Erlebnisbericht aus Deutschland im Jahre 2025

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Von Gastautor Michael Wolski

Vorbemerkung

  • Im Januar 2020 gab es keine gesetzliche Regelung in der Bundesrepublik, die zwischen Devisenausländer und Deviseninländer unterschied. Allerdings gab es bis 1945, nach dem Krieg und auch in der DDR entsprechende Regelungen, die z. T. strafbewehrt waren. Damit will ich illustrieren, dass die folgende fiktive Geschichte aus dem Jahr 2025 sehr reale Wurzeln hat. Von 1936 bis 1941 existierte ein Devisenfahndungsamt.

  • Österreich hatte schon seit 2004 ein Devisengesetz, welches anschaulich die Unterschiede Deviseninländer und – Ausländer definiert und den Bürger, der ein Konto eröffnen wollte verpflichtet, detaillierte Angaben zu machen.
  • Eine dauerhafte ständige Ausreise aus der Bundesrepublik und Wohnsitznahme im EU- Ausland war ohne staatliche Genehmigung im Jahr 2020 noch möglich.

Mein Erlebnisbericht:

Mein Haftbefehl war im Mai 2025 aufgehoben worden. Ich hatte als Sicherheitsleistung mein deutsches Privatkonto verpfänden müssen und wartete nun auf den Prozess. Meinen Reisepass musste ich abgeben, so kann ich nur noch in der EU reisen. Meine kleine Internetfirma konnte zwar weiterarbeiten, aber die Umsätze gingen wie von unsichtbarer Hand gesteuert, zurück.

Langsam wird die Situation kritisch. Einzige Hilfe sind meine Kinder, die ich schon vor Jahren, als die Welt noch heil war und wir an den Segen der Globalisierung glaubten, in die Schweiz, Canada und Frankreich zum Studium schickte und die schon lange nicht mehr in der EU wohnen.

Noch immer grüble ich, wie sie mir auf die Spur kommen konnten. Mein Anwalt hatte Akteneinsicht erhalten und erzählte mir, dass die Korrespondenz mit dem Companyhouse, die ich über einen rumänischen Mailaccount geführt hatte, komplett vorliegt. „Der BND darf doch gar nicht deutsche Bürger im Ausland überwachen?“ fragte ich ihn. „Das kommt nicht von dort. Seit 2023 der EU-Haushaltskommissar zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Devisenabflüssen eine Finanzpolizei gründete, die auch über nachrichtendienstliche Befugnisse verfügt (Opportunitätsprinzip) dürfte man über deren Internetüberwachung auf Sie aufmerksam geworden sein“ entgegnete der Anwalt.

Aus heutiger Sicht begann das Drama schon im Februar 2020: Der damalige britische Premierminister Boris Johnson sprach sich für ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union nach dem Vorbild Kanadas aus. Er betonte, dass er dafür auch Grenzkontrollen in Kauf nehme. Sein Credo „Souveränität sei wichtiger als reibungsloser Handel“ löste dann hektische Betriebsamkeit in der EU aus. Man fürchtete, dass nun die Briten mit einer Niedrigsteuerpolitik für Unternehmen über ihre seit Jahrzehnten bewährten Strukturen Kapital aus Europa absaugen könnten.

Damit wäre für EU-Unternehmer, die in Großbritannien über eine profitable Briefkastenfirma verfügten, auch die Angabe des zugeflossenen Gewinns in der EU-Einkommensteuererklärung vermeidbar. Diese Leute hätten dann zwei finanzielle Identitäten mit Firmenbankkonto und Firmenkreditkarte – diese in London und die private in ihrer EU-Heimat.

Nachdem die Verhandlungen mit der EU über die Modalitäten des Austritts Ende 2020 scheiterten und der harte Brexit kam, verhängte die EU 2021 eine Visumspflicht für Briten, die umgehend von der Regierung in London gekontert wurde. Seitdem konnte lückenlos durch jedes EU-Mitgliedsland und damit durch Brüssel nachvollzogen werden, wer-wann-warum nach Großbritannien ausreiste.

So musste man die Registrierung einer UK-Briefkastenfirma (Ltd) im Companyhouse und das damit verbundene Einsetzen der bevollmächtigten, treuhänderisch wirkenden Gesellschafter Mr. Smith and Mr. Miller sowie des notwendigen Secretary, Mr. Hunt, per Mail oder Briefpost erledigen. Damit wurde der wahre Besitzer der Firma verschleiert und London gab Brüssel keine Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten.

Hinzu kamen Antrag auf Konteneröffnung und Kontenvollmacht. Durch die automatisierte Überwachung durch das Bundeszentralamt für Steuern musste man diese Überweisung tunlichst nicht von einem deutschen, Schweizer oder EU-Konto aus übernehmen.

Da das Bargeld noch nicht abgeschafft ist, kam nur eine Überweisung aus einem nicht EU-Balkanland infrage. Man zahlte üblicherweise einem Einheimischen 3-5 % der Summe und der überwies dann (unter persönlicher Aufsicht) unter seinem Namen das Geld der Bank in London, so dass auch die Anschubfinanzierung für die Ltd. gesichert war.

Mit Einführung der Co2 Steuer, einer Migrationshilfe-Abgabe und der Anhebung der Mehrwertsteuer auf 22 % und des Spitzensteuersatzes auf 60%, beginnend mit dem 55.000 Euro Jahreseinkommen seit 2024, wurde Arbeit in Deutschland immer sinnloser. Nur die Klima-Kids, die nun Aktivisten genannt wurden, keine Ausbildung hatten und von diversen NGO für Demonstrationen bezahlt wurden, profitierten.

Seit 2022 hatten alle EU-Länder eine Devisengesetzgebung eingeführt und die Begriffe Deviseninländer und Devisenausländer aktiviert. Deviseninländer hatten zur Sicherung der Stabilität des Euro ihre Devisen der Bank, in Deutschland der Bundesbank, anzubieten. Allerdings konnten in der ersten Zeit beliebig Devisen bei der Bundesbank gekauft werden. Erst als die Kosten für Klima-Change, importierte Elektroenergie und Migration überhand nahmen und durch entsprechende Steuern bzw. Abgaben nicht mehr gedeckt werden konnten, begann man dann zu Beginn des Jahres 2024 eine Deckelung des Devisenerwerbs zu diskutieren. Gleichzeitig wurde der nicht legale Besitz von Devisen bis zum Gegenwert von 3.000 Euro als Ordnungswidrigkeit eingestuft, alles was darüber lag war eine Straftat und konnte mit der Beschlagnahme und dem Einzug der Devisen geahndet werden, analog zum Rauschgifthandel.

Die gesamte wirtschaftliche und politische Situation verschlimmerte sich auch durch die zunehmende Auswanderung der Leistungsträger, darunter auch vieler KMU-Inhaber.

Trotz Steuererhöhungen sank das Steueraufkommen.

Dadurch sah sich die Regierung im Jahr 2024 gezwungen, eine Neuauflage der Reichsfluchtsteuer einzuführen, die von 1931 bis 1953 galt.

Sie hieß jetzt „Rückerstattete Ausbildungskosten“ und war nach Studienfach und gewerblicher Ausbildung gestaffelt. Für Unternehmer wurden die schon bestehenden steuerlichen Regelungen beim Fortzug verschärft.

„Wenn eine Verlagerung aus betriebswirtschaftlichen Gründen in Betracht kommt, dann sind einige rechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären. Man sollte das deutsche Außensteuerrecht schon sehr genau kennen, um in kein steuerliches Fiasko zu geraten.“

Als kurz nach meiner Entlassung aus der U-Haft im Sommer 2025 die Kinder mit ihren Familien aus aller Welt kamen, schenkten sie mir auch Geld für den Ersatz meiner künstlichen Hüfte und für eine Rehabilitation. Operation und Reha wurden von der Kasse nicht mehr bezahlt (4. Gesetz zur weiteren Optimierung der Kassenleistungen, § 3 Leistungen für Patienten über 60 Jahre).

Mein Konto war immer noch blockiert.

Da ich fürchtete, nun noch Ärger wegen illegalen Devisenbesitz zu bekommen, tauschten wir die Dollar und Schweizer Franken in Euro, wohl wissend, dass der Chefarzt der Klinik, so wie auf dem Balkan schon immer üblich, sie auch heute in Deutschland sehr gern genommen hätte.



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