Als Kanzlerin Merkel großzügig die Grenzen für alle öffnete, ohne dass die zuständigen Behörden hinschauen durften, wer alles zu uns kommt, wanderten auch Männer mit Kinderfrauen oder mehreren Gattinnen ein. Offenbar wagte niemand die Frage zu stellen, wie es mit der Anerkennung solcher bei uns verbotenen Eheverhältnissen ist. Also wurden sie stillschweigend anerkannt, indem man über das jugendliche Alter mancher „Ehefrauen“ hinwegsah oder den Zweit-, Dritt-, und Viertfrauen einfach alle Sozialleistungen zusprach, die Ehepartnern zustehen.
Nur gelegentlich gab es einen Aufschrei, wie im Fall des Syrers mit den vier Frauen und über zwanzig Kindern. Die Erosion unserer Gesetzlichkeit und die Unterminierung unserer Lebensweise wurde von den zuständigen Politikern entweder nicht bemerkt, oder in Kauf genommen, von Linken und Grünen vielleicht sogar mit klammheimlicher Freude. Inzwischen verzeichnete das Ausländerzentralregister im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter. Es dürften seitdem noch einige hinzugekommen sein.
Der Öffentlichkeit wurde die Problematik weitgehend vorenthalten. Kein Mainstreammedium nahm sich des Skandals an. Selbst die hyperaktiven Feministinnen, stets auf der Suche nach neuen Opfern von (weißen) Männern, dachten nicht daran, den minderjährigen Mädchen, die ins Ehejoch gepresst worden waren, beizustehen.
Beinahe wäre es unserm Justizminister Maas sogar gelungen, unter dem Deckmantel einer angeblich angestrebten Auflösung von Kinderehen, diese zu legalisieren.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Maas dem Spiegel zukommen lassen. Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“ ließ sich zum willigen Helfer des Ministers machen. Es berichtete:
„Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sogenannte Kinderehen von Flüchtlingen auflösen. Wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, sollen Gerichte die Ehe künftig aufheben können, heißt es in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählte bei der Beurteilung allein die Frage, ob sie ohne Zwang zustande kam… Laut dem Entwurf können sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.“
Den Pferdefuß, der in diesen Entwurf steckte, bemerkten die kritischen Spiegeljournalisten nicht, oder wollten ihn nicht bemerken. Ein Ehemann, der eine Minderjährige heiratet, wird kaum die Auflösung dieser Ehe beantragen und ein minderjähriges Mädchen, das sich in totaler Abhängigkeit von ihm befindet, wird kaum eine Möglichkeit dazu haben. Es wird auch kaum in der Lage sein, sich an das Jugendamt zu wenden.
Nachdem der Coup durch die Aufmerksamkeit des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel aufflog, ruderte Maas erst zurück, indem er behauptete, der Spiegel hätte sich auf einen veralteten Entwurf bezogen. Nun wird aber versucht, mit der Moralkeule die Kinderehen doch noch zu legalisieren. Vor allem im Alter zwischen 16 und 18 Jahren soll es „Ermessensspielräume“ geben, angeblich vor allem zum „Wohle“ und im „Interesse“ der Frauen, die schon Kinder hätten und denen Unterhaltsansprüche verloren gehen könnten. Der Gedanke, dass die Frauen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, kommt Maas nicht. „Ermessensspielräume“ haben die Gerichte bereits jetzt, wenn es um die Auflösung von Kinderehen mit Mädchen ab 14 Jahren geht. Wie sich schon mehrfach herausstellte, entscheiden sie sich gern zugunsten des Ehemannes und gegen die Kindfrau, indem sie die Ehe, natürlich nur im „Interesse“ des Mädchens, für gültig erklären. Damit wird von deutschen Gerichten nicht deutsches Recht durchgesetzt, sondern die Unterdrückung von Kindfrauen legalisiert.
Justizminister Maas ist jetzt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz beigesprungen. Özoguz sprach sich gegen ein generelles Verbot von Kinderehen aus.
“Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen”
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mädchen, das durch Heirat von allen Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten wurde, und vollständig vom Ehemann abhängig ist, sich also in unserer Gesellschaft im sozialen Abseits befindet, soll nicht daraus befreit werden dürfen!
Natürlich führt Özguz die Unterhaltsansprüche an, die verloren gehen könnten. Auch Frau Özguz hat offensichtlich kein Interesse daran, dass andere Frauen ähnliche Chancen bekommen, wie sie selbst für sich genutzt hat. Zu einer Befürworterin von Frauenemanzipation ist die Karrieristin Özguz offenbar nicht geworden.
Es kommt aber noch schlimmer. Wer bisher geglaubt hat, dass Kinderehen lediglich ein importiertes Problem seien, der wurde kürzlich en passant darüber informiert, dass solche Kinderehen auch in deutschen Moscheen geschlossen werden.
Statt diese Praxis umgehend zu verbieten, falls die Politik das bisher übersehen haben sollte, wurde von Innenminister Thomas de Maizière lediglich ein Bußgeld von 1000 € für Imame angekündigt, sollten sie diese Praxis nicht aufgeben. Nun, dieses Bußgeld wird von den Familien, die eine Kinderehe schließen wollen, leicht aufgebracht werden. Die spannende Frage ist, ob solche in Deutschland geschlossenen Kinderehen auch bereitwillig anerkannt werden.
Thomas de Maizière, der als Innenminister über die Einhaltung unserer Gesetze wachen müsste, scheint daran kein Interesse zu haben. So wird unser Rechtssaat unter unseren Augen von unseren Politikern Stück für Stück demontiert.