Die Kosmetikstudios sind auch mit Corona infiziert, werden aber überleben

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Von Gastautor Michael Wolski

Vermutlich wissen alle Leserinnen, was ein Kosmetikstudio ist und viele besuchen es regelmäßig. Bei den Lesern bin ich mir da nicht so sicher, weshalb ich einen kurze Einführung voranstelle.

Seit Entstehen des Berufsbildes der Schönheitspflegerin in den 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts war ein Kosmetikstudio als Ladengeschäft für den Produktverkauf und mit zusätzlichen Behandlungskabinen konzipiert.

Das spiegelte die Vertriebsstruktur jener Zeit wider und verfestigte sich in der Nachkriegszeit. Erst seit etwa 20 Jahren, mit dem Siegeszug des Internets, gibt es auch Kosmetikstudios in den Etagen, in der Fachsprache bezeichnet man sie als Kabinenstudios. Der Produktverkauf findet dann im Internet auf der Webseite des Herstellers statt.

Je nach Präferenz bieten Kosmetikerinnen die kosmetische Behandlung des Gesichts, Ganzkörperbehandlung, Massage, Waxing, Maniküre, Nagelmodellage, Pediküre und medizinische Fußpflege – und verkaufen die beworbenen Produkte, die es sonst im stationären Einzelhandel kaum gibt (Ausnahmen: Karstadt/Kaufhof und Parfümerien).

2018 gab es in Deutschland etwa 60.000 Kosmetikstudios, die sich wie folgt aufteilten:

  • Fast 35.000 wurden von Kosmetikerinnen als Kleingewerbe umsatzsteuerfrei     betrieben (bis 17.500 € Jahresumsatz), sie arbeiten meistens im eigenen Haus.
  • Etwa 23.000 haben einen Umsatz zwischen 17.500 und 100.000 €/Jahr
  • Circa 2.800 erwirtschafteten einen Umsatz von >100.000 €/Jahr

Insgesamt erwirtschafteten sie einen Gesamtumsatz von etwa 1,9 Mrd. Euro und damit bedeutend weniger als die etwa 60.000 Nagelstudios, die auf fast 5 Mio. Euro kamen.

Auch in diese friedliche Welt der Schönheitspflege platzte Corona hinein und erwirkte bundesweit – wie bei den Friseuren – dass auch diese „körpernahen Dienstleistungen“ seit dem 23. März 2020 nicht mehr erbracht werden konnten.

Alle 60.000 Kosmetikstudios waren bis zum 11. Mai geschlossen, einige Tausend sind es weiterhin.

Neue Hygieneregeln knebeln die Kosmetikstudios

Jetzt haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie die 16 Gesundheitsbehörden der Bundesländer neue Regelungen für die Ausführung „körpernaher Dienstleistungen“ erlassen.

Natürlich jedes Bundesland für sich – so erlauben manche Bundesländer die Wiedereröffnung von Kosmetikstudios, andere nicht. In einigen Ländern dürfen die Kosmetikstudios öffnen, aber keine Gesichtsbehandlung anbieten. Dadurch können auch ab dem 11. Mai nur etwa die Hälfte aller Bundesbürgerinnen wieder ihr Gesicht pflegen lassen.

Die BGW hatte am Freitag, dem 8. Mai den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Kosmetikstudios veröffentlicht, immerhin eine Schrift von 7 Seiten.

Wichtigste Neuerung bei der Gesichtsbehandlung:

Wenn die Person bei gesichtsnahen Dienstleistungen, wie Hautpflege, Gesichtsenthaarung oder Make-up, keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, müssen Beschäftigte eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Masken, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen bei gesichtsnahen Tätigkeiten. Zum Schutz der Kunden dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.“

Natürlich gilt beim Aufenthalt in einem Kosmetikstudio die Abstandsregel von 1,5 m und es ist eine Maske zu tragen, sowohl von der Behandlerin als auch Kundin.

Eine weitere einschneidende Maßnahme und von den meisten Kosmetikerinnen noch nicht als existenzbedrohend erkannt, wird bei der Umsetzung dieser Forderung der BGW auftreten:

Das gesamte Kosmetikstudio, einzelne Behandlungsräume, auch Pausen- und Sanitärräume, müssen ausreichend belüftet werden – selbst bei ungünstiger Witterung. Dies senkt etwaige Infektionsrisiken, da es möglicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen verringert.“

Ich hatte mich bei der BGW sofort telefonisch nach einer Definition von „ausreichend belüftet“ erkundigt und die Antwort erhalten, dass diese noch nicht vorliegt, man aber daran arbeite.

Der VDI hatte im März 2020 gefordert: „Die Konzentration der luftgetragenen, kleineren Tröpfchen, in denen Viren enthalten sein können, gilt es möglichst gering zu halten“…

Mehrmals am Tag quer zu lüften, ist selbstverständlich am effektivsten.

Lüften reduziert nämlich in jedem Fall die Konzentration aller Schadstoffe im Raum.

Es bleibt demnach ein Mittel der Wahl für Räume, die ohne RLT-Anlage ausgestattet sind“.

https://www.vdi.de/news/detail/die-keimkonzentration-reduzieren

Diese „ausreichende Belüftung“ kann nur durch Querlüftung oder eine Raumluftanlage erfolgen. Querlüftung ist aber in vielen Studios, die in ehemaligen Läden eingebaut wurden, technisch nicht möglich, da die Voraussetzung – das Vorhandensein von Fenstern an der gegenüberliegenden Seite – nicht gegeben ist. Das betrifft überwiegend Kosmetikstudios in den Geschäftslagen der Großstädte, die auf Produktverkauf ausgerichtet sind. Der Einbau einer Raumluftanlage wäre nicht nur teuer, sondern müsste auch vom Vermieter und der Bauaufsicht genehmigt werden.

Jetzt müssen die Inhaberinnen abwarten, wie in wenigen Wochen bei der BGW „ausreichende Belüftung“ definiert wird. Leider ist das noch nicht das Ende meiner Hiobsbotschaften.

Eine ebenso einschneidende und existenzbedrohende Regelung ist jene, die alle Landesbehörden erlassen haben: Die Regulierung zur Anzahl der Besucher, die gleichzeitig anwesend sein können. Hier die Regelung im Land Berlin.

Die Besucherzahl ist zu regulieren. Es gilt der Richtwert von einer Person pro 20 m² Geschäftsfläche. Gewerbe mit kleineren Räumlichkeiten dürfen Kund*innen nur einzeln bedienen.“

In NRW gelten andere Bezugsgrößen, da offenbar nach dortigen Erkenntnissen das Virus nur halb so gefährlich ist wie in Berlin. Da reichen 10 qm pro Person.

Es wurde auch bundesweit geregelt, dass es keine Wartebereiche mehr gibt und Behandlungen nur nach Terminvergabe erfolgen (wie bei den Friseuren).

Wen trifft es jetzt besonders hart?

Vergleicht man nun die Angaben zur Struktur der Kosmetikstudios am Beginn meines Berichtes, dann wird klar, dass die etwa 35.000 überwiegend in ihrem eigenen Haus arbeitenden Kosmetikerinnen kaum Probleme mit den geschilderten Hygieneregeln haben werden.

Auch in der Gruppe der Unternehmen, die bis 100.000 € Umsatz machen, dürften sich die Abstandsregelungen und die Belüftung umsetzen lassen. Arbeiten auch sie oftmals in Wohneigentum oder haben nur eine Fläche bis 80 qm und nur 2-3 Kabinen.

Eine Gruppe ist jedoch besonders gefährdet.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Kosmetikstudio in den Großstädten Webseiten anklicken, dann ist Ihnen bestimmt schon einmal aufgefallen, dass es bei vielen Kosmetikstudios keine Foto-Galerie der Behandlungsräume gibt. Dafür werden die Produkte, die man dort kaufen kann in den Mittelpunkt gestellt, die Leistungen oder aber die Mitarbeiterinnen.

Das ist ein Indikator, dass das Studio auf den Produktverkauf orientiert und die Räume keine Fenster haben. Die Kosmetikerin will das den Kundinnen vorab nicht zeigen, denn erfahrene Kundinnen wissen, dass es dort in den Kabinen schlechte Luft gibt, da eine Querlüftung technisch nicht möglich ist – die Kabinen sind nachträglich in einen Laden eingebaut und entlüften zum Laden hin. Die Raumtiefe verhindert aber einen schnellen Luftaustausch durch Stoßlüften zur Straße hin.

Einige dieser Studios haben bis zu 400 qm Gesamtfläche und bis zu acht Kabinen.

Die jetzt erlassene Regulierung zur Anzahl der Besucher wird den Umsatz zurückgehen lassen. Mit der Umstellung von „Walk In“ zum „Besuch nur nach Termin-Vereinbarung“ kann zwar die Auslastung besser gesteuert werden, aber die Kundenfrequenz und Spontanität wird stark beeinträchtigt werden.

Ob diese Studios aber nach Erlass der Normen für „ausreichende Belüftung“ noch weiter existieren können, ist fraglich.

Zum besseren Verständnis der Auswirkungen der vorgestellten Regelungen können Sie jetzt virtuell eines der drei Nivea-Häuser besuchen. Folgen Sie dem aufgezeichneten Rundgang von 2019. Denken Sie dabei an die 20 qm Fläche pro Besucher. Der Rundgang ist jetzt ein historisches Dokument und wird wohl bald von der Webseite ins Archiv verschoben werden.

Bei der gezielten Suche nach Kosmetikstudios mit Fenstern in den Kabinen landen Sie häufig bei sogenannten Kabinenstudios – also in der Etage von 1-A und 1-B Lagen. Dort gibt es keinen nennenswerten Produktverkauf, nur Behandlungen. Aufgrund der Lage in Gewerbewohnungen oder Praxisflächen verfügen sie in der Regel alle über Fenster oder Raumluftanlagen, sind gut durchlüftet und kennen schon seit Jahren die Online-Terminbuchung.

Ein Ausweg dürfte dann für viele selbständige Kosmetikerinnen die Aufgabe des kostenintensiven Laden-Kosmetikstudios mit großem Verkaufsraum sein und der Umzug in die Etage in den Luxusmeilen der Großstädte und Metropolen. Das zahlt sich aus.

Denn als Faustformel gilt: 1 qm Ladenfläche in der 1-A Lage kostet etwa 6-7x mehr als 1 qm Praxisfläche im gleichen Haus – nur zwei Etagen höher. In 1-B Lagen, wo man heute nur noch wenige Laden-Studios findet, ist der Unterschied immer noch etwa 3 € zu 1 € pro qm. Dann kann aber die Kosmetikerin auch auf den Produktverkauf in ihrem Tante-Emma-Laden-Studio verzichten und hält im 2. OG nur einige Schnelldreher an Produkten vor.

Das erspart die Miete für einen großen Verkaufsraum und die Kosten der Warenpräsentation. Die Produkte kauft die Kundin dann im Online-Shop des Herstellers.

Wir stehen jetzt – dank Corona – vor einer Revolution in den Kosmetikstudios der 76 Großstädte und Metropolen bundesweit.



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