Von Gastautorin Angelika Barbe
In einem demokratischen Gemeinwesen vertreten die Bürger unterschiedliche politische Ansichten, wobei eine linksliberale Gesinnung ebenso legitim ist wie eine konservativ rechts ausgerichtete. Es gibt allerdings eine Grenze – und zwar zu den Antidemokraten, die sich in ihren Zielen verraten. Im Parteiprogramm der SED/Linken findet jeder des Lesens Kundige das Vorhaben der “Systemüberwindung”, also eine eindeutige Kampfansage an die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Gesine Lötzsch, Ex-Chefin der SED, die jetzt unter der Tarnkappe “Linke” ihr Unwesen treibt, verkündete 2012, es müsse “1000 Wege zum Kommunismus” geben, der real existierende DDR-Sozialismus sei noch nicht der richtige gewesen. In der Bundesrepublik herrschte noch vor 30 Jahren ein antitotalitärer Konsens, den Politik und Medien respektierten. Es galt, weder mit Linksextremisten (SED), noch mit Rechtsextremisten zu paktieren. Von dieser Maxime blieb nichts mehr übrig, seit Sozialdemokraten erst ihr Wort und damit der gesamten Partei das Genick gebrochen haben.
Seit Jahren werden Andersdenkende auch mit geballter SPD-Medienmacht diffamiert und zum Schweigen gebracht. Wenn jetzt ein SPD Senator Gesinnungsterror betreibt und Bürgern auch noch das grundgesetzlich verbriefte Demonstrationsrecht abspricht, verlässt er den Boden des Grundgesetzes und entpuppt sich aus Angst vor drohendem Machtverlust als würdeloser Antidemokrat.
Die Mächtigen haben auch heute Angst vor bebilderter Polizeigewalt, angewandt gegen friedliche Demonstranten mit Kerzen in den Händen, die um die Welt gehen und Kanzlerin Merkel in ein negatives Licht tauchen. Deshalb verhängten sie heute ein Demonstrationsverbot, um Ängstliche vom Kommen abzuschrecken. Sie können nicht Millionen Menschen inhaftieren, wegtragen, festnehmen und mit Wasserwerfern vertreiben.
Revolutionen werden nicht beantragt. Sie finden statt, wenn „die Unten nicht mehr wollen und die Oben nicht mehr können.“(Lenin).
„Auch der Hinweis auf die Corona Verordnung trifft nicht zu, denn die Teilnehmer gefährden sich eigenverantwortlich selbst. Sie wissen, dass sie sich auf einer Demonstration mit Grippe, Corona oder sonstigen Infektionskrankheiten anstecken können und willigen in dieses Risiko ein.
Der Staat ist nicht verpflichtet, sie vor sich selbst zu schützen, wenn es gerade ihr im Rahmen der Demonstration erklärter Wunsch ist, genau dies nicht zu wollen. Sie wollen ihre demokratischen Teilhaberechte in Anspruch nehmen, wobei die sich gerade gegen die Corona-Schutzmaßnahmen richten. Dann stellt der Verstoß gegen Abstandsgebot oder Maskenpflicht nicht nur eine banale Nachlässigkeit, sondern auch eine politische Meinungsäußerung dar, die ausgerechnet das Kernanliegen der Demonstranten zum Ausdruck bringt. Diese Menschen wollen dann auch durch ihr Handeln ausdrücken, dass sie die Coronaschutzmaßnahmen für unverhältnismäßig halten. Das dürfen sie jedenfalls, solange unsere Krankenhäuser nicht vor dem Kollaps stehen.“ Quelle: Ralf Höcker, 03.08.2020,: https://www.facebook.com/ralf.hoecker/posts/10216917114789875
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bürger an einer genehmigten Demonstration teilnehmen oder eine Spontandemo auf der nächsten Kreuzung veranstalten, die sie 15 Minuten später auf dem nächsten Platz in einen Sitzstreik verwandeln. Von der Antifa lernen heißt, spontanen Widerstand ausüben – allerdings im Gegensatz zu den Linksfaschistischen ohne Gewalt.
Die Regierenden haben das Übermaßverbot des Grundgesetzes verletzt, wonach nicht 80 Millionen Bürger Zwangsmaßnahmen erdulden müssen, wenn nur ca. 2 Millionen durch ein Virus bedroht sind.
Die Doppelmoral von Nicht-Meiner-Regierung erkennt jeder an zwei Überschriften des heutigen Tages: EU unterstützt Demonstranten in Belarus und Berliner Senat verbietet Corona-Demonstrationen in Deutschland.
Wir haben Euch durchschaut: Ihr Oben könnt nicht mehr!