Von Gastautor Ramin Peymani
Die Bundestagswahl steht vor der Tür – doch für Millionen von Wählern ist sie bereits Geschichte. Nie zuvor haben so viele Menschen ihre Stimmen per Briefwahl abgegeben. In den großen Städten hat sich die Zahl der Briefwähler zum Teil mehr als verdoppelt. Berlin hat über 850.000 Wahlscheine ausgegeben, Hamburg fast 500.000, dicht gefolgt von München mit 463.000. Am Ende wird mehr als ein Drittel der Wähler schon vor dem Wahlsonntag abgestimmt haben, in manchen Bundesländern gar die Hälfte. Die Briefwahl ist allerdings eigentlich als Ausnahme im Verhinderungsfall gedacht. Sie soll sicherstellen, dass jeder Wahlberechtigte eine Chance zur Stimmabgabe erhält. Doch schon seit Jahren ist ein Trend sichtbar, der sich durch Corona noch einmal beschleunigt hat. Immer mehr Deutsche bevorzugen die Briefwahl. Das ist alles andere als unproblematisch. Verfassungsrechtler warnen regelmäßig vor einem immer höheren Briefwähleranteil. Sie sehen nicht nur den Grundsatz des Wahlgeheimnisses in Gefahr, sondern auch die Freiheit und Gleichheit der Wahlen. Zum einen ist nämlich bei der Briefwahl nicht kontrollierbar, wer den Stimmzettel ausfüllt und ob dies wirklich unbeeinflusst erfolgt. Wähler könnten nicht nur ihre eigene Stimme abgeben, sondern zusätzlich die Briefwahl für Familienmitglieder oder betreute Personen vornehmen. Mindestens könnten sie diese in ihrer Wahlentscheidung unmittelbar bei der Stimmabgabe beeinflussen. Die Zahl dokumentierter Fälle lässt hier eine hohe Dunkelziffer vermuten. Zum anderen führt die frühzeitige Stimmabgabe immerhin bis zu sechs Wochen vor dem Wahltag dazu, dass spätere Informationen und Ereignisse in die Abstimmungsüberlegungen nicht mehr einfließen können.
Die Frage ist, warum es besser sein soll, dass möglichst viele Bürger wählen, statt sicherzustellen, dass möglichst wenige Wähler betrügen können
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl eine Absage erteilt, doch räumen die Richter ein, dass die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe wie auch die Integrität der Wahl durchaus beeinträchtig sind. Eventuelle Verletzungen der Prinzipien unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahlen müssten jedoch hinter dem Ziel zurückstehen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen, also dem Grundsatz der Allgemeinheit von Wahlen Rechnung zu tragen. Die Sicht der Verfassungsrichter wird nicht durchgängig geteilt. Viele Rechtsexperten halten spätestens einen Briefwähleranteil von 50% für verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Grenze könnte vielerorts also diesmal erreicht sein. Es ist ohnehin die Frage, warum es besser sein soll, dass möglichst viele Bürger ihren Stimmzettel abgeben, statt sicherzustellen, dass möglichst wenige Wähler betrügen können. Eine Gegenüberstellung von Wahlbeteiligung und Briefwähleranteil zeigt überdies, dass es hier keinen Zusammenhang zu geben scheint. Es ist also mitnichten so, dass eine größere Briefwahlteilnahme tatsächlich dabei hilft, die „Allgemeinheit von Wahlen“ zu stärken. Ähnliche Erfahrungen gibt es aus anderen Ländern, in denen der Anteil der Briefwähler traditionell deutlich höher liegt. Demgegenüber muss die Leichtigkeit, mit der Stimmen ausgeübt werden können, die anderen zustehen, Anlass zur Sorge geben. Regelmäßig brüsten sich Wahlbetrüger öffentlich damit, dass sie der eigenen Großmutter oder dem betreuten Hochbetagten im Seniorenheim beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen „die Hand geführt“ haben. Die Situation hilfebedürftiger Menschen wird dabei schamlos ausgenutzt.
Wer Mitte August die Briefwahl vorgenommen hat, kann nicht mit demselben Kenntnisstand gewählt haben, wie der Urnengänger am 26. September
Die Wahlleiter stellen nach eigenem Bekunden keine größeren Unterschiede im Stimmverhalten von Urnen- und Briefwählern fest. Dass der Zeitpunkt der Stimmabgabe jedoch durchaus relevant ist, zeigte sich im Frühjahr 2011. Als kurz vor den hessischen Kommunalwahlen eine Naturkatastrophe ein Atomkraftwerk in Japan lahmlegte, hatten viele Wähler schon per Briefwahl abgestimmt. Der Höhenflug der Grünen wäre ohne die bereits abgegebenen Stimmen damals noch deutlich stärker ausgefallen. Das Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass alle Bürger mit einer vergleichbaren Informationsbasis wählen, wenngleich die Briefwahl seinerzeit manchem als Segen erschienen sein mag. Angesichts der Dynamik der Entwicklungen sorgt auch Corona für eine solche Schieflage. Wer bereits Mitte August seine Briefwahl vorgenommen hat, kann nicht mit demselben Kenntnisstand gewählt haben, wie der Urnengänger am 26. September. Ein ganz anderes und möglicherweise viel größeres Problem stellt sich aber erst nach der Stimmabgabe: Im Jahr 2021 werden Wahlzettel noch so ausgezählt wie kurz nach dem Krieg. Zwar erfolgt die Zusammenführung der aus den einzelnen Wahllokalen gemeldeten Stimmen inzwischen mittels moderner Software, doch sind die wichtigsten Hilfsmittel der Auszähler vor Ort immer noch Zettel und Stift. Dass dies nicht nur menschlichem Unvermögen, sondern auch Betrügereien Tür und Tor öffnet, wird zu Recht kritisiert. Es ist verrückt, dass ein Parteienstaat, der den Begriff des „ewig Gestrigen“ als Stilmittel der Abwertung kultiviert, den wichtigsten Teil der Demokratie immer noch im Geist des vergangenen Jahrhunderts gestaltet. Vielleicht ist dies aber auch gerade so gewollt.
Dieser Text erschien zuerst auf: peymani.de