden den totalitären Systemen des letzten Jahrhunderts entstammen. Eine Staatsanwaltschaft, die das unterstützt, muss sich fragen lassen, ob sie noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Ehe ich Besuch von der Polizei bekomme, zitiere ich hier das Urteil des Verfassungsgerichts vom 28. November 2011. Im einstimmig gefassten Beschluss heißt es:
„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen… Sie fallen stets unter den Schutzbereich von Art. 5 Absatz 1 Satz 1 des GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden… Sie verlieren ihren Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf oder überzogen geäußert werden… Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegende Wertsetzung zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Wertloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“ Wie weit sich die deutsche Realität, insbesondere anzeigewütige Politiker und eine Haltungsjustiz, von diesem Verfassungsgerichts-Spruch entfernt hat, fällt sofort ins Auge.
P.S. In einer Talkshow hat der Generalsekretär der SPD, Lars Klingbeil, die AfD-Politikerin Alice Weidel eine Nationalsozialistin genannt, ohne dass dies irgendwelche juristischen Konsequenzen gehabt hätte. Manche sind eben gleicher…